Vollmacht zur Abholung
Eine Vollmacht zur Abholung von Sendungen kann es nicht nur für die Post geben. In manchen Fällen wird z.B. ein Formular oder ein Bescheid für bestimmte Dinge dringend gebraucht. Hat man dann keine „Zeit“ zur Behörde oder zum „Anwalt“ zu laufen um diese Unterlagen abzuholen kann man sich ganz einfach daran machen, eine kleine Vollmacht aufzusetzen und diese Unterlagen direkt abholen zu lassen, damit es etwas schneller geht als mit der „normalen“ Post. Bei „Behörden“ wird man um eine schriftliche Vollmacht nie herumkommen. Bei einem Anwalt oder einem Steuerberater kann es aber ggf. auch schon ausreichen, wenn man dort anruft und Bescheid sagt, das Unterlagen von einem Dritten abgeholt werden. Für Behörden kann man die Vollmacht zur Abholung etwa so gestalten: Vollmacht zur Abholung (des Bescheides/ der Formulare …) Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau xxx, Anschrift, Ort für mich folgende Unterlagen: - Bescheid xy - Formular x - … bei der Behörde bzw. dem Amt … abzuholen. Der Bevollmächtigte ist berechtigt den Empfang der Unterlagen zu quittieren. Gültig ist die Vollmacht einmalig in der Angelegenheit …, höchstens jedoch bis zum (Datum). Ort, Datum (Untereschrift) Name, Vorname (ggf. Geburtsname) Anschrift Ort
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