Vollmacht Einkauf

Vollmacht Einkauf

 

 

Einkäufe gehören in den Bereich der Rechtsgeschäfte, für die ein Vertreter bestimmt werden kann, der anschließend den Kauf mithilfe einer entsprechenden Vollmacht im Namen des Vollmachtgebers durchführt. Wichtig für die Wirksamkeit einer derartigen Vollmacht ist, dass für den Verkäufer offensichtlich ist, dass die Vollmacht erteilt wurde und welchen Wirkungskreis die Vollmacht hat. Bezogen auf Einkäufe kann somit innerhalb der Vollmachtsurkunde beispielsweise festgelegt werden, inwieweit eine Obergrenze für die Summe der Einkäufe besteht. Zudem kann die Dauer der Gültigkeit der Einkaufsvollmacht zeitlich beschränkt werden. Handelt der Bevollmächtigte im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht, schließt er Rechtsgeschäfte mit dem Verkäufer ab. Die Forderungen aus den Einkäufen sowie mögliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche wirken jedoch gegen und für den Vollmachtgeber.

 

Vollmacht für Einkauf

 

Vollmachtgeber

Name

Anschrift

 

Vollmachtnehmer

Name

Anschrift

 

Hier bevollmächtige ich, (Name und Anschrift des Vollmachtgebers), Herrn/Frau (Name und Anschrift des Vollmachtnehmers, ggf. Kundennummer), Einkäufe von (Gegenstände) in meinem Namen zu tätigen. Des weiteren erteile ich Herrn/Frau xxx die Befugnis, alle in diesem Zusammenhang notwendigen oder zweckmäßigen Handlungen durchzuführen und Erklärungen abzugeben.

 

(Der Wirkungskreis dieser Vollmacht ist für Einkäufe bis zu einer Höhe von xx Euro begrenzt.) Diese Vollmacht ist für einen einmaligen Einkauf am xx.xx.xx gültig. (Oder: Diese Vollmacht ist bis zu ihrem schriftlichen Widerruf gültig.)

 

Ort, Datum

(Unterschrift des Vollmachtgebers)

 

Ort, Datum

(Unterschrift des Vollmachtnehmers)