Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Wenn es um ausgelieferte Post geht, ist es immer sehr unterschiedlich womit man als „Kunde“ rechnen muss. Sicher wird es auch schon mal der eine oder andere erlebt haben, dass die Pakete im wahrsten Sinne des Wortes bis vor die Haustür gebracht wurden und dann nicht einmal geklingelt wurde um sie abzugeben. Auf der anderen Seite ist die Post nicht besonders begeistert, wenn man mit einer „selbstgeschriebenen“ Vollmacht einen Vertreter zur Post schickt um ein Päckchen oder andere Post abzuholen. Es kommt nicht selten vor, das die Post sogar die Herausgabe Benachrichtigungskarten, die von der Post hinterlassen werden, wenn ein Paket bzw. ein Brief nicht ausgeliefert werden kann. Diese „Benachrichtigungskarten“ enthalten meist auch schon eine übliche Postvollmacht, mit der man eine neue Zusendung bestellen kann bei der auch alternative „Empfänger“ angegeben werden können.

Vollmacht Post

Vollmacht zur Annahme von Post
Name, Vorname
Anschrift
Ort

Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau ___, Anschrift, Ort im Zeitraum von (Datum) bis (Datum) meine Post und Pakete entgegen zu nehmen oder an der Poststelle abzuholen. Diese Vollmacht gilt nicht für Sondersendungen und eigenhändig zuzustellende Sendungen.

 

Ort, Datum

(Unterschrift)

Vollmacht PostAuf diesen Karten ist aber zusätzlich meist noch ein kleines „Formular“ aufgedruckt, mit dem man eine „Vollmacht“ ausfüllen kann. Hier wird dann nur angekreuzt, das die Post von einer dritten Person abgeholt werden darf. Die persönlichen Daten dieser Person müssen dann wie auch die Daten des Vollmachtgebers auf diese Karte eingetragen werden. Zusätzlich muss der „Bevollmächtigte“ immer auch seinen Personalausweis mitnehmen um sich beim Vorlegen der Vollmacht ausweisen zu können. Vom Inhalt entsprechen diese „Vollmachten“ auch einer ganz normalen Postvollmacht.