Vollmacht Paket
Geht es darum ein Paket für jemanden entgegenzunehmen, so ist das in einer normalen Postvollmacht schon enthalten. Denn normalerweise werden Pakete ja nicht als „Sondersendungen“ verschickt und können als ganz gewöhnliche Post entgegengenommen werden. Oft kommt es ja vor, dass Pakete bei Nachbarn abgegeben werden und diese natürlich auch den Empfang quittieren. Als hilfreicher Nachbar kann man das sicher machen. Geht es jedoch darum ein Paket anzunehmen, kann man auch als „Helfer“ sehr schnell in eine unangenehme Lage kommen. Sicher werden die meisten Menschen „heilfroh“ sein, wenn ein Nachbar ein Paket annimmt und sie nicht extra zu einer Poststation müssen um das Paket zu erhalten. Gerade aber wenn es um „bestellte“ Pakete geht, ist es eben der „Nachbar“ der für das Paket unterzeichnet. Sollte also der „Empfänger“ auf die Idee kommen, das Paket nicht zu bezahlen und zu behaupten, dass er es nie erhalten hat, hat man als helfende Hand ein ziemliches Problem.
Ähnlich ist es natürlich auch mit Paketen die per Nachnahme bezahlt werden müssen. Aus zwei Gründen sollte man solche Pakete nur mit sehr viel Vorsicht annehmen. Zum einen sollte man sicherstellen, dass der eigentliche Empfänger das Geld bereitstellt, wenn er möchte, dass so ein Paket entgegengenommen wird. Zum anderen ist es so, dass man nie ein Nachnahmepaket annehmen sollte, auch wenn es sich um „kleine“ Beträge handelt, wenn es vorher vom eigentlichen Empfänger nicht angekündigt wurde. Es ist zwar ein alter „Trick“ allerdings kommen immer mal wieder Betrüger auf die Idee zu behaupten, dass der Nachbar ein Nachnahmepaket erwartet und ob man es als Nachbar annehmen möchte. Wie interessant der Inhalt tatsächlich ist, hängt von der Fantasie des Betrügers ab. Die Vollmacht ein Paket anzunehmen, kann man aber auch in einem „Einzelfall“ erteilen, wenn es nur um ein einziges bestimmtes Paket geht.
Vollmacht zur Entgegenahme eines Paketes
Name, Vorname (ggf. Geburtsname)
Anschrift
Ort
Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau (Anschrift, Ort), für mich Pakete des Absenders (Name, Anschrift bzw. Firma) entgegen zu nehmen und den Empfang zu quittieren.
Gültig ist diese Vollmacht für den Zeitraum (Datum) bis (Datum).
Ort, Datum
(Unterschrift)