Vollmacht Grundbuch
Das Grundbuch ist eine behördliche „Institution“ in der Informationen zu den verschiedensten Grundstücken gesammelt werden. Will man ein Haus oder Grundstück verkaufen, so werden die Kaufinteressenten in vielen Fällen sicher auch gerne einen Blick in das Grundbuch werfen wollen. Laut Gesetz ist das aber kein „berechtigter Grund“ um eine Einsicht in das Grundbuch zu bekommen. Damit man als Kaufinteressent trotzdem einen Blick in das Grundbuch werfen kann, braucht man die Zustimmung des aktuellen Eigentümers. Diese kann mit einer einfachen Vollmacht erteilt werden. Wichtig ist hier, dass man vor allem genau angibt, um welches Grundbuchblatt es sich handelt und die Vollmacht ggf. von einem Notar beglaubigen lässt.
Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch
Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau xxxx, Anschrift, Ort, Einsicht in das Grundbuchblatt xy zu nehmen. Als Eigentümer des eingetragenen Grundstückes erteile ich meine Zustimmung zur Einsicht, Abschrift bzw. Weitergabe an den Kaufinteressenten in folgendem Umfang:
- …
- …
- …
Gültig ist diese Vollmacht einmalig höchstens jedoch bis zum (Datum).
Ort, Datum
(Unterschrift) ggf. notarieller Beglaubigungsvermerk
Name, Vorname
Anschrift
Ort