Vollmacht Rechtsanwalt
Eine Vollmacht für einen „Rechtsanwalt“ stellt in der Regel der Anwalt selbst zur Verfügung. Allerdings kann es ja auch Situationen geben, bei denen man „mehr“ erledigt haben muss, als ein Anwalt für gewöhnlich tut. So kann man z.B. an Freunde, Bekannte bevollmächtigen, dafür zu sorgen, dass der Anwalt alles für ein nötiges Gerichtsverfahren bekommt. Auf diese Weise kann man zumindest einiges an Geld sparen, wenn man einen Teil der Sachen von Freunden erledigen lässt und nicht von einem Rechtsanwalt. Im weiteren Sinne, kann man es als die „Laufereien“ betrachten, die man selbst machen würde um den Rechtsanwalt mit den nötigen Unterlagen zu versorgen. Kann man das nicht selbst tun, braucht die Vertretung zumindest bei den Behörden meist eine Vollmacht um die nötigen Unterlagen zu bekommen. Vollmacht zur Vertretung Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau xxx, Anschrift, Ort mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten: - Einholen von Informationen von Behörden. - Entgegenahme von Informationen und Urkunden. - Weitergabe der Unterlage an den Rechtsanwalt (…). Gültig ist diese Vollmacht bis zur Erledigung der Angelegenheit …, höchstens jedoch bis zum (Datum). Ort, Datum (Unterschrift) Name, Vorname Anschrift
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