Vollmacht Uni

Vollmacht Uni

 

 

Zu den Voraussetzungen für ein Studium gehört unter anderem die Einschreibung in eine Hochschule, Akademie oder Universität. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Handlung, die der künftig Studierende nicht selbst vornehmen muss, sondern die auch durch einen von ihm bestimmten Vertreter durchgeführt werden kann, beispielsweise wenn der Vollmachtgeber während der Einschreibferist verhindert ist. Zur Einschreibung reicht der Vertreter alle erforderlichen Einschreibunterlagen, wie beispielsweise die Abschrift oder beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses oder einen eventuellen Zulassungsbescheid, zusammen mit der Vollmacht ein.

Vollmacht

 

Vollmachtgeber

Name, Vorname

Anschrift

 

Vollmachtnehmer

Name, Vorname

Anschrift

 

Hiermit erkläre ich (Name des Vollmachtgebers), dass Herr/Frau (Name des Vollmachtnehmers) bevollmächtigt ist, die Immatrikulation in meinem Namen vorzunehmen. Herr/Frau (Vollmachtnehmer) ist befugt, alle im Zusammenhang mit der Immatrikulation erforderlichen Handlungen durchzuführen und Erklärungen abzugeben.   

 

(Diese Vollmacht beinhaltet jedoch nicht die Befugnis, Unterlagen und Bescheinigungen entgegen zu nehmen. Diese erbitte ich mir auf dem Postweg an die o.g. Anschrift zukommen zu lassen.)

 

Ort, Datum

(Unterschrift Vollmachtgeber)

 

Ort, Datum

(Unterschrift Vollmachtnehmer)