Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Private VollmachtIm Grunde genommen handelt es sich bei sehr vielen Vollmachten um eine „private“ Vollmacht. Der Grund dafür ist einfach, denn man spannt für private Erledigungen meist Freunde oder Familie ein. Eher in Ausnahmefällen kommen dafür Unternehmen oder Freiberufler wie Steuerberater oder Anwälte in Frage. Ob eine Vollmacht privat oder gewerblich ist hängt daher davon ab, ob einer der beiden (Vollmachtgeber oder Vollmachtnehmer) als Gewerbetreibender aktiv wird.
Die Gelegenheiten, bei denen man eine private Vollmacht ausstellen kann, sind sehr unterschiedlich. Es gibt jedoch keine Formvorgaben die man einhalten muss, solange man alle notwendigen Informationen über die Beteiligten und die Angelegenheit selbst angibt.
In der Rubrik „private Vollmachten“ haben wir für Sie ein paar alltägliche Vollmachten aus dem Leben zusammengestellt.

Inhaltliche Angaben bei einer privaten Vollmacht

1) Wer bevollmächtigt? Hier gibt man in der Regel den vollen Namen, die Anschrift und ggf. noch Geburtsdaten an. Aufschreiben kann man es als „Blockinformation“ oder auch als einfachen Satz.
2) Wer wird bevollmächtigt? Hier gibt man die Daten des Bevollmächtigten an, wie man sie auch für den Vollmachtgeber angegeben hat.
3) Was wird „bevollmächtigt“? Hier sollte man möglichst genau und kurz beschreiben, was bevollmächtigt wird. Eine Formulierung wie: „Herr/Frau ___, ist bis auf weiteres befugt sich um meine Angelegenheiten bei der ARGE zu kümmern, ist bei weitem nicht deutlich genug. Viel eher sollte es da heißen: „Herr/Frau ___, ist bis auf Widerruf befugt für mich Anträge bei der ARGE zu stellen, Unterlagen einzureichen und entgegenzunehmen, sowie Informationen zu den jeweiligen Anträgen anzufordern.
4) Die Unterschrift: Die Unterschrift ist der Schlusspunkt einer Vollmacht. Mit Ort und Datum muss jede Vollmacht unterzeichnet werden. Wurden im „Text“ die Daten des Vollmachtgebers nicht deutlich genug angegeben, sollte man diese noch mal unter der Unterschrift angeben.
5) Die Ordnung: Auch, wenn eine private Vollmacht sicher nicht wie ein Formular aussehen muss, damit sie wirksam ist, sollte man es doch möglichst vermeiden, solche Urkunden mit der Hand zu schreiben. Jeder Mensch hat eine eigene Handschrift und diese ist bekanntermaßen nicht immer wirklich gut lesbar. Anderseits kann eine einmal erstelle Vollmacht am PC immer wieder durch kleine Änderungen verwendet werden. Es spricht in Summe also alles dafür, die Vollmacht maschinell zu erstellen.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Muss die private Vollmacht beglaubigt werden?

Zumindest solche, die zu Immobiliengeschäften befähigen

Grundsätzlich müssen Vollmachten nicht beglaubigt werden. Dies sieht das Gesetz an dieser Stelle nicht vor. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen zu beachten. So müssen Vollmachten die zu Immobiliengeschäften befähigen, von einem Notar beglaubigt werden. Warum es hier die Ausnahme gibt? Nun, wollen Sie ein Haus oder Grundstück erwerben, so können Sie den Kaufvertrag nur durch einen Notar schließen. Dies dient Ihrem Schutz. Denn hier wird Ihnen vergegenwärtigt, dass Sie tatsächlich im Begriff sind, etwas Wertvolles zu veräußern oder zu erwerben. Könne man nun eine Vollmacht für den Verkauf oder Erwerb einer Immobilie ohne Notar erteilen, so würde es dem Sinn und Zweck der Vorschrift widersprechen. Also fordert die ständige Rechtsprechung, die Beglaubigung solcher Vollmachten. Ebenfalls müssen Vollmachten beglaubigt werden, die zur Aufnahme eines Kredites in Ihrem Namen befähigen. Auch dies dient Ihrem persönlichen Schutz. Weiter Ausnahmen haben wir in dem Beitrag „Vollmacht ausstellen“ unter dem Punkt Notwendigkeit einer Beglaubigung, für Sie zusammen gefasst.

Private Vollmacht – kostenloses Musterschreiben

Das hier angebotene Musterschreiben muss entsprechend angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.

Private Vollmacht

Angaben zum Vollmachtgeber:
Name, Vorname
Anschrift
Geburtsdatum/-ort
Angaben zum Vollmachtnehmer:
Name, Vorname
Anschrift
Geburtsdatum/-ort

Durch Vorlage dieses Schreibens wird Herr/ Frau __ dazu berechtigt, private Dinge (Beschreibung der Aufgabe) für mich zu erledigen.
Diese Vollmacht ist bis zum (Datum) gültig.

Besonderheiten: _______________________________________________________________________
Datum/ Ort

__________________________ _____________________________
Unterschrift Vollmachtgeber Unterschrift Bevollmächtigter

Musterschreiben: private Vollmacht als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Private Vollmacht widerrufen

Alle Vollmachten, auch die private Vollmacht, sollten zeitlich begrenzt werden. Auch wenn Sie den Bevollmächtigten noch so gut kennen, noch so gerne mögen. Verlieren Sie einfach kein Wort zur Begrenzung und Ihr Bevollmächtigter wird sich vermutlich nicht einmal wundern, geschweige denn verletzt fühlen, weil Sie die Vollmacht zeitlich begrenzen.
Wenn Sie es dennoch versäumt haben, die private Vollmacht zeitlich zu begrenzen, dann können Sie die Vollmacht nur aus der Welt schaffen, wenn Sie diese entweder zerstören oder widerrufen (lassen).
Händigt Ihnen der Bevollmächtigte die Vollmacht nach Erledigung aus, so zerstören Sie diese einfach.
Wenn der Bevollmächtigte dies aber nicht tut, Sie dazu fürchten oder sogar sicher wissen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht weiter unbefugt nutzt, so müssen Sie diese widerrufen. Das geht nur durch einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Das Verfahren dauert etwa einen Monat, am Ende steht eine öffentliche Bekanntgabe über den Widerruf.
Ist der Widerruf öffentlich, so kann sich eine Dritte Partei nicht darauf berufen nichts von der missbräuchlichen Verwendung gewusst zu haben.
Um den Schaden so klein wie möglich zu halten, können Sie vor dem öffentlichen Widerruf mögliche Vertragsparteien über die unbefugte Nutzung der Vollmacht informieren. Dies geht jedoch nur, wenn der Kreis in dem die Vollmacht genutzt werden kann, möglichst klein ist.

 

Um den Schaden so klein wie möglich zu halten, können Sie vor dem öffentlichen Widerruf mögliche Vertragsparteien über die unbefugte Nutzung der Vollmacht informieren. Dies geht jedoch nur, wenn der Kreis in dem die Vollmacht genutzt werden kann, möglichst klein ist.