Generalvollmacht für Privatperson

Generalvollmacht für Privatperson

 

Eine Generalvollmacht ist immer nicht nur eine „Vollmacht“ mit der man die „Kontrolle“ über die eigenen Finanzen an andere Personen abgibt, sondern auch z.B. im Krankheitsfall das Recht über die Behandlungsmethoden zu entscheiden und noch vieles mehr. Eine „ausführliche“ Generalvollmacht muss aber nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers enden und kann auch darüber hinaus wirksam sein.

 

Vollmacht zur Vertretung

 

Hiermit bevollmächtige ich

Vollmachtgeber

Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift

 

den Vollmachtnehmer

Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift

 

Mich in allen meinen Angelegenheiten vor Behörden und Privatpersonen zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt für die allgemeine Vertretung oder besondere Rechtsgeschäfte Unterbevollmächtigte zu bestellen und in seinem eigenen Namen oder als Vertreter weiterer Personen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Diese Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode sondern durch meinen Wiederruf oder den Wiederruf der Erben.

 

Ort, Datum

 

Name, Vorname (Unterschrift)