Die schlimmsten 5 Fehler in einer Vollmacht

Die schlimmsten 5 Fehler in einer Vollmacht

 

 

Natürlich können bei einer Vollmacht immer auch Fehler gemacht werden, die ggf. gar nicht beabsichtigt waren. In manchen Fällen stellt es sich auch erst nach der Erteilung einer Vollmacht heraus, dass man einen Fehler gemacht hat.

 

1.)     Der „größte“ Fehler, den man beim erteilen einer Vollmacht machen kann ist die „Großzügigkeit“. Räumt man seinem Vertreter zu viele Rechte ein, kann es sein das man letztendlich einen Schaden davon trägt, der so weder beabsichtigt noch gewünscht war. Natürlich heißt das nicht, dass es immer ein „Missbrauch“ des Vertreters sein muss. Es kann ja einfach auch sein, das der Vertreter in einer Situation einen Fehler macht, der mit einem geringeren Vollmachtsumfang nicht passiert wäre.

 

2.)     Obwohl es manchmal nötig ist eine Vollmacht auszustellen, die vom Vollmachtgeber nicht ohne weiteres widerrufen werden kann, wird diese „Unwiderruflichkeit“ doch viel zu häufig in einer „Floskel“ einer Vollmacht verwendet und kann es damit den Bevollmächtigten erleichtern, diese gegen den Willen des Vollmachtgebers auch einzusetzen. Nicht immer ist damit auch ein direkter „Missbrauch“ verbunden, der zu einer gerichtlichen „Unwirksamkeitserklärung“ der Vollmacht führen würde. Abgesehen von unerwünschten Folgen kann es eben auch seine Zeit dauern, bis man es geschafft hat so eine Vollmacht auch wieder zu widerrufen.

 

3.)     Der nächste Fehler ist leider nicht immer zu erkennen. Eine Vollmacht an die „falsche“ Person auszustellen, kann zwar nicht immer „erkannt“ werden, ist aber mindestens genau so gefährlich, wie andere grobe Fehler in einer Vollmacht. Man sollte deshalb immer auch die „Bevollmächtigten“ immer sehr sorgfältig aussuchen, wenn man sicherstellen will, dass wirklich nach dem eigenen Willen gehandelt wird.

 

4.)     Ein weiterer großer Fehler in einer Vollmacht ist die ungenaue Formulierung. Es ist sehr gefährlich, wenn man eine „allgemeine“ Vollmacht ausstellt und dann noch eine Liste mit „Ausnahmen“ hinzufügt. Hier kann es schnell passieren, dass man irgendeine wichtige Ausnahme vergisst und damit weitere „Tore“ offen lässt. Passender ist es da aufzuschreiben, was genau der Vertreter bzw. Bevollmächtigte tun darf.

 

5.)     Ein weiterer Fehler kann ein „Formularvordruck“ für eine Vollmacht sein. Je „länger“ so ein Vordruck ist, desto mehr muss man ggf. streichen und ändern, damit man die Vollmacht dem eigenen Bedarf anpasst. Dadurch wirkt die gesamte Vollmacht sehr unordentlich und unübersichtlich, was zu weiteren Fehlern und Missverständnissen führen kann. „Ausfüllvollmachten“ passen nur selten wirklich auf die individuelle Situation in der sie benötigt werden. Daher kann es so manches Mal sein, dass man so einen Vordruck zwar gut als „Schmierzettel“ verwenden kann, auf eine Reinschrift sollte man aber nicht verzichten.