Sondervollmacht

Sondervollmacht

 

Als eine Sondervollmacht bezeichnet man eine Vollmacht, die nur für einen bestimmten „Zweck“ bzw. Geschäftsabschluss erteilt wird. In der Regel geht man davon aus, dass in einer Sondervollmacht sehr genau beschrieben wird, um welche „Geschäftsabwicklung“ es sich denn nun handelt. Trotzdem kann es auch in rechtlichem Sinne schnell zu Unklarheiten darüber kommen, was man denn nun genau als eine Sondervollmacht „definieren“ soll. Die Übergänge zu Gattungs- und Generalvollmachten können teilweise recht fließend sein. Damit das nicht passiert, muss man eben möglichst genau beschreiben wie „umfangreich“ die Vollmacht ist. Bevollmächtigt man z.B. jemanden ein Auto der Marke XY aus dem Jahrgang XX einzukaufen, so handelt es sich um eine „Sondervollmacht“ wenn so ein Auto nur einmal gekauft werden soll.

 

Sondervollmacht zum Autokauf

 

Hiermit bevollmächtige ich (Vollmachtgeber Name, Vorname, Geb. Datum/Ort, Anschrift) den Vollmachtnehmer Name, Vorname, Geb. Datum/Ort, Anschrift mich in folgendem Rechtsgeschäft zu vertreten:

Einkauf eines Fahrzeugs der Marke „XY“, Baujahr xx bis xx. Der Bevollmächtigte ist befugt über den Kaufpreis frei zu verhandeln, diesen auszuhändigen und die entsprechenden Unterlagen sowie Quittungen entgegen zu nehmen.

Gültig ist diese Vollmacht einmalig, höchstens jedoch bis zum (Datum).

 

Ort, Datum

 

Name, Vorname (Unterschrift)