Erbschaftsvollmacht
Eine Erbschaftsvollmacht kann man in mehreren verschiedenen Situationen ausstellen. Zum einen kann man schon als „Erblasser“ eine „Erbschaftsvollmacht“ ausstellen und damit vorsorgen, wer sich um die „Abwicklung“ der Erbschaftsangelegenheiten kümmern soll. Aber auch als „Erbe“ kann man andere damit „bevollmächtigen“ sich um Erbschaftsangelegenheiten zu kümmern. Dabei geht es dann um Dinge wie z.B. den Erbschein etc. zu beantragen und ggf. eine „Auszahlung“ durch die Bank zu erreichen. Gerade wenn es um Erbschaftsangelegenheiten auch um „Familienangelegenheiten“ geht, kann es durchaus mal sein, dass es schwierig wird Behörden und Unternehmen dazu zu bewegen, eine „Vollmacht“ zu akzeptieren. Damit es etwas „leichter“ fällt, sollte man hier unbedingt immer auch daran denken, die Vollmacht beglaubigen zu lassen.
Vollmacht zur Erledigung der Erbschaftsangelegenheiten
Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau …, Anschrift, Ort, mich in den Erbschaftsangelegenheiten aus dem Nachlass von Herr/Frau …, verstorben am (Datum) zu vertreten. Die Vertretung soll vor dem Nachlassgericht und allen gerichtlichen und außergerichtlichen Behörden erfolgen.
Der Bevollmächtigte ist befugt auch alle notwendigen Erklärungen aufzusetzen und zu unterzeichnen, welche in dieser Nachlassache erforderlich werden.
Ort, Datum
(Unterschrift)
Name (ggf. Geburtsname), Vorname
Anschrift
(Beglaubigungsvermerk)