Vollmacht Recht

Rechtliche Vollmacht

 

Eine Vollmacht ist nicht immer auch rechtlich gültig. Die aller erste Voraussetzung, die man erfüllen muss, um eine rechtlich gültige Vollmacht zu erstellen ist die „Zulässigkeit der Vertretungsmacht“. Das heißt also, dass man in erster Linie auch darauf achten muss, dass es gesetzlich überhaupt erlaubt ist, sich in so einer Situation vertreten zu lassen. Allerdings gibt es nicht viele Bereiche, bei denen man sich nicht vertreten lassen darf. So genannte „Rechtsgeschäfte“ bei denen man sich nicht vertreten lassen darf betreffen das Familien- und Erbrecht. So darf man z.B. niemandem eine Vollmacht dafür erteilen, das „Testament“ zu schreiben.

Für die meisten anderen „Rechtsgeschäfte“ darf man sich aber ohne größeren Aufwand einen Vertreter suchen und diesen zur Ausführung bevollmächtigen. Genau so wichtig ist aber das „richtige“ Schreiben, wenn man eine Vollmacht widerrufen möchte. Das erreicht man vor allem, in dem man die „ursprüngliche“ Vollmacht zurückfordert. Außerdem kann man ggf. Geschäftspartner benachrichtigen, dass die Vollmacht entzogen wurde, damit kein Missbrauch betrieben wird. In besonders schwierigen Fällen oder wenn man die ursprüngliche Vollmacht nicht zurückbekommt, stellt man einen formlosen „Antrag auf Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde“.

 

Widerruf der Vollmacht

 

An
Amtsgericht – Stadt-
Anschrift
Ort

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am (Datum), habe ich eine xxx-Vollmacht an

Bevollmächtigter
Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift

erteilt. Diese habe ich am (Datum) widerrufen und zur Herausgabe der Vollmachtsurkunde aufgefordert. Dieser Aufforderung ist der Bevollmächtigte bis heute nicht nachgekommen. Aus diesem Grund erkläre ich diese Urkunde für kraftlos und beantrage, dies auch durch öffentliche Bekanntmachung für kraftlos zu erklären.

 

Ort, Datum

 

(Unterschrift)