Untervollmacht: Von A-Z einfach erklärt

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Infos zu Untervollmacht
Durch eine Untervollmacht erteilt ein Bevollmächtigter einem Dritten Vollmacht.

Ist eine Person per Vollmacht zu Rechtsgeschäften befugt und überträgt diese Person ihrerseits die Vertretungsmacht per Vollmacht auf eine weitere Person, dann liegt eine Untervollmacht vor. Dabei kann der Unterbevollmächtigte entweder als Vertreter des ursprünglichen Vollmachtgebers eingesetzt werden. Oder er wird zum Vertreter des Vertreters bestimmt. Die zweite Form soll sicherstellen, dass der Untervertreter nur im Rahmen der erteilten Untervollmacht haftet. Was das alles genau bedeutet und wo eine Untervollmacht angewendet wird, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag. Außerdem zeigen wir Ihnen anhand eines Musters, wie so eine Untervollmacht aussehen kann.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Vollmachten gibt es in verschiedenen Formen und für unterschiedliche Bereiche. Beauftragen Sie jemanden damit, ein Paket für Sie abzuholen, erteilen Sie ihm für diese Handlung genauso eine Vollmacht wie ein Geschäftsführer, der einen Prokuristen als seinen Vertreter bestimmt.

Grundsätzlich gilt für alle Vollmachten, dass sie den Bevollmächtigten dazu befugen, den Vollmachtgeber zu vertreten und bestimmte Rechtsgeschäfte in seinem Namen zu erledigen. Wie umfangreich die Befugnisse sind, hängt jeweils von der erteilten Vollmacht ab.

Eine Form der Vollmacht ist die sogenannte Untervollmacht. Und sie schauen wir uns in diesem Beitrag einmal genauer an.

Was ist eine Untervollmacht?

Gemäß § 166 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Vollmacht eine Vertretungsmacht, die durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde. Das Erteilen der Vollmacht wiederum regelt § 167 BGB. Demnach wird eine Vollmacht erteilt, indem der Vollmachtgeber erklärt, dass ihn der Bevollmächtigte vertreten soll. Dabei muss aber zwischen einer Innen- und einer Außenvollmacht unterschieden werden:

  • Bei einer Innenvollmacht gibt der Vollmachtgeber die Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten ab.
  • Eine Außenvollmacht erklärt der Vollmachtgeber gegenüber der dritten Person, bei der ihn der Bevollmächtigte vertreten soll.

Im Handelsrecht gibt es mit der Handlungsvollmacht und der Prokura noch zwei spezielle Formen der Vollmacht.

Und was ist nun eine Untervollmacht? Eine Untervollmacht ist eine Vollmacht, die der Bevollmächtigte einer weiteren Person erteilt.

Der Vollmachtgeber hat also eine Person dazu bevollmächtigt, ihn bei Rechtsgeschäften zu vertreten. Diese bevollmächtigte Person wird auch Hauptbevollmächtigter genannt. Der Hauptbevollmächtigte überträgt die Vertretungsmacht dann an eine weitere Person. Dadurch erteilt er eine Untervollmacht und die Person wird zum Unterbevollmächtigten.

Wann darf eine Untervollmacht erteilt werden?

Bevor der Hauptbevollmächtigte eine Untervollmacht erteilt, muss er prüfen, ob er dazu überhaupt befugt ist. Der Bundesgerichtshof hat dazu erklärt, dass es im Wesentlichen darauf ankommt, ob der Vollmachtgeber ein erkennbares Interesse daran hat, dass der Bevollmächtigte die Vertretungsmacht persönlich wahrnimmt (BGH BB 59, 13; Mü WM 84, 834).

Meistens enthält aber die Hauptvollmacht Regelungen dazu, ob der Bevollmächtigte eine Untervollmacht erteilen darf. Geht es um die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten, ist die Erteilung einer Untervollmacht oft ausdrücklich ausgeschlossen.

Und generell kann der Umfang einer Untervollmacht nie weiter reichen als die eigentliche Vollmacht. Der Bevollmächtigte kann dem Unterbevollmächtigten also keine Befugnisse einräumen, die er selbst nicht hat.

Es gibt aber auch Fälle, in denen der Vollmachtgeber im Zuge einer Innenvollmacht nicht gesondert erwähnen muss, dass der Bevollmächtigte Untervollmacht erteilen darf. Ein solcher Fall ist zum Beispiel eine Generalvollmacht. Hier ist der Bevollmächtigte in aller Regel automatisch auch dazu befugt, Untervollmacht zu erteilen. Selbst wenn das in der Vollmacht nicht ausdrücklich erwähnt ist.

