Vollmacht Auskunft

Vollmacht Auskunft

 

Die persönlichen Daten einer Person sind in mehreren Datenbanken erfasst, beispielsweise bei Ämtern, Behörden und anderen Institutionen oder bei Krankenkassen und Versicherungen. Grundsätzlich hat immer derjenige, dessen Daten gespeichert sind, das Recht auf Akteneinsicht und Auskunft. Je nach Rechtsgeschäft können auch der Ehepartner, die Eltern oder die Kinder das Recht auf Akteneinsicht haben, ohne dass es hierfür einer Vollmacht bedarf, beispielsweise bei Auskünften aus Familienbüchern.

Desweiteren können dann von Dritten Auskünfte eingeholt werden, wenn ein rechtliches Interesse besteht, dass jedoch entsprechend nachgewiesen werden muss. Daneben kann es notwendig werden, Dritten eine Vollmacht zu erteilen, die zur Akteneinsicht und Auskunft berechtigt. Ein Beispiel hierfür wäre die Vollmacht für eine Bank, die dadurch Auskünfte über personenbezogene Daten vor Eröffnung eines Kontos oder vor einer Kreditvergabe einholen kann.

 

Vollmacht für die Einholung von Auskünften (und Akteneinsicht)

 

Vollmachtgeber

Name
Anschrift

 

Vollmachtnehmer

Name
Anschrift

 

Hiermit bevollmächtige ich, (Name und Anschrift des Vollmachtgebers), Herrn / Frau (Name und Anschrift des Vollmachtnehmers) Auskünfte für (Bezeichnung des Rechtsgeschäfts) bei (Amt, Versicherung, Krankenkasse, Datenbank u.ä.) einzuholen bzw. Einsicht in die in diesem Zusammenhang relevanten Akten zu nehmen.

Diese Vollmacht ist einmalig für die Erteilung von Auskünften bezogen auf das o.g. Rechtsgeschäft gültig. (Oder: Diese Vollmacht ist bis zu ihrem schriftlichen Widerruf gültig.)

 

Ort, Datum

 

(Unterschrift Vollmachtgeber) (Unterschrift Vollmachtnehmer)