So verwahren Sie die Vollmacht richtig

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie möchten eine Vollmacht erteilen? Das ist in vielen Fällen eine gute Idee und kann sich insbesondere bei Krankheit oder Demenz lohnen. Die Vollmacht können Sie dabei auch schon früher erteilen und sie wird erst gültig, wenn sie benötigt wird. Doch was passiert in der Zwischenzeit mit Ihrer Vollmacht? Legen Sie diese einfach in den Schrank? Ins Schließfach? Oder muss eine Vollmacht gar bei einem Anwalt gelagert werden? Vielfach weiß man auf diese Frage gar keine so rechte Antwort. Allerdings ist es wichtig zu wissen, wie eine Vollmacht verwahrt werden sollte. So verwahren Sie eine Vollmacht richtig – und darauf kommt es an. Darauf finden Sie hier die passende Antwort.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wäre es für Sie eine Erleichterung zu wissen, wie Sie eine Vollmacht möglichst sicher und sinnvoll verwahren können? Dann sollten Sie sich entsprechend informieren und auf diese Weise lernen, wo und wie eine Vollmacht am besten verwahrt wird. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. In Frage kann zum Beispiel ein Arzt oder Anwalt kommen.

Investieren Sie einige Minuten und informieren Sie sich, wie Sie eine Vollmacht richtig verwahren. Auf diese Weise können Sie dafür sorgen, dass die Bevollmächtigten auch wissen, wo die Vollmacht zu finden ist und dass diese im Falle eines Falles auch zuverlässig vorliegt.

So verwahren Sie eine Vollmacht richtig – Tipps und Hinweise

Grundsätzlich sollten Sie eine Vollmacht stets so verwahren, dass diese sicher untergebracht ist. So ist gewährleistet, dass die Vollmacht nicht verloren geht. Eine Verwahrung in einem Schließfach ist somit also eine Option, gleichermaßen kann Ihre Vollmacht aber auch bei einem Anwalt verwahrt werden.

Bedenken Sie:

Hierfür fallen in aller Regel Kosten an. Diese sollten Sie einkalkulieren.

Weiterhin sollte Ihre Vollmacht im Bedarfsfall aber auch schnell zu erreichen sein. Falls diese benötigt wird – beispielsweise im Falle einer schweren Operation – sollte die Vollmacht schnell durch die bevollmächtigte Person direkt erreicht werden können.

Für die Verwahrung einer Vollmacht gelten also folgende Grundsätze:

  • Sie sollten diese sicher verwahren
  • Sie sollten diese schnell erreichbar verwahren

Weisen Sie auf die Vollmacht entsprechend hin

Es ist zu empfehlen, dass Sie auf Ihre erteilte Vollmacht konkret hinweisen. Möglich ist es zum Beispiel, einen entsprechenden Hinweis stets bei sich zu führen oder diesen bei den eigenen Unterlagen zu behalten. Hierbei sollten Sie direkt auf die Vollmacht hinweisen und auch den Verwahrungsort nennen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihre Vollmacht auch Berücksichtigung finden kann und dass diese nicht außer Acht gelassen wird. Zudem stellen Sie somit sicher, dass überhaupt alle wissen, dass es eine Vollmacht gibt. Fehlt ein Hinweis darauf, kann es sein, dass die Vollmacht aus Unwissenheit unberücksichtigt bleibt.

Welche Orte kommen zur Verwahrung einer Vollmacht in Frage?

Wer zuhause einen eigenen Safe hat, stellt sich die Frage nach der richtigen Verwahrung einer Vollmacht meist gar nicht. Gleiches gilt auch, wenn man eine Vollmacht für die direkte Nutzung – beispielsweise für eine Klassenfahrt – erteilt. Auch diese Vollmacht muss in aller Regel nicht langfristig verwahrt werden. Ansonsten kommen für Sie aber einige Möglichkeiten in Frage, die erteilte, aber noch nicht gültige Vollmacht zu verwahren. Dazu zählen folgende Optionen:

  • Verwahrung bei einem Anwalt

Viele Anwälte verwahren Ihre Vollmacht gegen eine Gebühr und händigen diese dann bei Notwendigkeit an Sie oder die bevollmächtigte Person aus. Informieren Sie den Bevollmächtigten dann entsprechend und weisen Sie darauf hin, dass sich dieser Identifizieren muss.

  • Verwahrung beim behandelnden Arzt

Im Falle einer Erkrankung kann die Verwahrung auch in vielen Fällen in Ihrer medizinischen Akte erfolgen. Sie haben so die Sicherheit, dass die Vollmacht im Bedarfsfall direkt vorliegt. Auch hier ist es ratsam, die bevollmächtigte Person über die Verwahrung zu informieren.

  • Verwahrung bei der Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer bietet mit ihrem Vorsorgeregister eine Möglichkeit, Vollmachten aus dem medizinischen Bereich (und andere) verwahren zu lassen. Gegen eine Gebühr wird die Vollmacht hier registriert. Auch Verfügungen zur Betreuung oder Vorsorge lassen sich hier entsprechend aufnehmen.

Ist die Vollmacht auch nach längerer Zeit noch gültig?

Eine Vollmacht kann rein theoretisch auch nach vielen Jahren noch gültig sein. Wenn darin kein Ablaufdatum vermerkt wurde, ist das zumindest oftmals der Fall. Allerdings ist es ratsam, dass die Vollmacht regelmäßig bestätigt wird. Somit kann eine Gültigkeit auch nach längerer Zeit gewährleistet werden.

(Mustervorlage für eine Vollmacht)

Die Verwendung dieser Mustervorlage für eine Vollmacht ist nur dann anzuraten, wenn Sie diese zuvor an Ihre Ansprüche angepasst haben. In einigen Fällen kann zudem die Befragung eines Juristen sinnvoll sein.

Vollmacht

Vollmachtgeber:

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(Name und Adresse)

Bevollmächtigter:

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(Name und Adresse)

Für oben genannte Person erteile ich eine Vollmacht. Diese berechtigt dazu, im Falle meiner Pflegebedürftigkeit mein Konto mit der Nummer _______________________ zu verwalten. Weiterhin ist damit gestattet, meine medizinische Versorgung zu regeln.

Die Vollmacht ist gültig bis zu meinem Widerruf. Dieser ist mir jederzeit gestattet. Eine Nutzung der Vollmacht setzt voraus, dass die bevollmächtigte Person sich durch ein amtliches Dokument ausweist.

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Ort und Datum Unterschrift Vollmachtgeber

Die Vollmachtsverwahrung ist in vielen Fällen sehr wichtig und sollte von Ihnen gut überlegt sein. Wenn es sich um eine Vollmacht handelt, die nur bei einem bestimmten Ereignis gültig wird, sollte diese entsprechend sicher, aber auch leicht erreichbar verwahrt werden. Ein Anwalt ist hierfür in vielen Fällen der passende Ansprechpartner.