Vollmacht Immobilien
Rund um Immobilien kann man noch viele verschiedene Vollmachten erteilen. So wird sicher der eine oder andere „Hausmeister“ auch mal zumindest eine mündliche Vollmacht bekommen, Handwerker anzurufen, wenn er nicht mehr weiter weiss. Schließlich geht er dann damit ja auch eine Verpflichtung im Namen des Arbeitgebers ein.
Aber auch eine Vollmacht zur Vermietung von Immobilien kann man erteilen. Wenn dann mal „Reparaturen“ rund um das Haus anfallen, wird man das als Eigentümer sicher immer noch selbst entscheiden wollen, wen man mit den Reparaturen beauftragt.
Vollmacht zur Verwaltung von Immobilien
Hiermit bevollmächtige ich
(Vollmachtgeber)
Name, Vorname (ggf. Geburtsname)
Anschrift
Ort
(Vollmachtnehmer)
Herr/Frau ….,
Anschrift
Ort
mich vor Privatpersonen und Behörden bei der Verwaltung folgender Immobilien zu vertreten.
- Immobilie 1
- Immobilie 2
- …
Die Vollmacht umfasst folgende Berechtigungen:
- Vermietung der Objekte
- Erstellung von Abrechnungen für Miete, Heizöl, …
- Das eingehen von Verpflichtungen sofern diese als kleinere Reparaturen an den Immobilien, im Einzelfall den Betrag von xxx,- Euro nicht überschreiten.
- …
Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, steuerrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Immobilien abzuwickeln. Gültig ist die Vollmacht bis auf Wiederruf, höchstens jedoch bis zum (Datum).
Ort, Datum
(Unterschrift)
Name, Vorname