Gesundheitsvollmacht
Die Gesundheitsvollmacht für sich alleine ist gar nicht mal so sehr bekannt. Trotzdem wird sie zumindest als Teil einer Patientenverfügung, sehr oft aufgesetzt. Der Unterscheid zu einer „Patientenverfügung“ ist aber, dass man nicht nur seinen „Willen“ äußert und hofft, das er berücksichtigt wird, sondern dass man eine oder mehrere Personen damit beauftragt, im „Notfall“ den eigenen Willen bei der Behandlung durchzusetzen. Wichtig ist auch, dass man beim Formulieren so einer Vollmacht immer daran denkt, auch „heikle“ Situationen zu berücksichtigen und den eigenen Willen dazu möglichst deutlich zu formulieren.
Gesundheitsvollmacht
Hiermit bevollmächtige ich
Vollmachtgeber
Name, Vorname
Anschrift
Ort
Folgende Personen meinen Willen vor Ärzten, Behörden und medizinischen Entscheidungen zu vertreten, sofern ich nicht selbst dazu in der Lage bin:
- Vollmachtnehmer 1
- Vollmachtnehmer 2
- Vollmachtnehmer 3
Die Vollmacht wird in folgendem Umfang erteilt:
- Den Vollmachtnehmern ist es in vollem Umfang gestattet Einsicht in Krankenakten zu nehmen.
- Behandelnde Ärzte werden gegenüber den Bevollmächtigten der Schweigepflicht entbunden.
- In folgenden Situationen sollen die Bevollmächtigten die angegebenen Anweisungen/ Haltungen vertreten: a)…, b)…., c)….
- Die Bevollmächtigten sind gemeinsam befugt, tätig zu werden. Ist ein Bevollmächtigter nicht in der Lage die Aufgaben wahrzunehmen, sind die verbleibenden Bevollmächtigten alleine befugt.
- Die Erteilung von Untervollmachten an dritte Vertreter meiner Person ist nicht gestattet.
- Gültig ist die Vollmacht bis auf Widerruf.
Ort, Datum
(Unterschrift)
Name, Vorname