5 Gründe Warum sie Vollmachten zeitlich begrenzen sollten

5 Gründe Warum sie Vollmachten zeitlich begrenzen sollten

 

Eine Vollmacht ist zwar in vielen Situationen eine sehr praktische Erklärung mit der man unterschiedliche Menschen mit verschiedenen Aufgaben betrauen kann, um die man sich nicht selbst kümmern kann oder möchte. Trotzdem wird sicher nur selten jemand tatsächlich völlig unbefristet jemandem erlauben wollen im eigenen Namen zu handeln.

 

1.) Eine Vollmacht kann zwar automatisch ihre „Wirksamkeit“ verlieren, allerdings gilt das nur wenn es eine deutliche „Einzelvollmacht“ ist und für ein bestimmte Aufgabe ausgestellt wurde. Wird eine Vollmacht ausgestellt, die etwas weiter gefasst wird und bei der kein genauer „Zeitrahmen“ festgelegt werden kann, sollte man die Vollmacht befristen. Bei Bedarf kann die Gültigkeit dann ja noch mal verlängert werden. Es ist immer einfacher eine Vollmacht zu verlängern als eine sichere „Unwirksamkeit“ im „Problemfall“ zu erreichen.

2.) Wenn man sich nur in einem bestimmten Zeitraum bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt vertreten lassen möchte, ist es immer auch nötig diesen Zeitraum in der Vollmacht anzugeben um damit auch die Handlungen des Bevollmächtigten besser kontrollieren zu können.

3.) Bei Vollmachten wie z.B. einer Vorsorgevollmacht sollte man ebenfalls eine zeitliche Begrenzung bzw. Gültigkeit eintragen und dazu die Option auf eine „Verlängerung“. Damit kann man sich das Leben etwas einfacher machen, wenn man sich später doch für eine andere Person entscheidet, die für einen selbst handeln soll wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist.

4.) Eine Vollmacht wird sicher immer auch an vertrauenswürdige Personen vergeben. Trotzdem kann es mal vorkommen, dass man sich in den Menschen täuscht, denen man eine Vollmacht erteilt hat. Hat die Vollmacht eine zeitliche Begrenzung ist es wesentlich einfacher zu vermeiden bzw. das Risiko zu senken, dass das eigene Vertrauen missbraucht wird.

5.) Ein anderer Grund weshalb man eine Vollmacht zeitlich begrenzen sollte, liegt sicher auch mal im „Sinne der Sache“. Hat man z.B. als „ältere Person“ jemandem eine Vollmacht erteilt um jemanden damit zu beauftragen sich um die eigene „Beisetzung“ zu kümmern. Aber auch für den Krankheits- bzw. Unfallfall, wenn man nicht selbst über die Behandlungen entscheiden kann, kann man entsprechende Vollmachten ausstellen. Dabei muss man natürlich keine zeitliche Begrenzung nach Datum einsetzen. Die „zeitliche Beschränkung“ kann hier schon in der einfachen Formulierung liegen, wie z.B. für den Fall und den Zeitraum in dem der Vollmachtgeber nicht in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen über seine medizinische Behandlung zu treffen. Somit wäre die Vollmacht nur in diesem Zeitraum gültig.