Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten

Bei der Vollmacht Wohnungsangelegenheiten handelt es sich um eine Schriftstück, bei dem Sie jemand anderes damit betrauen, sich um Ihre Wohnung zu kümmern. Dies kann sowohl eine Mietwohnung, als auch eine Eigentumswohnen sein. Worauf es bei der Erstellung ankommt, wem Sie die Vollmacht aushändigen und was sonst noch zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Vollmacht Wohnungsangelegenheiten: Was wird geregelt?

Mit einer Vollmacht Wohnungsangelegenheiten können Sie Ihren Bevollmächtigten dazu befähigen:

  • Die Wohnraummiete zu überweisen.
  • Abrechnungen einzusehen und gegeben Falls Einspruch einzulegen.
  • Unterlagen entgegen zu nehmen.
  • Den Wohnungsschlüssel in Empfang zu nehmen oder herauszugeben.
  • Zählerstände abzulesen und weiter zu leiten.
  • Versicherungen abzuschließen.
  • Verträge zu kündigen (Strom, Gas, etc.).
  • Die Wohnung zu vermieten (bei eigenem Wohnraum).

Sie merken, die Möglichkeiten sind groß. Wichtig ist hier, die Vollmacht möglichst individuell auszustellen. Vermutlich wird Ihr Bevollmächtigter nicht alles dürfen. Stellen Sie ihm hier also bitte keine Generalvollmacht mit Einschränkungen aus. Besser ist es, die Vollmacht positiv zu formulieren. Also: „Herr/ Frau __ darf die Miete überweisen, Unterlagen entgegen nehmen etc.“ So gehen Sie sicher, dass die Vollmacht nur so weit reicht, wie Sie es wollten. Beschränken Sie die Vollmacht auch unbedingt. Dazu reicht es nicht aus, dass Sie schreiben: „Die Vollmacht ist drei Jahre gültig“ oder „Bis ich wieder da bin“. Der Gegenüber kann das nicht überprüfen. Besser Sie legen ein Datum fest, an dem die Vollmacht ihre Wirksamkeit verliert. Im Zweifel könnten Sie ja eine neue Vollmacht ausstellen. Das macht jedenfalls weniger Arbeit, als die nicht begrenzte zu widerrufen.

Vollmacht Wohnungsangelegenheiten: Die Form

Grundsätzlich ist an die Form einer Vollmacht kein Anspruch zu stellen. Sie muss nicht einmal schriftlich erteilt werden. Wir raten Ihnen aber dringend, dies schriftlich zu tun. Denn nur so kann das Vorliegen einer Vollmacht auch bewiesen werden. Sie dient darüber hinaus auch der Beweisbarkeit.

Anders verhält es sich aber, wenn Ihr Bevollmächtigter dazu befähigt werden soll, die Wohnung auch verkaufen zu können. Hierzu sagt die ständige Rechtsprechung, dass diese Art der Vollmacht unbedingt notariell beurkundet sein muss. Dies dient dem Schutz des Verkäufers. Der Notar klärt darüber auf, welchen Umfang diese Vollmacht hat. Es wird Ihnen vergegenwärtigt, dass diese Vollmacht eine erhebliche Wirkung hat. Außerdem beurkundet der Notar, dass Sie im Zeitpunkt der Abgabe geschäftsfähig waren. Der Käufer der Wohnung soll damit in die Position gebracht werden, dass der Kauf später nicht angefochten werden kann. Denn dies ginge, wenn der Verkäufer nicht geschäftsfähig wäre.

Gegenüber wem muss die Vollmacht Wohnungsangelegenheiten angezeigt werden?

Vollmacht Wohnungsangelegenheiten: bei gemietetem Wohnraum

Im Unternehmensbereich ist es üblich, das eine Vollmacht dem Geschäftspartner gegenüber durch einen Geschäftsbrief angezeigt wird. Da die Vollmacht selbst keinerlei Formvorschriften unterliegt, können Sie diese Praxis übernehmen und die Vollmacht direkt an Ihren Vermieter schicken. Dieser hat es dann schriftlich, das der eingetragene Bevollmächtigte alles rund um den Mietvertrag regeln darf.

Vollmacht Wohnungsangelegenheiten: bei eigenem Wohnraum

Bei der Vollmacht Wohnungsangelegenheiten im eigenen Wohnraum bietet es sich an, die Vollmacht dem Bevollmächtigten auszuhändigen. Anders als bei gemietetem Wohnraum, muss Ihr Vertreter gegeben falls mit verschiedenen Unternehmen oder Behörden Kontakt aufnehmen, um Dinge für Sie zu regeln. Da Sie nicht vorhersagen können, was genau anfällt, stellen Sie die Vollmacht besser auf den Vertreter aus.

Wer sollte mit der Vollmacht Wohnungsangelegenheiten betraut werden?

Sie müssen jemanden damit betrauen, sich um Ihre Wohnung zu kümmern und fragen sich nun, wer diese Aufgabe übernehmen soll? Hier gibt es verschieden Möglichkeiten. Wenn Sie eine Haushälterin haben, die die Wohnung und Sie kennt so macht es Sinn, diese damit zu betrauen. Das hat auch den Vorteil, dass die Haushälterin sich zumindest zeitweise in Ihrer Wohnung aufhält und ansprechbar ist.

Vollmacht zu Wohnungsangelegenheiten

Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

Vermieter AG Sonnenschein
Straße 22
39795 Musterstadt

Vollmacht zu Wohnungsangelegenheiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bevollmächtige ich (Name, Vorname, Geb. Datum, Ort, Anschrift) Herr/Frau (Name, Vorname, Geb. Datum, Ort, Anschrift) sich um die Wohnungsangelegenheiten zum Wohnobjekt (Beschreibung + Anschrift) zu kümmern. Als Haushälter/in ist Herr/Frau ___ befugt bzw. verpflichtet folgende Aufgaben in meinem Namen zu übernehmen:

Überweisung der Miete
Entgegennahme der Abrechnungen
Rückfragen zu Abrechnungen sowie dem damit zusammenhängenden Schriftwechsel.

Die Gültigkeit dieser Vollmacht bezieht sich auf den Zeitraum bzw. die Zeiträume in denen ich aus dienstlichen Gründen im Ausland bin.

Musterstadt, den (Datum)

Mit freundlichen Grüßen

________________________

(Unterschrift des Vollmachtgebers)

Musterschreiben: Vollmacht Wohnungsangelegenheiten als Word Datei(rtf) zum Downloaden

Freunde, Bekannte oder jemand professionelles

Haben Sie keine Haushälterin, kommen natürlich auch Familienmitglieder in Frage. Außerdem gibt es Immobilienverwalter, die diese Aufgabe -gegen Geld- erledigen. Hier liegt der Vorteil auf der Hand. Immobilienverwalter kennen sich in dem Geschäft aus, außerdem sind diese haftbar, wenn doch etwas schiefgeht. Nachteil ist aber, dass es eine völlig fremde Person ist, die zudem auch noch was kostet.

Wenn Sie sich hingegen für eine vertraute Person entscheiden, sollten diese für den Job geeignet sein. Ein Mindestmaß an Kenntnissen zum Thema Wohnungsangelegenheiten sollte vorhanden sein.