Schufa Vollmacht
Für die Schufa braucht man sicher nur selten eine Vollmacht. Denn in der Regel unterschreibt man nur eine Einverständniserklärung bei der Bank, die Daten der eigenen Kontoführung bei der Schufa melden darf. Praktisch gibt es wohl kaum noch eine Möglichkeit ein Bankkonto zu bekommen, wenn man nicht damit einverstanden ist, dass die persönlichen Daten bei der Schufa gemeldet werden. Natürlich kann man nicht ohne weiteres Auskünfte bei der Schufa einholen. Wer eine „Selbstauskunft“ der Schufa durch jemand anderen „bestellen“ lassen möchte, kann hierfür eine „gewöhnliche“ Einzelvollmacht ausstellen. Das „lohnt“ sich allerdings nur dann, wenn es sich um eine Schufa-Eigenauskunft handelt. Alle anderen Auskünfte können Dritte unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst anfordern. Die Kosten für eine Eingenauskunft belaufen sich auf 7,80 Euro. Vollmacht zur Einholung einer Eigenauskunft Hiermit bevollmächtige ich Vollmachtgeber Name, Vorname Geb. Datum/Ort Anschrift den Vollmachtnehmer… Name, Vorname Geb. Datum/Ort Anschrift einmalig, bei der Schufa eine Eigenauskunft für meine Person einzuholen. Vollmachtgeber Ort, Datum (Unterschrift) Name, Vorname Mehr braucht man für eine solche Vollmacht sicher nicht zu schreiben. Geht es dagegen um eine „Vorsorgevollmacht“, so kann man das Einholen der Schufa-Auskünfte auch zu einem „Bestandteil“ der Vorsorgevollmacht machen in dem man das auch in die Vollmacht einträgt.
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