Versteigerung Vollmacht

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie kennen das eventuell: Sie möchten zu einer Versteigerung gehen und zum Beispiel Fundsachen, Koffer oder auch Immobilien ersteigern. Der Tag der Versteigerung kommt – und sie sind erkrankt oder haben andere wichtige Termine. Die Versteigerung können Sie in jedem Fall nicht besuchen. Was auf den ersten Blick ärgerlich ist, muss so aber keinesfalls bleiben. Denn es gibt auch eine Lösung für ein solches Problem. Das Stichwort lautet dabei: Vollmacht für die Versteigerung. So können Sie jemand anderen damit beauftragen, in Ihrem Namen mitzubieten und auf diese Weise doch noch an der Auktion teilnehmen.

Wie wäre es, wenn es für Sie ganz einfach möglich wäre, eine Vollmacht zur Versteigerung zu erteilen und auf diese Weise Ihren Bevollmächtigten damit beauftragen, in Ihrem Namen für Sie zu bieten. Was halten Sie davon, wenn Sie auf diese Weise doch noch Schnäppchen machen können?

Im Folgenden gibt es für Sie umfassende Informationen dazu, wie Sie eine Vollmacht für Versteigerungen erteilen können und welche Möglichkeiten Sie dabei haben. So lesen Sie auf einen Blick, welche Form die Vollmacht zur Versteigerung haben muss und wen Sie mit einer Vollmacht für die Auktion ausstatten können. Auf diese Weise können Sie in kurzer Zeit eine Vollmacht erteilen und somit von der Versteigerung doch noch profitieren.

Welcher Inhalt muss in einer Vollmacht zur Versteigerung zu finden sein?

Wenn Sie eine Vollmacht für eine Versteigerung erteilen wollen, sollten Sie dabei in jedem Fall darauf achten, die wichtigsten Inhalte darin aufzugreifen. So sollte eine Bietvollmacht auf jeden Fall Ihren kompletten Namen und die Anschrift enthalten. Ebenfalls sind diese Daten für die Vollmacht zur Auktion auch von Ihrem Bevollmächtigten anzugeben, sodass dieser sich bei Bedarf auch identifizieren kann. Somit sollten in der Vollmacht für die Auktion folgende Inhalte auf jeden Fall zu finden sein:

  • Ihre vollständigen Daten
  • Die Daten des Bevollmächtigten
  • Inhalt der Vollmacht
  • Wirksamkeit der Vollmacht
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

Bei der Beschreibung der Vollmacht sollten Sie möglichst konkret sein. Nennen Sie eventuell, welche Versteigerung gemeint ist und auch, wo diese stattfindet. Außerdem können Sie für Ihren Bevollmächtigten auch einen finanziellen Rahmen vorgeben, in dem er auf Räder, Häuser oder andere Gegenstände bieten kann.

Übrigens:

Handelt es sich um eine Zwangsversteigerung einer Immobilie, sollten Sie diese Immobilie möglichst ganz genau beschreiben, sodass es zu keinen Verwechslungen kommen kann.

Muss die Vollmacht zur Versteigerung beglaubigt werden?

In vielen Fällen wird verlangt, dass Ihr Bevollmächtigter bei einer Versteigerung eine beglaubigte Vollmacht vorweisen kann. Somit ist der Gang zum Notar in vielen Fällen nicht zu vermeiden und Sie müssen die Kosten für die beglaubigte Bietvollmacht tragen.

Vor allem bei Versteigerungen von Häusern und Wohnungen sind beglaubigte Bietvollmachten vorgeschrieben. Wenn die örtliche Bahnstation Fundsachen versteigert, kann auch eine einfache Vollmacht zur Auktion ausreichend sein.

Gut zu wissen:

Mit einer beglaubigten Vollmacht sind Sie in jedem Fall gut ausgerüstet und stellen sicher, dass diese vor Ort bei der Versteigerung auch in jedem Fall akzeptiert wird. Die Beglaubigung wird von einem Notar durchgeführt, der somit die Echtheit der Vollmacht bestätigt. Somit ist ganz sicher klargestellt, dass Sie die Vollmacht auch erteilt haben.

In welcher Form muss die Vollmacht für die Versteigerung vorliegen?

Für die Erteilung von Vollmachten gibt es generell keine Formvorgaben. Somit sind auch mündlich Vollmachten durchaus üblich. Bei einer beglaubigten Vollmacht ist dies allerdings nicht möglich und auch sonst bieten schriftliche Vollmachten einen klaren Vorteil:

Sie lassen sich belegen und können auf Verlangen vorgelegt werden.

Somit sollten Sie in jedem Fall auf eine schriftliche Vollmacht setzen. Diese können Sie einfach selber verfassen und haben auf diese Weise die Möglichkeit, alle relevanten und wichtigen Inhalte darin aufzunehmen. Die Vollmacht kann dabei auch handschriftlich verfasst werden – wichtig ist allerdings, dass alle Inhalte gut lesbar sind.

(Mustervorlage Vollmacht zur Versteigerung)

Die nachfolgende Mustervorlage für eine Vollmacht zur Versteigerung sollte von Ihnen nur verwendet werden, wenn Sie diese zuvor an Ihre Anforderungen und Bedürfnisse angepasst haben. In einigen Fällen kann weiterhin das Zurate ziehen eines Juristen sinnvoll sein.

Vollmacht für eine Versteigerung

Für die Versteigerung am ____________ (Datum) in _____________________ (Ort der Versteigerung) erteile ich

Name und Anschrift des Vollmachtgebers

eine Vollmacht für

Herrn / Frau

Name und Anschrift des Bevollmächtigten.

Die von mir bevollmächtigte Person ist dazu berechtigt, in meinem Namen Gebote abzugeben, die bis zu einer Höhe von __________ (maximale Summe) reichen. Die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf folgende Bietgegenstände / auf Immobilien / auf _____________________ (Gegenstand eintragen).

Bietgegenstände:

___________________________

___________________________

___________________________

Die von mir erteilte Vollmacht ist nur gültig für oben genannte Auktion und erlischt im Anschluss. Zusätzlich ist ein Widerruf der von mir erteilten Vollmacht jederzeit möglich.

___________________________

Datum und Ort der Ausstellung

___________________________

Unterschrift des Vollmachtgebers

Mit einer Vollmacht für Auktionen können Sie auf einfache Weise dafür sorgen, dass Sie jemand bei einer Versteigerung vertritt, wenn Sie selber nicht anwesend sein können. In vielen Fällen wird diese Aufgabe einem Anwalt zugesprochen, wobei Sie auch andere, Ihnen nahestehende Personen mit einer entsprechenden Bietvollmacht ausstatten können.

Die Mustervorlage kann dazu von Ihnen einfach kopiert und angepasst werden. Anschließend können Sie diese ausdrucken und Sie von einem Notar beglaubigen lassen. Somit steht einer erfolgreichen Aktion am Ende nichts mehr im Wege und Sie können Häuser, Fahrräder und mehr ersteigern (lassen).