Aktualisiert am 2. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber
Mit einer Vollmacht befähigen Sie jemanden –juristisch ausgedrückt- Handlungen für Sie vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die direkt für oder gegen Sie wirken. Doch, welchen Inhalt sollte solch eine Vollmacht ausweisen, damit hier nichts missverstanden werden kann? Worauf kommt es beim Inhalt einer Vollmacht an? Jeden erdenklichen Fall können wir Ihnen hier zwar leider nicht auflisten, dafür ist solch eine Vollmacht zu individuell. Dennoch wollen wie Ihnen hier die 5 wichtigsten Punkte für den Inhalt darstellen, auf den Sie keines Falls verzichten sollten.
Punkt | Beschreibung |
---|---|
1. Personalien | Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten. |
2. Umfang der Vollmacht | Detaillierte Beschreibung der Befugnisse, die dem Bevollmächtigten erteilt werden, einschließlich spezifischer Aufgaben und Handlungsvollmachten. |
3. Geltungsdauer | Angabe des Zeitraums, für den die Vollmacht gilt, einschließlich des Beginn- und Enddatums. |
4. Widerrufsklausel | Erklärung, dass die Vollmacht jederzeit durch den Vollmachtgeber schriftlich widerrufen werden kann. |
5. Unterschrift und Datum | Unterschrift des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten sowie das Datum der Unterzeichnung zur Bestätigung der Echtheit und des Geltungsbeginns. |
2.) Inhaltlich sollte die Gliederung folgendermaßen aussehen:
Ich, (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
bevollmächtige hiermit Herrn/ Frau (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
< was genau soll der Bevollmächtigte tun, die Handlung also, so konkret wie möglich>
< welche Erklärungen kann/ soll der Bevollmächtigte abgeben dürfen>
< was der Bevollmächtigte auf gar keinen Fall>
< die zeitliche Begrenzung der Vollmacht, wann beginnt sie zu wirken, wann endet die Bevollmächtigung>
Sonstige Regelungen:______________________________
Datum, Ort
__________________________
Unterschrift (Vollmachtgeber)
Datum, Ort
______________________________
Unterschrift Bevollmächtigter
Sie sollten auf jeden Fall vermeiden, eine Vollmacht zu offen zu formulieren. Besser ist es, Sie überlegen sich ganz genau, was der Bevollmächtigte konkret darf und was nicht. Das formulieren Sie dann in der Vollmacht sehr präzise.
Beispiel: Herr Mustermann, geboren am 18.04.2000 darf unter Vorlage dieser Vollmacht jeden Monat 1000 EUR von meinem Konto:
IBAN:
BIC:
abheben. Herr Mustermann soll keine Kontoauszüge erhalten und der gesamte Schriftverkehr geht an die bei Ihnen hinterlegte Adresse. Diese Vollmacht endet am 10.1.20__.
3.) Bei einer Vorsorgevollmacht muss man dazu auch noch an ganz andere Dinge denken, die man sehr genau beschreiben muss. Um die „Inhalte“ einer Vollmacht sehr genau zu beschreiben, muss man sich immer die Fragen stellen, was man seinem Stellvertreter erlauben möchte und was nicht. Auch wenn es manchmal schwer fällt sollte man mit dem Umfang der Erlaubnis nicht allzu großzügig sein. Schließlich möchte man ja auch nicht immer, dass jemand wirklich „alle“ Entscheidungen für einen trifft. Notieren Sie sich also besser für sich erst einmal alle Schritte die notwendig sind um die Handlung vorzunehmen, zu der Sie befähigen wollen. Seine Sie dabei ruhig kleinlich. Nehmen Sie diese Punkte dann gegliedert in die Vollmacht auf.
4.) Grundsätzlich sollte man bei den Formulierungen immer darauf achten, dass eine „Erlaubnis für bestimmte Handlungen“ erteilt wird.
Beispiel: Der Vollmachtnehmer ist befugt monatlich bis zu xx,- Euro von meinem Konto abzuheben.
Wichtig ist aber, wie genau Sie formulieren.
Schreiben Sie beispielsweise: Der Bevollmächtigte darf über mein Konto verfügen, jedoch nicht mehr Geld abheben als xx Euro im Monat.
Meinten Sie vielleicht das gleiche wie mit dem ersten Beispiel. Formulieren Sie aber wie im zweiten Beispiel, so erteilen Sie im Grunde eine Generalvollmacht. Mit dieser Vollmacht dürfte Ihr Bevollmächtigter genau genommen alle Handlungen mit Ihrem Konto vornehmen. Also, Überweisungen vornehmen, Kontoauszüge holen, sich eine EC oder Kreditkarte beschaffen und damit einkaufen gehen. Achten Sie also genau auf Ihre Wortwahl. Vermeiden Sie es etwas zu allgemein zu formulieren und das dann lediglich durch Ausnahmen zu begrenzen.
5.) Ebenso wichtig wie die Vollmacht inhaltlich zu begrenzen ist auch eine zeitliche Begrenzung. Bei alltäglichen Vollmachten wie die für Sie ein Auto anzumelden, reicht es aus, wenn Sie die Vollmacht auf zwei bis drei Wochen begrenzt ausstellen. Im schlimmsten Fall müssten Sie diese erneuern, falls Ihr Bevollmächtigter es in diesem Zeitraum nicht schafft. Die Vorsorgevollmacht, Kontovollmachten etc. können Sie entweder bis zu Ihrem Tod oder auch darüber hinaus ausstellen. Fehlt eine solche Begrenzung Ihrer Vollmacht, so ist sie für immer gültig. Sie müssten sie also entweder von dem Bevollmächtigten heraus verlangen oder aber über das Gericht öffentlich feststellen lassen, dass diese Vollmacht nicht mehr gültig ist. Das kostet Zeit. In dieser Zeit kann Ihr Bevollmächtigter viel Unsinn machen, den Sie aus der Welt schaffen müssen. Vielleicht denken Sie jetzt: Ich bevollmächtige ja nicht irgendjemanden. Mein bester Freund, Bruder etc. würde diese Vollmacht und mein Vertrauen nie missbrauchen. In aller Regel liegen Sie wahrscheinlich richtig damit. Doch was passiert, wenn Sie danebenliegen? Eine zeitliche Begrenzung tut nicht weh, Sie hilft aber ungemein. Verzichte Sie also besser nicht darauf.
Übrigens: Die Datumsangabe bei der Unterschrift reicht nicht unbedingt aus. Besser Sie formulieren tatsächlich einen Satz wie:
„ Diese Vollmacht ist gültig ab dem 20.1.20__ und verliert die Gültigkeit auch ohne Rückgabe des Dokumentes am 20.2.20__.“