Inkasso Vollmacht

Inkasso Vollmacht

 

 

Nicht nur Betriebe, sondern auch Privatpersonen können einmal in die Situation kommen, dass sie Forderungen an Personen richten müssen die nicht „erfüllt“ werden. Das Einziehen dieser Forderungen ist dann natürlich nicht jedermanns Sache. Trotzdem wird hierfür nur selten eine „Vollmacht“ benötigt. Insgesamt gibt es jedoch mehrere Möglichkeiten jemanden „zu berechtigen“ bzw. zu beauftragen, die Forderung einzutreiben.

 

1.)    Ein kostenpflichtiger Auftrag an ein Inkassounternehmen, das versucht den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Hier wird in der Regel keine Vollmacht benötigt. Viel eher muss hier ein „Auftrag“ zum Einsammeln der Forderung unterzeichnet werden. Die Kosten dafür können sehr unterschiedlich sein. In der Regel sind die Kosten pauschal und orientieren sich an der Höhe der Forderung.

 

2.)    Ein Anwalt kann sich ebenfalls daran machen eine Forderung für einen Mandanten einzutreiben. Hier wird natürlich auch eine „Vollmacht“ unterzeichnet. Allerdings wird ein Anwalt meist seinen eigenen Vordruck für eine Vollmacht vorlegen. Die Forderungen für eine anwaltliche Vertretung beim Forderungseinzug richten sich dabei nach den jeweiligen Gebührenvorschriften.

 

 

Soweit sind es zumindest die außergerichtlichen Forderungen, die auf diese Weise geregelt werden. In Zusammenarbeit mit Gerichten sehen die einzelnen Forderungen noch einmal etwas anders aus und es fallen auch andere Gebühren an. Beim Inkasso bzw. dem Einzug von Forderungen braucht man in der Regel gar keine Vollmacht, die man selbst aufsetzen müsste. Selbst wenn man sich an einige „kräftige“ Gestalten wenden will, was gesetzeswidrig ist, macht eine Vollmacht sehr wenig Sinn und man kann sich den Stress sparen.

 

Abgesehen von den Vollmachten der Anwälte kann man bei den gewöhnlichen Inkasso-Firmen davon ausgehen, das ein „Auftrag“ auch einer „Vollmacht“ gleichgesetzt ist. Denn schließlich ist ein Inkasso-Unternehmen ein Dienstleistungsunternehmen, das nicht mit dem „Briefkopf“ des Auftraggebers arbeitet. Muss man weitere Schritte als diese einleiten um an sein Geld zu kommen, muss man sich entweder selbst darum kümmern oder man hat im Betrieb Angestellte, die im Namen der Firma solche „Forderungen“ verfolgen dürfen.