Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Auftrag VollmachtWenn man jemandem einen Auftrag erteilt, kann es immer wieder einmal nötig sein, auch eine Vollmacht zu erteilen, damit der Auftrag ausgeführt werden kann. Wichtige Aufträge, zu denen immer auch eine Vollmacht gehört sind z.B. die Aufträge die man einem Anwalt, einem Steuerberater, einem Notar oder auch einem Architekten erteilt. Ganz gleich welche Auskünfte er einholen soll oder was erledigt werden muss, diese Berufsgruppen brauchen immer eine Vollmacht dafür. Ansonsten kann Ihr Auftrag nicht, oder nicht in vollem Umfang erledigt werden. Doch zunächst geben wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Vollmacht.

Die Regelungen zur Vollmachterteilung

Die Regelungen zur Vollmacht finden sich im BGB. § 167 BGB ist hier die allgemeine Regelung zur Vollmacht. Dieser § bezieht sich auf die Vollmachterteilung bei einem zweiseitigen Rechtsgeschäft. Hier ist die Vollmachterteilung denkbar einfach. Sogar mündlich ist sie wirksam, wenngleich in der Praxis so meist nicht zu gebrauchen. Der beteiligte Dritte erwartet normalerweise einen Nachweis für die Vollmacht. Behauptet werden kann vieles. In der Vollmacht wird dann -schriftlich- festgelegt, wer, welche Aufgabe wann und wie zu erfüllen hat.

 

Weshalb man eine Vollmacht braucht

Eine Vollmacht wird gebraucht, um Aufgaben auf andere zu delegieren. Manchmal hindert einen die Zeit, oder auch die Fähigkeiten an der Erledigung bestimmter Aufgaben. Dann ist es sinnvoll jemand anderen mit der Aufgabe zu betrauen. In der Geschäftswelt ist das schon immer so üblich. A kann besser telefonieren, B dafür besser tippen. Dann werden die Aufgaben eben nach Können verteilt. Entsprechend funktioniert auch eine Vollmacht. Aufgaben werden verteilt und dann erledigt. Aufträge, die eine private Person erteilt, können zum Beispiel oft gar nicht ohne eine bestimmte Vollmacht ausgeführt werden. Der Anwalt muss Einsicht in Gerichtsakten bekommen, der Steuerberater in die Finanzunterlagen des Finanzamtes. Ohne eine Vollmacht, wird ihnen dies jedoch verweigert.

Welche Form muss die Vollmacht haben

Die Form einer Vollmacht ist bzgl. der Wirksamkeit nicht entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass es übersichtlich ist. Schachtelsätze mit gedankliche Schleifen lassen sich schlecht lesen. Es kommt zu Fehlern die zu vermeiden sind. Gliedern Sie den Text doch ein fach in drei Absätze. Im ersten befinden sich Angaben zu den Personen. Dann geht es um die Aufgabe oder den Auftrag, der erledigt werden soll. Schlussendlich kommen abschließende Bestimmungen und die Unterschrift. Fertig.

Welchen Inhalt sollte sie aufweisen?

Beim Inhalt der Vollmacht ist es wichtig, wie bereits erwähnt, dass dieser klar strukturiert wird. Sagen Sie ganz genau, welche Aufgabe, wie erledigt werden soll. Verneinungen und wenn… dann… Formulierungen sind schwierig. Sie lassen zu viel Raum für Interpretation.

Bei den personenbezogenen Daten sollte so viel wie möglich notiert werden. Bewährt haben sich Angaben zum Geburtstag und -ort. So lassen sich Verwechslungen bei häufig gebräuchlichen Nachnamen -Schmidt- vermeiden. Vermeiden Sie außerdem Allgemeinsätze. Diese führen ebenfalls zu zuviel Spielraum. Außerdem können Sie bei den Verneinungen anschließend Dinge vergessen. Wie Sie es drehen oder wenden, es wird so einfach manchmal richtig kompliziert. Machen Sie es sich und dem Leser einfach.

Zeitliche Begrenzung beachten

Bei einem Auftrag ist oft nicht abzusehen, wann die Aufgabe erledigt sein wird. Hier ist es daher üblich die Vollmacht auf den Zeitraum der Geschäftsbeziehung -also während des Auftrags- zu begrenzen.
Auch wenn wir Ihnen hier häufig sagen, dass eine zeitliche Begrenzung essentiell ist, wird die Vollmacht zusammen mit einem Auftrag erstellt, brauchen Sie hier nicht ganz so kleinlich zu sein. Meist handelt es sich beim Bevollmächtigten um eine Person, die aufgrund des Berufsstandes die Vollmacht nicht länger nutzen wird, als notwendig und angezeigt.

Muss eine Vollmacht beglaubigt werden?

Nein. Eine Beglaubigung der Vollmacht ist nicht notwendig. Lediglich wenn vom Selbstkontrahierungsverbot Abstand genommen werden würde oder die Vollmacht zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie berechtigt, sollte eine Beglaubigung erfolgen.

 

Auftrag Vollmacht

Verwenden Sie diese Vorlage nur nach Anpassung. Eine juristische Beratung kann in Ausnahmefällen notwendig sein.

Vollmacht zum Auftrag …
Hiermit bevollmächtige ich
Name, Vorname,
Geb. Datum/Ort
Anschrift

Das Unternehmen XZY
vertreten durch Herr/Frau …
Anschrift
mich im Zusammenhang mit dem Auftrag … zum Erwerb der Immobilie xy, vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Das Unternehmen wird befugt Auskünfte von Behörden einzuholen und diese nach den Erfordernissen des Auftrages auch zu erteilen.
Diese Vollmacht ist bei der Einholung der Auskünfte bei Behörden im Original vorzulegen. Die Gültigkeit der Vollmacht erlischt mit Erledigung bzw. Beendigung des Auftrages.

Ort, Datum
__________________________
(Unterschrift Vollmachtgeber)
Name, Vorname

Musterschreiben: Vollmacht Antrag als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Fazit

Ist die Vollmacht zusammen mit einem Auftrag zu erklären, so wird Ihnen die beauftragte Partei sicher eine eigene Vollmacht vorlegen. Sie können natürlich auch selbst eine aufsetzten. Das macht aber mehr Arbeit, als dass es Nutzen bringt. Die Vollmacht wird dann in aller Regel auch weiter gefasst sein, als Sie es selbst getan hätten. Wundern Sie sich nicht. Damit soll nur verhindert werden, dass Verzögerungen auftreten, weil die Vollmacht nicht zu etwas Notwendigem befähigt. Einen Schaden sollten Sie aufgrund dessen nicht erwarten. In der Regel hat diesen Auftrag immerhin ein Anwalt, Notar oder auch Steuerberater. Alles Berufsgruppen denen im Bezug auf die Vollmacht durchaus vertraut werden kann.