Anwaltliche Vollmacht
Eine anwaltliche Vollmacht wird immer dann „vergeben“, wenn man einen Anwalt mit der Regelung einer Angelegenheit beauftragt. Die Vollmacht, die ein Anwalt dafür benötigt, wird er in der Regel selbst aufsetzen. Schließlich braucht man ja auch für das Aufsetzen einer ordentlichen Vollmacht einen Anwalt. Vollmacht für anwaltliche Tätigkeiten An Rechtsanwalt Name, Vorname, Anschrift, Ort In der Angelegenheit (Beschreibung z.B. Scheidung) Gegen (Gegenpartei) wegen (was soll der Anwalt erledigen?) die Vollmacht erteilt. Die Vollmacht berechtigt zu: - Führung von Prozessen (… weitere Angaben zu Gesetzen und Referenzangaben) - Antragsstellung - Treffen von Vereinbarung - Bei Abwesenheit zu vertreten - … Ort, Datum (Unterschrift) Einen besonders wichtigen Punkt sollte man allerdings auch nicht vergessen! Diese Vollmacht ist nur Ausschnittsweise dargestellt und kann im Einzelfall variieren. In der Regel wird das Vertretungsrecht aber um einiges „allgemeiner“ gehalten, als es eigentlich nötig ist. Das gilt dafür um sicher zu stellen, das der „Anwalt“ handlungsfähig bleibt, wenn sich in der Situation eines Falles etwas ändert bzw. dazu kommt.
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