Vollmacht Steuerberater
Nicht jeder kann oder möchte seine Steuerangelegenheiten, wie beispielsweise das Erstellen einer Steuererklärung, selbst durchführen. In diesem Fall kann ein Steuerberater beauftragt werden. Allerdings bedeutet die Vergabe des Auftrags in aller Regel zunächst nur die Prüfung der Unterlagen sowie die Berechnung der jeweiligen Ergebnisse. Sofern der Steuerberater die Befugnis erhalten soll, Einsicht in das Steuerkonto des Auftraggebers zu nehmen und diesen bei Bedarf auch gegenüber Behörden, Gerichten oder sonstigen Stellen zu vertreten, muss hierfür eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Vollmacht Vollmachtgeber Name, Vorname Anschrift Herr / Frau Name des Vollmachtnehmers Berufsbezeichnung Anschrift von Arbeitgeber/Gesellschaft oder Sozietät wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Steuerangelegenheiten gegenüber Finanzbehörden, anderen Ämtern und sonstigen Stellen zu vertreten. Herr/Frau xxx ist insbesondere zur Einlegung und Rücknahme von außergerichtlichen Rechtsbehelfen und zum Verzicht auf außergerichtliche Rechtsbehelfe befugt. Herr/Frau xxx ist bemächtigt, Einsicht in mein Steuerkonto mit Steuernummer (Nummer) zu nehmen. Sofern erforderlich, ist Herr/Frau dazu befugt, Untervollmacht für die Einsicht in das Steuerkonto zu erteilen. Diese Vollmacht endet nicht mit der Beendigung des diese Vollmacht begründenden steuerlichen Beratungsauftrags, sondern bedarf eines schriftlichen Widerrufs. Ort, Datum (Unterschrift Vollmachtgeber) (Unterschrift Ehepartner, wenn ein gemeinsames Steuerkonto besteht)
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