Vollmacht GbR
Eine Gbr ist eine Rechtsform für Unternehmen, die von mehreren „Personen“ oder „Unternehmen“ geführt wird. Da hier mehrere Personen gemeinsam Verantwortung und Rechte übernehmen, kann es natürlich zu „Überschneidungen“ kommen. Damit man sich hier nicht in das „Gehege“ kommt, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Hier handelt es sich eigentlich nicht um eine Vollmacht, sondern viel eher um eine gegenseitige Verpflichtung, das gemeinsame Ziel zu verfolgen.
Bei Anträgen bzw. einer Vollmacht, die von einer Gbr an Mitarbeiter oder z.B. Anwälte herausgegeben wird, muss zudem darauf geachtet werden, dass meist auch die Namen der einzelnen Gesellschafter angegeben werden müssen, damit die Gbr vor den Behörden auch „identifiziert“ werden kann. Zudem sind ja auch nicht immer alle „Gesellschafter“ zu Entscheidungen berechtigt. Hier kann dann doch noch mal im Einzelfall eine Vollmacht für die einzelnen Gesellschafter nötig werden, die sich dann selbst um eine Angelegenheit für alle kümmern.
Sonderfollmacht an Gesellschafter
Hiermit befugt die xxx Gbr mit den verantwortlichen Gesellschaftern (…,…,…) Herr/Frau xxx, Anschrift, Ort zur Vertretung des Unternehmens bei den geschäftlichen Verhandlungen zum Erwerb des Grundstücks (Beschreibung).
Der Bevollmächtigte ist berechtigt die Verhandlungen, die Meldungen und die Zahlungsabwicklung abzuwickeln, zu unterzeichnen.
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Gültig ist diese Vollmacht einmalig und bis zur Erledigung der Angelegenheit, höchstens jedoch bis zum (Datum).
Ort, Datum
(Unterschrift Vollmachtgebervertreter)
Name, Vorname
Firmenstempel