Ansonsten ist es ratsam, dass sich der Bevollmächtigte das Einverständnis des Vollmachtgebers einholt. Denn eine Untervollmacht ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn der Vollmachtgeber damit einverstanden ist, dass der Bevollmächtigte die Vertretungsmacht an einen Unterbevollmächtigten überträgt. Gibt es daran Zweifel, muss der Vollmachtgeber die Wirksamkeit der Untervollmacht bestätigen.

Wen vertritt der Unterbevollmächtigte?

Ist die Untervollmacht wirksam, wird der Unterbevollmächtigte grundsätzlich zum Vertreter des Vollmachtgebers – und nicht des Bevollmächtigten.

Ein Beispiel: Sie haben bestimmt, dass Ihr Bruder Ihre Bankgeschäfte erledigen soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Gleichzeitig haben Sie erklärt, dass Ihr Bruder seiner ältesten Tochter Untervollmacht erteilen darf. Tritt nun der Fall ein, dass Sie bei einem Bankgeschäft vertreten werden müssen und erteilt Ihr Bruder seiner Tochter Untervollmacht, vertritt die Tochter Sie bei dem Bankgeschäft. Sie handelt nicht im Namen Ihres Bruders.

Der Bundesgerichtshof hat aber erklärt, dass der Unterbevollmächtigte auch als Vertreter des Bevollmächtigten eingesetzt werden kann (BGH 32, 253). In diesem Fall tritt der Unterbevollmächtigte zwar im Namen des Vollmachtgebers auf. Erklärt er aber, dass er nur als Unterbevollmächtigter und damit als Vertreter des Vertreters handelt, haftet er im Sinne von § 179 BGB nur für Mängel innerhalb der Untervollmacht. Für Fehler, die auf die Hauptvollmacht zurückgehen, kann er nicht haftbar gemacht werden.

Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass gerade bei der Untervollmacht das Abstraktionsprinzip als Grundlage der Stellvertretung deutlich wird.

Einer Stellvertretung liegt ein Rechtsverhältnis zwischen dem Vertreter und demjenigen, der vertreten wird, zugrunde. Das Abstraktionsprinzip besagt nun, dass eben dieses Rechtsverhältnis und die Vertretungsmacht voneinander getrennt werden müssen. Denn bei einer Untervollmacht ist gerade kein Rechtsverhältnis zwischen dem Unterbevollmächtigten als Vertreter und dem ursprünglichen Vollmachtgeber als Vertretener notwendig (BGH NJW 81, 1728).

Die Folge davon ist, dass das Innenverhältnis darüber entscheidet, ob die Vollmacht wirksam ist. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass das Handeln des Bevollmächtigten im Rahmen der Vertretungsmacht selbst dann eine Wirkung für den Vollmachtgeber entfaltet, wenn der Bevollmächtigte Pflichten aus dem Innenverhältnis verletzt hat.

Kann eine Untervollmacht widerrufen werden?

Solange eine Vollmacht noch nicht zum Einsatz gekommen ist, kann sie widerrufen werden. Das leitet sich aus § 168 BGB ab. Dabei erfolgt ein Widerruf, genauso wie das Erteilen der Vollmacht, durch eine entsprechende Erklärung. Für eine Untervollmacht gilt das Gleiche. Voraussetzung ist, dass die Vollmacht nicht ausdrücklich als unwiderruflich gestaltet wurde.

Wurde die Vollmacht bereits eingesetzt, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Dann kommt nur noch eine Anfechtung der Vollmacht in Frage.

Eine Vollmacht kann aber von Anfang an zeitlich begrenzt sein. Ist der entsprechende Zeitpunkt erreicht, erlischt sie automatisch. Diese Vereinbarung muss dann auch bei einer Untervollmacht berücksichtigt werden.

Das heißt: Eine Untervollmacht kann nicht zeitlich unbefristet oder unwiderrufbar sein, wenn die Hauptvollmacht zeitlich begrenzt oder widerrufbar ist.

Was sind typische Anwendungsfälle für Untervollmachten?

Im privaten Bereich werden Sie vermutlich eher selten mit Untervollmachten zu tun haben. Denn wenn Sie jemanden dazu bestimmen, persönliche Angelegenheiten für Sie zu erledigen, werden Sie sich gut überlegen, wen Sie als Vertreter auswählen. Oft werden Sie außerdem eine zweite Person einsetzen, falls der eigentliche Bevollmächtigte ausfällt. Es wird aber eher weniger in Ihrem Sinne sein, dass Ihr Vertreter selbst irgendwelche Personen bestimmt, die Sie vertreten.

