Vollmacht Formular

Vollmacht Formular

 

 

Möchte man jemandem eine umfassendere Vollmacht über die Konto- bzw. Depotführung der eigenen Konten geben, gibt es eigentlich keine Möglichkeit hier ein persönliches Schreiben aufzusetzen. Auch wenn es rein rechtlich „möglich“ und auch gestattet ist, wird es eben von den meisten Banken nicht akzeptiert. Deshalb ist auch schon allein der Versuch recht unrealistisch. Das einzige Ergebnis, womit man rechnen kann, ist dass man eben ein Formular von der Bank bekommt, dass man sowohl als Vollmachtgeber und auch als Vollmachtnehmer ausfüllen und unterzeichnen muss. In solche Formulare kann man natürlich auch Beschränkungen einsetzen, wie man sie bei einer „vorsichtigen“ Vollmacht auch tun würde. So sollte man auch in einem Formular einer Bank darauf achten, dass man z.B. den „Verfügungsrahmen“ des Bevollmächtigten einschränken kann oder bei einem Depot gewisse Arten von „Wertpapieren“ von den Befugnissen des Bevollmächtigten ausschließen kann.

 

 

Vor allem muss man sich aber auch klar machen, dass man mit so einer Vollmacht auch ggf. das Recht erteilt, das Geld auf diese Konten eingehen kann, das der Bevollmächtigte „privat“ bzw. für eigene Geschäfte entgegennimmt. Das kann in sofern ein Risiko sein, das der Bevollmächtigte Gelder aus fragwürdigen Geschäften entgegen nimmt und dann auch abhebt. Allerdings muss man dann als Kontoeigentümer ggf. auch für die Schäden haften, die mit den eigenen Konten angerichtet wurden. Ob man diese selbst angerichtet hat spielt dabei keine Rolle, schließlich hat man dann im „Zweifelsfall“ ja den Straftäter die „Mittel“ zur Verfügung gestellt.

 

Nur in sehr wenigen Fällen, wie z.B. einer „Erbenvollmacht“ oder einer „Vormundschaft“ bzw. „Vorsorgevollmacht“ wird eine anwaltlich bestätigte Form einer Vollmacht akzeptiert. Allerdings wird auch hier oft auf verschiedene Formulare der Banken zurückgegriffen. Selbst wenn man jemandem nur eine bestimmte „Abhebung“ gestatten möchte, kann es schwierig werden, weil die Bank es für fragwürdig hält wo man doch heute schnell und einfach überweisen kann. Insgesamt kommt man also in den allermeisten Fällen gar nicht drum herum, selbst bei der Bank vorzusprechen und dort ein Formular zu unterzeichnen, wenn man jemandem in gewissem Rahmen gestatten will über die eigenen Konten zu verfügen.