Kündigung Vollmacht
Für gewöhnlich ist es nicht ohne weiteres möglich anderen das „Kündigen“ von Verträgen zu überlassen. Grundsätzlich gilt dabei, dass der Bevollmächtigte eine eigene „Vollmacht“ für jede einzelne Kündigung braucht oder eben beglaubigte Kopien einer Vorsorgevollmacht u.ä. Vollmacht für Kündigungen Hiermit bevollmächtige ich Name, Vorname Geb. Datum/Ort Anschrift Name, Vorname Geb. Datum/Ort Anschrift Folgende meiner Verträge zu kündigen und bis zum Abschluss zu begleiten: - Mietvertrag für … - Sparvertrag xyz bei der Bank … - … Gültig ist diese Vollmacht einmalig bis zur Erledigung der angegebenen Verträge. Ort, Datum Ort, Datum (Unterschrift Vollmachtgeber) (Unterschrift Vollmachtnehmer) Name, Vorname Name, Vorname
|
|