Aktualisiert am 2. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die folgende Vorlage für eine Vollmacht zur Beauftragung eines Anwalts wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Diese Vorlage ermöglicht es Ihnen, einen Anwalt offiziell zu bevollmächtigen, Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.

Hiermit erteile ich, [Ihr vollständiger Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Ihre Adresse], Herrn/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name des Anwalts], Kanzlei [Name der Kanzlei], Anschrift [Adresse der Kanzlei], die Vollmacht, mich in folgenden rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten:

1. [Beschreibung der spezifischen rechtlichen Angelegenheiten, in denen der Anwalt Sie vertreten soll] 2. [Zusätzliche spezifische Aufgaben oder Befugnisse, falls zutreffend]

Diese Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, [z.B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, Abgabe von Erklärungen, Entgegennahme von Zahlungen].

Diese Vollmacht ist gültig ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf bestehen.

[Ort, Datum]

[Unterschrift Vollmachtgeber]

Ein Anwalt braucht immer auch eine Vollmacht, um seine Mandanten in einer bestimmten Angelegenheit zu vertreten. Sicher wird ein Anwalt keine Vollmacht brauchen, wenn er nur beratend tätig wird. Allerdings ist der Grundsatz einer anwaltlichen Tätigkeit ja auch einen Mandanten in Situationen zu vertreten, die zu „umständlich“ und kompliziert für normale „Bürger“ sind. Deshalb ist hier auch grundsätzlich eine Vollmacht nötig, damit ein Anwalt seiner Arbeit nachgehen kann.

Damit ein Anwalt überhaupt nach außen für Sie tätig werden kann, braucht er eine Vollmacht von Ihnen. Wie läuft so ein Treffen mit einem Anwalt eigentlich ab?
Sie streiten sich beispielsweise mit Ihrem Arbeitgeber wegen einer ungerechtfertigt ausgesprochenen Abmahnung. Alleine kommen Sie hier nicht weiter und erwägen nun Ihr Recht einzuklagen. Ein Anwalt muss also her, denn Sie wissen nicht, was juristisch möglich und angebracht ist. Sie machen also einen Termin bei einem Rechtsanwalt. In der Regel werden Sie von einer Rechtsanwaltsfachangestellten empfangen und noch bevor Sie den Anwalt sehen können, werden Sie ein Mandat erteilen und die Zahlung wird geklärt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, wird dort erfragt, ob diese bereit ist die Kosten zu übernehmen. Andernfalls tragen Sie die Kosten selbst.
Beim Anwalt selbst werden Sie die Situation mit Ihrem Arbeitgeber darlegen. Ihr Anwalt wird Sie zu den Möglichkeiten beraten und es wird ein „Schlachtplan“ erstellt. Damit der Anwalt nun Kontakt mit Ihrem Arbeitnehmer aufnehmen kann oder direkt Klage in Ihrem Namen vor dem Arbeitsgericht erheben kann, braucht er eine Vollmacht von Ihnen. Diese Vollmacht brauchen Sie normaler weise nicht selbst mitbringen. Anwälte haben ein vorformuliertes Formular, das Sie dann vor Ort unterschreiben müssen. Die Vollmacht wird in etwa so aussehen:

Vollmacht Anwalt

Vollmacht an Anwalt/Rechtsanwalt
Name, Vorname
Anschrift
Ort

 

In der Angelegenheit (…) gegen (Gegenpartei) wird dem Anwalt ___, die Vollmacht erteilt mich vor Behörden, Unternehmen und Personen zu vertreten, mit dem Ziel … abzuwickeln.

In der Bevollmächtigung enthalten ist dabei die Befugnis:

zur Vertretung vor Behörden
zur Vertretung bei Antragsstellung
zu meiner Vertretung bei Abwesenheit

Diese Befugnisse sind gültig bis zur Erledigung der Angelegenheit, höchstens jedoch bis zum (Datum).

