Vollmacht Übertragung
Eine Vollmacht wird im eigentlichen Sinne immer an Personen vergeben, denen man als Vollmachtgeber vertraut. Gerade wenn es um so eine umfangreiche Vollmacht wie z.B. eine Generalvollmacht geht. Trotzdem ist auch der Bevollmächtigte „berechtigt“ selbst eine Vollmacht zu erteilen. Eine Vollmacht kann auf zwei verschiedene Arten übertragen werden. Zum einen, wenn der „Bevollmächtigte“ einen Vertreter für sich selbst bevollmächtigt. Zum anderen, wenn der „Bevollmächtigte“ mit Erlaubnis des Vollmachtgebers „Untervollmachten“ erteilt.
Untervollmacht 1
Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau …, Anschrift, Ort mich bzw. meinen Vollmachtgeber in folgenden Rechtsgeschäften zu vertreten:
- Eröffnung eines Bankkontos
- Abschluss eines Sparvertrages
- …
Gültig ist diese Vollmacht einmalig und für die angegebenen Rechtsgeschäfte, höchstens jedoch bis zum (Datum).
Ort, Datum
Name, Vorname (Unterschrift)
Ggf. Anlage – beglaubigte Kopie der „Vollmacht“ –
Untervollmacht 2
Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau …, Anschrift, Ort mich und meine vollmachtgeber in folgendem maße vor Behörden und Privatpersonen zu vertreten:
- mich persönlich …,..
- meine Vollmachtgeber … (entsprechend der erhaltenen Vollmachten)
Ort, Datum
Name, Vorname (Unterschrift)