Generalvollmacht für Privatperson
Eine Generalvollmacht ist immer nicht nur eine „Vollmacht“ mit der man die „Kontrolle“ über die eigenen Finanzen an andere Personen abgibt, sondern auch z.B. im Krankheitsfall das Recht über die Behandlungsmethoden zu entscheiden und noch vieles mehr. Eine „ausführliche“ Generalvollmacht muss aber nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers enden und kann auch darüber hinaus wirksam sein.
Vollmacht zur Vertretung
Hiermit bevollmächtige ich
Vollmachtgeber
Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift
den Vollmachtnehmer
Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift
Mich in allen meinen Angelegenheiten vor Behörden und Privatpersonen zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt für die allgemeine Vertretung oder besondere Rechtsgeschäfte Unterbevollmächtigte zu bestellen und in seinem eigenen Namen oder als Vertreter weiterer Personen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Diese Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode sondern durch meinen Wiederruf oder den Wiederruf der Erben.
Ort, Datum
Name, Vorname (Unterschrift)