Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

VertretungsvollmachtWas ist mit einer Vertretungsvollmacht gemeint? Wahrscheinlich haben Sie das Wort kürzlich irgendwo gehört und fragen sich dies nun. Vertretungsvollmacht ist im Grunde nur eine andere Bezeichnung für eine Vollmacht.

Also, jemand vertritt Sie mit einer Vollmacht. Aber was bedeutet dies juristisch? Kann das jeder und immer? Was genau ist eine Vollmacht? Diesen Fragen gehen wir in dem Beitrag auf den Grund.

Was bedeutet Vertretungsvollmacht juristisch?

Definition
Bei der Vertretung gibt der Vertreter eine eigene Erklärung ab, die für und gegen eine dritte Person wirkt.
Juristisch ist die Vertretungsmacht nicht ganz einfach zu erklären. Wird hier doch ein Konstrukt gebildet, dass zumindest merkwürdig klingt. Denn ein Vertreter gibt eine eigene Erklärung ab, die aber für oder gegen eine dritte Person wirkt. Klingt absurd, nicht wahr? Warum kann die vertretene Person das nicht einfach selbst? Telefonisch geht das doch mindestens, oder auch per Mail?! Im Grunde stimmt das. Es gibt aber Situationen, in denen das nicht geht. Beispielsweise, wenn die Person nicht mehr geschäftsfähig ist. Aber, nicht jede Person, die eine Vertretung organisiert wird geschäftsunfähig. [/su_box]

Wozu braucht man eine Vertretung?

Beispiel
Sie sind verreist und Ihr Auto wird zerstört. Ihr Auto brauchen Sie aber dringend für den Job. Sie brauchen also dringend ein neues, sind selbst aber nicht da um eines zu kaufen. Sie rufen Ihren Bruder an und bitten ihn, Ihnen ein neues Auto zu kaufen. Natürlich auch anzumelden und eine Versicherung dafür abzuschließen. Ihr Bruder kauft das Auto in Ihrem Namen. Auch den Papierkram erledigt er für Sie. Ohne Vertretung hätte er ein Auto für sich gekauft und auch auf sich zugelassen. Nicht schlimm, aber so sparen Sie sich jedenfalls die Ummeldung später.

 

Kann jeder, jeden immer vertreten?

Grundsätzlich schon. Aber es gibt einige so genannte „höchst persönliche“ Geschäfte. Dazu zählen die Heirat oder die Verpartnerung, das Verfassen eines Testaments oder die Adoption eines Kindes und einige wenige andere. Bei diesen Handlungen müssen Sie immer persönlich erscheinen und eine eigene Erklärung abgeben. Bei allem anderen können Sie sich von jemandem vertreten lassen. Dazu reicht es im Grunde aus, dass Sie der anderen Person sagen, „du bist mein Vertreter“. In der Regel muss die Vertretung auch nicht angezeigt werden. Auch muss sie nicht schriftlich erteilt werden. Aber aus Beweiszwecken ist es besser, die Vertretung schriftlich aufzusetzen. Behörden zum Beispiel wollen immer eine Vollmacht sehen. Anders kommt Ihr Vertreter nicht zum eigentlichen Ziel, wenngleich die Vertretung selbst rechtswirksam erteilt wurde.
Bei der Auswahl Ihres Vertreters sollten Sie auch Achtsamkeit walten lassen. Ihr bester Freund steht Ihnen am nächsten? Dann können Sie ihn ja auch mit dem Autokauf für Sie bevollmächtigen. Leider hat er aber überhaupt keine Ahnung von Autos und kann den Porsche nicht vom Panda unterscheiden?! Dann ist er vielleicht nicht die richtige Person.
Neben der persönlichen Beziehung sollte die Eignung „für den Job“ bei einer Vollmacht im Vordergrund stehen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie die Person genauestens instruieren. So vermeiden Sie Missverständnisse. Diese können nachträglich nicht immer aus der Welt geräumt werden. Bedenken Sie, Fehler gehen zu Ihren Lasten.
Außerdem sollte eine Vollmacht zumindest zeitlich begrenzt werden. Damit verliert sie automatisch an einem bestimmten Datum ihre Gültigkeit. Sie müssen sie also nicht heraus verlangen oder für unwirksam erklären lassen.

 

 

Vertretungsvollmacht

Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

Vertretungsvollmacht für Steuerberater

Hiermit erteile/n ich/wir

(Name bzw. Unternehmen, Anschrift, Ort)
der Kanzlei ___, Anschrift, Ort
die Vollmacht mich/uns in unseren Steuerangelegenheiten vor den zuständigen Behörden zu vertreten. Die bevollmächtigte Kanzlei ist berechtigt verbindliche Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzureichen und zurückzuziehen.

Weiterhin ist die bevollmächtigte Kanzlei berechtigt sämtliche Steuerbescheide, Verwaltungsakte einschl. förmlicher Zustellung entgegenzunehmen. Gültig ist diese Vollmacht bis auf schriftlichen Widerruf beim zuständigen Finanzamt. Die Gültigkeit erlischt nicht bei Änderung der Steuernummer, des Geschäftszeichens oder einer Änderung der zuständigen Behörden.

Die Entgegennahme von Steuererstattungen bzw. –Vergütungen ist in dieser Vollmacht nicht mit eingeschlossen.

Ort, Datum

_____________

(Unterschrift)
Name, Vorname (ggf. Firmenstempel)

Musterschreiben: als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Die Vertretungsvollmacht

Eine andere Bezeichnung für eine Vertretung durch Vollmacht

Genau genommen ist jede Vollmacht auch eine „Vertretungsvollmacht“. Denn bei einer Vollmacht geht es immer darum, dass eine bestimmte Person zu bestimmten Gelegenheiten von einer anderen vertreten werden soll, damit Geschäfte abgeschlossen, Anträge gestellt oder Besorgungen erledigt werden können. Eine anwaltliche Vollmacht ist z.B. immer auch eine „Vertretungsvollmacht“. Schließlich wird man dort immer auch von einem Anwalt vertreten, der sich mit manchen Dingen besser auskennt, als man es als Laie erkennen kann. Ähnlich ist es auch bei der „Vertretung“ durch einen Steuerberater vor dem Finanzamt. Diese Vollmachten stellen Sie quasi automatisch aus, ohne sich weiter Gedanken darüber zu machen. Der Steuerberater oder auch der Anwalt wird Ihnen bei einem ersten Gespräch ein entsprechendes Formular vorlegen, dass Sie nur zu unterzeichnen brauchen. Erschrecken Sie hier nicht. Oft sind diese vorformulierten Formulare weiter gefasst, als Sie es getan hätten. Dies hat den einfachen Vorteil, dass der Steuerberater oder auch der Anwalt besser und schneller auf Veränderungen reagieren kann. Denn er muss die Vollmacht nicht erst noch von Ihnen erweitern lassen.