Vollmacht Versicherung

Vollmacht Versicherung

 

Grundsätzlich handelt es sich bei Abschlüssen von Versicherungen um Rechtsgeschäfte, für die der Vollmachtgeber einen Vertreter bestimmen kann, der den Abschluss in seinem Namen vornimmt. Besteht der Fall, dass der Versicherungsnehmer eine bestehende Versicherung, beispielsweise eine Kapitallebensversicherung abtreten möchte, muss er eine entsprechende Vollmacht erteilen, die es dem Vollmachtnehmer erlaubt, Einkünfte einzuholen und Akteneinsicht zu nehmen.

 

Vollmacht

 

Vollmachtgeber

Name
Anschrift

 

Vollmachtnehmer

Name
Anschrift

 

Hiermit erteile ich o.g. (Vollmachtnehmer) die Vollmacht, Einkünfte über die bei Ihnen bestehende Versicherung (Bezeichnung, Policennummer) einzuholen und Einsicht in die Akten zu nehmen.

Zu den Daten, die an o.g. (Vollmachtnehmer) weitergeleitet werden sollen, gehören:

  • personenbezogene Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdaten, jedoch keine Gesundheitsdaten
  • vertragsbezogene Daten, insbesondere Rückkaufswert, Laufzeit und Versicherungssumme
  • Angaben über die Berechnung des Rückkaufswertes und andere erforderliche versicherungsmathematische Regelungen im Zusammenhang mit o.g. Versicherung

Die Weitergabe der Daten darf ausschließlich an o.g. (Vollmachtnehmer) erfolgen. Sollte es zu einer Abtretung meiner Ansprüche aus o.g. Versicherungsvertrag kommen, ermächtige ich (den Vollmachtnehmer) die Abtretung Ihnen gegenüber anzuzeigen und die von mir unterzeichnete Abtretungserklärung an Sie weiterzuleiten.

Weitergehende Verpflichtungen sind ausgeschossen und werden durch Unterzeichnung dieser Vollmacht nicht eingegangen.

 

Ort, Datum

 

(Unterschrift Vollmachtgeber)