Vollmacht Paketabholung

Vollmacht Paketabholung

 

 

Sicher kann jeder Mal ein Lied davon singen, dass man nur mal kurz aus dem Haus gegangen ist und schon hat man ein wichtiges Paket verpasst, das geliefert werden sollte. In der Regel dauert es dann mehrere Tage bis man sich sein Paket erneut zuschicken lassen kann. Dazu ist ja auch nicht immer gesagt, dass man dann auch wieder zu Hause ist um das Paket anzunehmen. Bevor man aber jemanden losschickt, muss man die Benachrichtigungskarte, die man im eigenen Postkasten findet erst einmal ausfüllen und dem „bevollmächtigten“ Abholer in die Hand drücken.

 

In solchen Fällen macht es keinen Sinn, sich den Stress zu machen, eine eigene Vollmacht zur Paketabholung zu schreiben. Diese werden in manchen Fällen sogar von der Post oder anderen Logistikunternehmen gar nicht erst anerkannt. Man macht es sich eben auch in diesen Unternehmen eben lieber leichter, in dem man nur die eigenen „Formulare“ anerkennt. Auf diese Weise glaubt man auch, das es sicherer ist, das der eigentliche Empfänger selbst war, der die Benachrichtigungskarte aus dem Briefkasten gefischt hat. Kann man die Benachrichtigungskarte aus irgendwelchen Gründen nicht verwenden, kann eine „Einzelvollmacht zur Paketabholung“ etwa so aussehen:

 

Vollmacht zur Paketabholung

 

Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau xxx, Anschrift, Ort, mein Paket vom (Datum auf der Benachrichtigungskarte), abzuholen und den Empfang zu quittieren. Diese Vollmacht ist einmalig und in Verbindung mit dem Personalausweis des Bevollmächtigten.

 

Ort, Datum

(Unterschrift)

Name, Vorname

Anschrift

Ort