Schriftliche Vollmacht fürs Sozialamt
In manchen Fällen muss man auch eine schriftliche Vollmacht ausstellen, wenn man sich um Anträge oder „Klärungen“ beim Sozialamt nicht selbst kümmern kann. Eine Vollmacht für das Sozialamt, kann man selten an einen „Sachbearbeiter“ schicken, deshalb wird so eine Vollmacht immer auch an den Bevollmächtigten herausgegeben, der sich damit auf den Weg macht und die „Verhandlungen“ mit dem Sozialamt ausführt.
Vollmacht
Hiermit bevollmächtige ich
Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift
Herr/Frau Vorname, Name
Geb. Datum/Ort
Anschrift
In meinem Namen notwendige Einkünfte einzuholen und Anträge des Sozialamtes auszufüllen und zu unterzeichnen. Zudem ist Herr/Frau … befugt Zahlungen entgegenzunehmen und mich in sämtlichen Fragen rund um die notwendigen Antragstellungen vor dem Sozialamt zu vertreten.
Gültig ist diese Vollmacht für den Zeitraum meines Krankenhausaufenthaltes vom (Datum) bis (Datum).
Ort, Datum
(Unterschrift Vollmachtgeber)
Ort, Datum
(Unterschrift Vollmachtnehmer)