Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht Recht

Eine Vollmacht ist nicht immer auch rechtlich gültig. Die aller erste Voraussetzung, die man erfüllen muss, um eine rechtlich gültige Vollmacht zu erstellen ist die „Zulässigkeit der Vertretungsmacht“. Das heißt also, dass man in erster Linie auch darauf achten muss, dass es gesetzlich überhaupt erlaubt ist, sich in so einer Situation vertreten zu lassen. Allerdings gibt es nicht viele Bereiche, bei denen man sich nicht vertreten lassen darf. So genannte Rechtsgeschäfte bei denen man sich nicht vertreten lassen darf betreffen das Familien- und Erbrecht. So darf man z.B. niemandem eine Vollmacht dafür erteilen, das Testament zu schreiben oder die Ehe zu schließen.

Wenn Recht drübersteht, muss auch Recht drin sein

In dem Beitrag zur BGB Vollmacht befassen wir uns eingehend mit den gesetzlichen Vorschriften zur Vollmacht. Wie so oft im deutschen Recht geht es aber nicht nur um das, was Sie im BGB lesen können. Zwischen den Zeilen steht oft mehr, als in den Zeilen. Für mehr Verwirrung sorgen dann noch entsprechende Urteile, die dazu führen, dass die Vollmacht zum Schluss doch ganz anderes erteilt werden muss, als es das Gesetz bei seiner Entstehung vorsah. Die vom Gericht festgelegten Anforderungen gelten zudem auch nicht für alle Arten der Vollmachtserteilung, sondern nur für einige wenige. Verwirrt? Wir zeigen Ihnen den Ausgang.

Vollmacht für den Anwalt

In der Kategorie Recht befassen wir uns eingehend mit der Vollmacht für den Anwalt. Die Vollmacht wird in der Regel direkt vom Anwalt aufgesetzt und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt. Aber es ist gut, solch eine Vollmacht schon mal vorher gesehen zu haben. Wir zeigen Ihnen, wie solche eine Vollmacht aussehen kann. Außerdem berichten wir von einer in diesem Zusammenhang sehr interessanten Entscheidung zum Thema Vollmacht. Nämlich zu der Frage, ob ein Anwalt die Vollmacht seines Mandanten dem Gericht vorlegen muss und was passiert, wenn er es tut. Weiterhin befassen wir uns mit dem Thema, ob ein Anwalt die vom Mandanten unterschrieben Vollmacht ohne dessen Unterschrift erweitern kann, darf und sollte. Lesen Sie zu dem Thema in unserem Beitrag mehr.

Die Generalvollmacht

Eine der wichtigsten und zugleich schwierigsten Vollmacht ist die Generalvollmacht. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was für Auswirkungen solch eine Generalvollmacht haben kann und woran Sie bei der Erteilung denken sollten. Wenngleich die Generalvollmacht sicher ihre Daseinsberechtigung hat, sollte sie nur sehr restriktiv eingesetzt werden. Denn mit einer Generalvollmacht geben Sie Ihr „rechtliches“ Leben quasi aus der Hand. Außerdem sagen wir Ihnen, wann es einer notariellen Beglaubigung der Generalvollmacht bedarf.

Vollmacht zur Abmahnung

Wir widmen uns dem Thema Abmahnung und der Vollmachtserteilung dazu. Schuldet Ihnen ein Anderer Geld, so haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie Bevollmächtigen ein Inkassounternehmen damit, Ihr Geld einzutreiben oder aber, Sie „verkaufen“ Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen. Dann bekommen Sie zwar nur einen Teil der geschuldeten Summe, haben danach aber absolut kein Risiko mehr. Ihnen kann es egal sein, ob der Schuldner am Ende leisten kann oder nicht.

 

GBR Vollmacht

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) kann ebenfalls Vollmachten erteilen. So können die Gesellschafter einzelne Personen mit bestimmten Aufgaben betrauen. Andernfalls müssten immer alle Gesellschafter zusammen entscheiden und auch zusammen unterzeichnen. Das Beispiel einer KFZ-Zulassung als Dienst- oder Firmenwagen macht deutlich, dass das praktisch kaum möglich ist. Oder glauben Sie, dass sich alle Gesellschafter bei der Zulassungsstelle zusammensetzen und geduldig warten, bis Sie dran sind?!
Auch zur Gründung der GBR Gesellschaft kann eine Vollmacht erteilt werden. Dann müssen nicht alle Gesellschafter an der Sitzung teilnehmen.

Handlungsvollmacht, Duldungsvollmacht, Sondervollmacht

Es gibt eine Reihe von „speziellen Vollmachten“. Dazu gehört die Handlungs- sowie die Duldungsvollmacht. Wir sagen Ihnen worauf es hier ankommt und was genau diese Vollmachten sind. Ebenfalls gehen wir auf die Sondervollmacht ein.

Die Erbscheinvollmacht

Verstirbt eine Person, so dauert es in der Regel ein paar Tage oder auch mal Wochen, bis der Erbschein vorliegt und die Erben handeln können. Damit diese Zeit überbrückt wird, kann der Erblasser eine Erbschaftsvollmacht erlassen. Mit dieser können sich dann eine oder mehrere Person(en) um alles Wichtige kümmern. Die Erbscheinvollmacht gehört zu den wenigen Vollmachten, bei denen es sich lohnt, dieses beglaubigen zu lassen.

Vollmacht Recht

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Dieses Musterschreiben muss von Ihnen auf sich angepasst werden. Im Zweifel raten wir zu einer anwaltlichen Beratung.

Widerruf der Vollmacht
An das
Amtsgericht – Stadt-
Anschrift
Ort

Sehr geehrte Damen und Herren,
am (Datum), habe ich eine ___-Vollmacht an
Bevollmächtigter
Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift
erteilt. Diese habe ich am (Datum) widerrufen und zur Herausgabe der Vollmachturkunde aufgefordert. Dieser Aufforderung ist der Bevollmächtigte bis heute nicht nachgekommen. Aus diesem Grund erkläre ich diese Urkunde für kraftlos und beantrage, dies auch durch öffentliche Bekanntmachung für kraftlos zu erklären.

Ort, Datum
__________________
(Unterschrift)

Musterschreiben: Vollmacht Recht als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Fazit

Für die meisten Rechtsgeschäfte darf man sich aber ohne größeren Aufwand einen Vertreter suchen und diesen zur Ausführung bevollmächtigen. Genauso wichtig ist aber, dass richtige zu schreiben, wenn man eine Vollmacht widerrufen möchte. Das erreicht man vor allem, in dem man die ursprüngliche Vollmacht zurückfordert und vernichtet. Außerdem kann man ggf. Geschäftspartner darüber benachrichtigen, dass die Vollmacht entzogen wurde und somit kein Missbrauch betrieben werden kann. In besonders schwierigen Fällen oder wenn man die ursprüngliche Vollmacht nicht zurückbekommt, stellt man einen formlosen „Antrag auf Kraftloserklärung der Vollmachturkunde“ beim zuständigen Amtsgericht.