Eine Ausnahme kann aber zum Beispiel im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten gelten. Sind Sie als bevollmächtigte Vertrauensperson eingesetzt und gehen nun zum Beispiel aus beruflichen Gründen für längere Zeit ins Ausland, kann eine Untervollmacht zum Thema werden.

Dadurch können Sie nämlich jemanden bestimmen, der Sie selbst vertritt, bis Sie wieder zurück sind. Voraussetzung ist aber, dass der Vollmachtgeber mit der Erteilung Ihrer Vollmacht einverstanden ist. Wie so eine Untervollmacht aussehen kann, zeigt Ihnen das folgende Muster.

Beispiel für eine Untervollmacht zu einer Vorsorgevollmacht

Hiermit erteile ich, … (Name, Anschrift, Geburtsdatum) …,

als bevollmächtigte Vertrauensperson meines Vaters … (Name, Anschrift) …

meiner Schwester … (Name, Anschrift, Geburtsdatum) …

Untervollmacht.

Die Vollmacht befugt meine Schwester dazu, mich bei Entscheidungen und Rechtsgeschäften im Sinne der Vorsorgevollmacht meines Vaters vom …(Datum) … in folgenden Bereichen zu vertreten:

– Gesundheitsfürsorge und Pflegebedürftigkeit
– Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Wohnung
– Ämter und Behörden
– Vermögen
– Post- und Fernmeldeverkehr
– Vertretung vor Gericht
– Betreuungsverfügung

Die Untervollmacht ist gültig bis zum … Sie kann jedoch auch davor jederzeit widerrufen werden.

Ort, Datum Unterschrift

Untervollmachten bei Anwälten

Neben Unternehmen setzen vor allem Rechtsanwälte oft Untervollmachten ein. Durch so eine Untervollmacht erteilt der Anwalt als Hauptbevollmächtigter einem anderen Anwalt im Namen des Mandanten Vollmacht, ihn zum Beispiel bei einem Gerichtstermin zu vertreten.

Üblich ist das vor allem dann, wenn die Gerichtsverhandlung in einer Stadt stattfindet, die weiter entfernt ist. Aber auch wenn der Anwalt den Gerichtstermin aus zeitlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann oder kurzfristig erkrankt, kann er sich per Untervollmacht von einem Kollegen vertreten lassen.

Bezieht sich die Untervollmacht nur auf die Vertretung bei einem Gerichtstermin, wird auch von einer Terminsvollmacht gesprochen. Sinnvoll ist so eine Unter- oder Terminsvollmacht hauptsächlich dann, wenn auf diese Weise die Prozesskosten gesenkt werden können. Das ist der Fall, wenn die Verhandlung auswärts stattfindet und die Reisekosten Ihres Anwalts höher wären als die Kosten, die ein Kollege vor Ort für die Vertretung in Rechnung stellt.

Gültig ist die Untervollmacht aber nur dann, wenn der Mandant damit einverstanden ist. Haben Sie sich einen bestimmten Anwalt ausgesucht und möchten Sie auch nur von ihm vertreten werden, können Sie dem Erteilen einer Untervollmacht widersprechen.

Erteilt Ihr Anwalt einem Kollegen Untervollmacht, ist Ihr Anwalt nach wie vor der Hauptbevollmächtigte. Und als solcher bleibt er Ihr Anwalt. Gleichzeitig kann er bestimmen, wie umfangreich die Untervollmacht ist. So kann er die Untervollmacht enger fassen als die Prozessvollmacht, die Sie erteilt haben. Dann darf der bevollmächtigte Kollege nur die Rechtshandlungen vornehmen, die sich aus der Untervollmacht ergeben.

Kanzlei mit mehreren Rechtsanwälten als Sonderfall

Etwas anders sieht es aus, wenn es sich um eine Kanzlei mit mehreren gleichberechtigten Partnern handelt. Die Vollmacht, die Sie hier erteilen, gilt grundsätzlich für alle Anwälte der Kanzlei gleichermaßen.

Auch wenn Sie einem Anwalt die Prozessvollmacht erteilt haben, kann ein anderer Anwalt der Kanzlei Ihren Fall übernehmen, ohne dass dafür eine Untervollmacht notwendig wird. Möchten Sie von einem bestimmten Anwalt vertreten werden, müssen Sie das deshalb der Kanzlei ausdrücklich mitteilen.