Finanzamt Vollmacht

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Ich denke, Sie werden mir bei der Behauptung zustimmen, dass Zeit ein kostbares Gut ist. Viel zu viel Zeit im Leben verbringen wir mit Dingen, die ebenso gut auch jemand anderes für uns erledigen könnte. Zeit ist immer knapp und es wäre doch schön, mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge zu haben. Besonders die jährliche Abgabe der Steuererklärung zählt zu einer besonders zeitraubenden und unbeliebten Aufgabe, die ein Steuerberater viel einfacher übernehmen kann.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Mehr Zeit können Sie sich einfach sichern. Es gibt Möglichkeiten, wie Sie ohne eigenen Aufwand mehr Zeit für sich, die Familie oder auch Hobbys haben – und dennoch werden wichtige Dinge erledigt.

Nach dem Lesen dieses Textes wissen Sie, wie Sie sich bei der Steuererklärung viel Zeit sparen können, indem Sie diese einfach von einem Steuerberater erledigen lassen. Das Einzige, was dafür notwendig ist, ist ein kompetenter Steuerberater, dem Sie Ihre Unterlagen übergeben. In vielen Fällen wird dazu noch eine Vollmacht für das Finanzamt gefordert. Wir zeigen Ihnen in diesem Text, wie Sie eine solche Vollmacht ganz einfach selber ausstellen können, damit Ihr Steuerberater Sie beim Finanzamt kompetent und zuverlässig vertreten kann. So bleibt für Sie mehr Zeit für angenehmere Dinge im Leben.

Vollmacht fürs Finanzamt – warum braucht man sie?

Ein Steuerberater wird in aller Regel von Ihnen damit beauftragt, Sie in allen Belangen zu vertreten, die mit dem Finanzamt zu tun haben. So ist es für ihn möglich, Ihre Steuererklärung zu machen und diese in Ihrem Namen beim Finanzamt einzureichen. Sie haben damit nichts zu tun und können die gewonnene Zeit für andere Tätigkeiten einplanen. In den meisten Fällen sind anerkannte Steuerberater beim Finanzamt auch bekannt, sodass eine Vollmacht häufig nicht notwendig ist. Dennoch wird Ihr Steuerberater in den allermeisten Fällen eine Vollmacht für das Finanzamt von Ihnen verlangen – alleine, damit er auch vertretungsberechtigt ist und es nicht zu längeren Zeiten bei der Bearbeitung kommt.

Die Vollmacht für das Finanzamt dient damit dem Zweck, dass der Steuerberater klar nachweisen kann, dass er für Sie arbeitet und Ihre Interessen im Bezug auf die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt vertreten darf.

Wussten Sie:

Eine Vollmacht für das Finanzamt wird in vielen Fällen auch Vertretungsvollmacht genannt. Sie besagt somit, dass der Steuerberater Sie steuerlich vertreten darf und diesbezüglich von Ihnen bevollmächtigt wurde. Die Vertretungsvollmacht wird in einigen Fällen vom Finanzamt angefordert, sodass sich die Finanzbeamten von der Seriosität und der Zuständigkeit des Steuerberaters überzeugen können.

Wie wird die Vollmacht fürs Finanzamt ausgestellt?

In der Regel erteilen Sie die Vollmacht für das Finanzamt gegenüber dem Steuerberater in schriftlicher Form. So kann dieser die Vollmacht auch beim Finanzamt vorweisen und ist auf der sicheren Seite. Sollte Ihr Steuerberater hier keine Vorlage und kein Muster bereitstellen, können Sie die Vollmacht auch bequem selber verfassen. Hierbei sollten Sie aber darauf achten, dass alle relevanten Angaben darauf auch zu finden sind.

Zu den wichtigen Details zählen unter anderem diese Daten:

  • Ihr Name, Ihre Anschrift
  • Die eigene Steueridenfikationsnummer
  • Der Name und die Adresse des Steuerberaters
  • Eine eindeutige Erteilung der Vollmacht gegenüber dem Finanzamt
  • Das aktuelle Datum sowie eine Unterschrift

Vollmacht fürs Finanzamt: Auf der sicheren Seite

In zahlreichen Fällen verlangen die Finanzämter gar keine Vollmacht von Ihrem Steuerberater, da dieser dort in der Regel bereits bekannt ist und somit klar ist, dass dieser Sie (und oftmals auch andere Steuerpflichtige) entsprechend vertritt. Sollte das Finanzamt eine Vollmacht doch einmal verlangen, sind Sie auf der sicheren Seite, falls Sie Ihrem Steuerberater eine solche bereits ausgestellt haben. Der Berater muss Sie dann nicht erst kontaktieren, sondern kann sie beim Finanzamt sofort vorlegen.

Vollmacht fürs Finanzamt kann auch widerrufen werden

Sie haben als Steuerpflichtiger immer auch die Möglichkeit, eine Vollmacht fürs Finanzamt wieder zu widerrufen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie den Steuerberater wechseln oder aber sich in Zukunft (wieder) selbst um die Steuererklärung kümmern möchten. In diesem Fall gilt die Vollmacht also nicht mehr, sodass Sie einen anderen Steuerberater entsprechend bevollmächtigen können.

Den Steuerberater beauftragen – so klappt es

Haben Sie sich für einen Steuerberater entschieden, so kann dieser Sie gegenüber dem Finanzamt vertreten. Sie übergeben diesem daher alle steuerlichen Unterlagen wie Belege, Einkommensnachweise und auch Quittungen, sodass dieser die Einkommenssteuererklärung für Sie erledigen kann. Im besten Fall vergeben Sie dann auch schon eine Vollmacht für das Finanzamt. Durch diese ist Ihr Steuerberater in jedem Fall berechtigt, Ihre Steuer zu erklären und er kann dies auf Nachfrage auch jederzeit belegen.

(Vollmacht fürs Finanzamt Mustervorlage)

Nutzen Sie diese Mustervorlage für die Vollmacht fürs Finanzamt nur nach vorheriger Anpassung oder lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater unterstützen. Vereinzelt kann auch eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Ich bin als Steuerpflichtige/r, Name sowie Adresse des Vollmachtgebenden, beim Finanzamt in Stadt des Finanzamts geführt unter der Steueridentifikationsnummer ________. Ich bevollmächtige den nachfolgend genannten Steuerberater damit, Ihnen gegenüber meine Steuer zu erklären. Er wurde von mir damit beauftragt, alle relevanten steuerlichen Tätigkeiten für mich durchzuführen.

Name des Steuerberaters, Adresse des Steuerberaters

Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf.

_____________

Ort, Datum

________

Unterschrift des Vollmachtgebers

 

Mit der Mustervorlage für die Vollmacht für das Finanzamt haben Sie eine einfache Möglichkeit, um Ihren Steuerberater eindeutig mit einer Vertretungsvollmacht gegenüber dem Finanzamt dazu zu befähigen. Somit werden Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt vertreten. Insbesondere gilt dies natürlich für das Erledigen der Steuererklärung, aber auch eventuelle Widersprüche, Fristverlängerungen und andere Tätigkeiten hängen hiermit in vielen Fällen zusammen.

Mit Hilfe einer Vollmacht für das Finanzamt kann der Steuerberater sofort nachweisen, dass er von Ihnen beauftragt wurde. Die Nachfrage durch das Finanzamt findet in vielen Fällen zwar nicht statt, dennoch schafft dies auch für Ihren Steuerberater eine sichere Basis, falls es doch einmal zu einer Rückfrage kommen sollte.