Auftrag Vollmacht
Wenn man jemandem einen Auftrag erteilt, kann es immer wieder einmal nötig sein, auch eine Vollmacht zu erteilen, damit der Auftrag ausgeführt werden kann. Wichtige Aufträge, zu denen immer auch eine Vollmacht gehört sind z.B. die Aufträge die man einem Anwalt erteilt. Ganz gleich welche Auskünfte er einholen soll oder was erledigt werden muss, auch ein Anwalt braucht immer eine Vollmacht dafür. Vollmacht zum Auftrag … Hiermit bevollmächtige ich Name, Vorname, Geb. Datum/Ort Anschrift Das Unternehmen XZY vertreten durch Herr/Frau … Anschrift mich im Zusammenhang mit dem Auftrag … zum Erwerb der Immobilie xy, vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Das Unternehmen wird befugt Auskünfte von Behörden einzuholen und diese nach den Erfordernissen des Auftrages auch zu erteilen. Diese Vollmacht ist bei der Einholung der Auskünfte bei Behörden im Original vorzulegen. Die Gültigkeit der Vollmacht erlischt mit Erledigung bzw. Beendigung des Auftrages. Ort, Datum (Unterschrift Vollmachtgeber) Name, Vorname
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