Vollmacht kosten – Was kommt auf mich zu?
Die Kosten für eine Vollmacht sind in der Regel nicht besonders hoch. Denn schließlich schreibt man eine „Vollmacht“ oft ja auch selbst. Ein besonders einfaches Beispiel sind die Benachrichtigungskarten der Post, wenn man ein Päckchen nicht annehmen konnte. Diese Karten enthalten immer auch ein Formular, das wie eine Vollmacht aufgebaut ist und mit der man dritte berechtigen kann, dieses Päckchen von der Poststelle abzuholen. Kosten entstehen einem dabei ja nicht. Der Bevollmächtigte muss nur daran denken auch seinen Personalausweis mitzunehmen, um sich bei der Post dann auszuweisen.
Etwas anderes ist es natürlich wenn man sich daran macht eine etwas „größere“ Vollmacht aufzusetzen. Auch wenn es rechtlich sicher möglich ist z.B. eine Vorsorgevollmacht selbst aufzusetzen und diese auch gültig zu unterschreiben, sollte man so ein wichtiges Dokument doch meistens noch von einem Notar bzw. Anwalt beglaubigen lassen. Dafür fällt dann natürlich auch eine Bearbeitungsgebühr an. Wie hoch diese im Einzelnen ist richtet sich sicher auch danach, wie umfangreich die Vollmacht ist.
Ist man sich mit den Formulierungen so unsicher, dass man diese von einem Anwalt schreiben lassen möchte, muss man sich auch darauf gefasst machen, das dies zumindest einige hundert Euro kosten kann. Obwohl man zumindest für fast alle Bereiche eine „Vertretung“ bevollmächtigen kann, so gibt es doch einige Grenzen. So kann man sich bei einem Adoptionsverfahren, einer Hochzeit oder bei einer Testamentsunterzeichnung nicht vertreten lassen.
Für alle anderen „Vertretungen“ gilt, dass eine Formfreiheit herrscht, mit der man in der Regel auch ohne einen Anwalt und die entsprechenden Kosten eine Vollmacht aufsetzen kann. Zumindest theoretisch gibt es auch in einigen Fällen die Möglichkeit nur eine mündliche Vollmacht zu erteilen. Das ist jedoch etwas wovon immer sehr strickt abgeraten wird. Geht es jedoch um den Umgang mit Gerichten und Behörden ist immer auch eine schriftliche Vollmacht notwendig.