Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Geht es darum ein Paket für jemanden entgegenzunehmen, so ist das in einer normalen Postvollmacht schon enthalten. Denn normalerweise werden Pakete ja nicht als „Sondersendungen“ verschickt und können als ganz gewöhnliche Post entgegengenommen werden. Oft kommt es ja vor, dass Pakete bei Nachbarn abgegeben werden und diese natürlich auch den Empfang quittieren. Als hilfreicher Nachbar kann man das sicher machen. Geht es jedoch darum ein Paket anzunehmen, kann man auch als „Helfer“ sehr schnell in eine unangenehme Lage kommen. Sicher werden die meisten Menschen heilfroh sein, wenn ein Nachbar ein Paket annimmt und sie nicht extra zu einer Poststation müssen um das Paket zu erhalten. Gerade aber wenn es um bestellte Pakete geht, ist es eben der „Nachbar“ der für das Paket unterzeichnet. Sollte also der Empfänger auf die Idee kommen, das Paket nicht zu bezahlen und zu behaupten, dass er es nie erhalten habe, hat man als helfende Hand ein ziemliches Problem.

Paketzustellung und die 14-tägige Rückgabefrist

Jeder kennt es, viele machen es. Die Rede ist vom Einkaufen im Internet. Keine nervige Parkplatzsuche, keine überfüllten Kabinen und Sie können alles ganz in Ruhe zu Hause anprobieren. Perfekt! Dann sind Sie aber nicht da als das Paket ankommt. Ihr Nachbar nimmt es freundlicher weise für Sie an und vergisst es. Bevor Sie das Paket bei ihm holen können, verreist er oder aber, Sie müssen kurzfristig verreisen und können das Paket nicht abholen. Das geht dann erst 14 Tage später. Ist nun Ihr 14- tätiges Rückgaberecht verstrichen und Sie müssen alles behalten? Das wäre schon blöd, zumal Sie sich einiges zur Auswahl haben schicken lassen. Die Frage ist nun, wann beginnt die 14-tägige Rückgaberecht zu laufen. Ab Zustellung bei Ihrem Nachbarn oder erst, wenn Sie das Paket bekommen?
Ihr Nachbar ist zwar nett, juristisch aber nicht Ihr Stellvertreter. Eine Frist kann aber erst laufen, wenn etwas in den Machtbereich des Empfängers gerät. Auf die Wohnung oder das Haus Ihres Nachbarn haben Sie aber keinen Zugriff. Es liegt nicht in Ihrem Machtbereich. Daher ist es auch schlüssig, dass die Rückgabefrist erst beginnt, wenn Sie das Paket erhalten. Wenn es so gelaufen ist, wie in diesem Beispiel, sollten Sie Kontakt zum Kundencenter des Anbieters suchen und die Lage schildern. Dann wird dort vermerkt, dass Sie das Paket erst verspätet erhalten haben und Sie müssen nicht fürchten, dass das Paket vom Absender nicht entgegengenommen wird, weil es angeblich verfristet ist.

 

 

Vollmacht Paket

Beachten Sie, mit Übergabe der Sendung an Ihren Bevollmächtigten erlischt die Haftung des Unternehmens, dass Ihnen das Paket zustellen sollte. Die zufällige Verschlechterung oder der Untergang des Pakets, wie es juristisch richtig heißt, geht dann auf Sie über. Wählen Sie Ihren Bevollmächtigten also sorgfältig aus, vor allem wenn die Sendung wertvoll ist. Außerdem sollten Sie für jedes Paket eine eigene Vollmacht ausstellen. Diese gilt dann immer nur für dieses Paket und erlischt dann automatisch.

Vollmacht zur Entgegennahme eines Paketes
Name, Vorname (ggf. Geburtsname)
Anschrift
Ort

Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau (Anschrift, Ort), für mich Pakete des Absenders (Name, Anschrift bzw. Firma) entgegen zu nehmen und den Empfang zu quittieren.

Gültig ist diese Vollmacht für den Zeitraum (Datum) bis (Datum).

Ort, Datum

____________

(Unterschrift)

Musterschreiben: Vollmacht zur Entgegennahme von Paketen als Word Datei(rtf) zum Downloaden

Vollmachten und Probleme die dabei entstehen können

Gut gemeint: Vollmacht Paket ist nicht gewünscht

Gerade wenn man neu zugezogen ist und dann Urlaub hat, merkt man, der Postbote klingelt an manchen Tagen häufiger als „zwei Mal“. Man ist nett und will den Nachbarn eine Freude machen und nimmt das Paket an. Leider freut es nicht jeden. Warum auch immer, einige wollen ihre Pakete lieber in der Filiale abholen, als bei ihrem Nachbarn. Erkundigen Sie sich daher bei Gelegenheit, ob es in Ihrer Wohngegend üblich ist, dass das Pakete von Nachbar angenommen werden. Ist das von jemandem nicht gewünscht, so werden Sie es so auf jeden Fall hören. Auch wenn Sie selbst es nicht so gerne mögen, wenn Nachbarn Ihre Pakete annehmen, suchen Sie das Gespräch mit dem Stammzusteller Ihrer Post und auch das mit den Nachbarn. So ersparen Sie sich möglicherweise Streit mit diesen.

Nachnahmepaket

Ähnlich ist es natürlich auch mit Paketen die per Nachnahme bezahlt werden müssen. Aus zwei Gründen sollte man solche Pakete nur mit sehr viel Vorsicht annehmen. Zum einen, sollte man sicherstellen, dass der eigentliche Empfänger das Geld bereitstellt, wenn er möchte, dass so ein Paket entgegengenommen wird. Zum anderen ist es so, dass man nie ein Nachnahmepaket annehmen sollte, auch wenn es sich um „kleine“ Beträge handelt, wenn es vorher vom eigentlichen Empfänger nicht angekündigt wurde. Es ist zwar ein alter „Trick“ allerdings kommen immer mal wieder Betrüger auf die Idee zu behaupten, dass der Nachbar ein Nachnahmepaket erwartet und ob man es als Nachbar annehmen möchte. Wie interessant der Inhalt tatsächlich ist, hängt von der Fantasie des Betrügers ab. Die Vollmacht ein Paket anzunehmen, kann man aber auch in einem „Einzelfall“ erteilen, wenn es nur um ein einziges bestimmtes Paket geht.