 

Ort, Datum

____________________

Name, Vorname (Unterschrift)

Musterschreiben: Anwaltliche Vollmacht als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Vollmacht: anwaltlich versichert

Mit dem Punkt „anwaltlich versichert“ ist hier nicht gemeint, dass der Anwalt –selbstredend- eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die einspringt, wenn dem Anwalt während der Vertretung ein Fehler unterlaufen ist. Vielmehr ist hiermit die Frage gemeint, ob es ausreicht, dass der Anwalt glaubhaft versichert, eine Vollmacht von Ihnen für die Vertretung zu haben oder ob der Anwalt diese Vollmacht vorlegen muss. Rechtlich ist die Lage so, dass der Anwalt nicht verpflichtet dazu ist, eine Vollmacht immer vorzulegen. Das unterscheide sich im Übrigen von sonstigen Vollmachten. Diese müssen immer vorgelegt werden, damit der Gegenüber von der Vertretung weiß. Der Anwalt beruft sich aber auf seinen Eid, den er bei seiner Berufung ausgesprochen hat. Aber, warum ist das überhaupt wichtig? Kann der Anwalt nicht einfach die Vollmacht immer vorlegen und gut ist? Warum weigern sich einige Anwälte? Einfach weil Sie „Paragraphenreiter“ sind? Folgendes Beispiel kann beim Verständnis helfen.
Wenn das Gericht ein Schriftstück zustellen will, so wird es das direkt an den Mandanten veranlassen. Ist dieser nicht da, kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, eventuelle Fristen können entsprechend auch nicht zu laufen beginnen.
Liegt dem Gericht nun eine Vollmacht eines Anwalts vor, so kann das Gericht das Schriftstück auch dem Anwalt, als Vertreter des Mandanten zustellen. Damit gilt das Schriftstück zugestellt und eine Frist kann zu laufen beginnen. Der Mandant muss sich die Annahme durch den Anwalt zurechnen lassen. Der Anwalt erreicht seinen Mandanten aber auch nicht. Die Frist verstreicht. Pech?!
Die Konsequenz ist, dass der Anwalt sich weigern sollte eine Vollmacht vorzuzeigen. Dann entsteht das Dilemma einfach nicht.

Muss der Anwalt die Vollmacht nachweisen?

Nein, der Anwalt ist selbst Teil des Rechtsapparates. Entsprechend muss jeder darauf vertrauen, dass die Versicherung eine Vollmacht zu besitzen, ausreicht. Rechtlich ist es ebenfalls nicht vorgeschrieben, dass ein Anwalt die Vollmacht nachweisen muss.

 

Anwalt erweitert Vollmacht selbst?!

Beispiel: Der Anwalt vertritt den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess. Das Gericht lädt den Arbeitgeber zum Termin und ordnet persönliches Erscheinen an. Am Prozesstag stellt der Anwalt, wie auch das Gericht fest, dass der Arbeitgeber nicht erschienen ist. Das Gericht wartet 15 Minuten ab. Es passiert nichts und der Anwalt hat keine Ahnung wo sein Mandant steckt. Nun gibt es zwei Möglichkeiten was im Folgenden passieren kann.
1. Das Gericht weist einen Antrag ab und/oder verhängt ein Ordnungsgeld, weil der Mandant nicht erschien. Der Anwalt nimmt das so hin, da ist der Mandant ja auch irgendwie selbst dran schuld.
2. Möglichkeit. Der Anwalt schreibt sich selbst eine Spezialvollmacht mit der er den Mandanten auch vertreten kann, wenn dieser, trotz Anordnung des Gerichts, nicht erscheint.
Wahrscheinlich fragen Sie sich nun: „Geht das denn so einfach?“. Ja. Die Vollmacht ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Kann also auch mündlich erteilt werden. Außerdem ist auch nirgends festgelegt, dass die Vollmacht vom Vollmachtgeber selbst unterschrieben sein muss. Das Fehlen einer solchen Regelung, nutzt der Anwalt. Das Gericht muss die Vollmacht so akzeptieren.
Übrigens, der Vollmachtgeber kann die Vollmacht rückwirkend widerrufen. Die Folgen daraus, würden an dieser Stelle aber zu weit führen.

 

Wie schreibe ich eine Vollmacht für einen Anwalt?

Die Frage „wie schreibe ich eine Vollmacht für einen Anwalt“, stellen sich viele, die zum ersten Mal in Kontakt mit einem Rechtsanwalt kommen. Seien Sie beruhigt. Der Anwalt wird Ihnen selbst eine Vollmacht vorlegen, die Sie nur zu unterzeichnen brauchen. Diese wird inhaltlich in etwa so aussehen, wie die hier zur Verfügung gestellte Vollmacht.