Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar


Vollmacht RatgeberDie folgenden kleinen Ratgeber können sicher dem einen oder anderen dabei helfen eine Vollmacht auszustellen, wenn sie wirklich nötig ist. Eine Vollmacht wird heute ja längst nicht mehr nur ausgestellt, wenn man persönlich etwas erledigen muss und aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage ist. Ein Ratgeber für die richtige Vollmacht ist auch in geschäftlichen Beziehungen sehr wichtig. Hier werden Vollmachten vor allem auch für potentielle Vertragspartner erstellt. Ein Chef kann ja schließlich nicht überall sein und Mitarbeiter in verantwortungsvollen Positionen können solche Verhandlungen, Einkäufe und Verkäufe auch übernehmen.

 

Die Vollmacht ausstellen

Laut BGB muss die Vollmacht nicht schriftlich erteilt werden und bedarf keiner notariellen Beglaubigung. Aber, in der Praxis stoßen Sie mit einer mündlich erteilten Vollmacht an Grenzen. Die Vollmacht ist zwar auch mündlich wirksam erteilt worden, verwirkt jedoch ihre Bestimmung, wenn das Gegenüber die Vollmacht nicht akzeptieren will. Denn das muss Ihr Gegenüber nicht zwangsweise. Vor allem Behörden, Ämter und Banken akzeptieren die Vollmacht nicht, wenn diese nur mündlich erteilt wurde. Zu Recht, denn sonst könnte ja jeder kommen und behaupten, die Vollmacht zu besitzen.

Wir sagen Ihnen, was zu beachten ist und was vermieden werden sollte.

Eine Vollmacht auszustellen, ist in der Regel kein Hexenwerk. Wenn Sie die Namen aller Beteiligten vermerken und die Aufgabe so konkret wie möglich formulieren, haben Sie schon das Wichtigste beachtet.
Auch sollten Sie eine zeitliche Begrenzung der Wirksamkeit festlegen. Andernfalls müssten Sie die Vollmacht zurück verlangen oder, wenn´s ganz blöd läuft, durch das Amtsgericht für unwirksam erklären lassen.

Vollmachten im geschäftlichen Bereich

Damit der Geschäftspartner sich aber sicher sein kann, dass der jeweilige Gesprächspartner auch wirklich befugt ist, solche Verhandlungen zu führen und das Gespräch ernst genommen werden kann, muss eine Vollmacht des eigentlichen Geschäftsführers vorliegen. Vollmachten aus dem wirtschaftlichen Bereich sind sicher immer auch noch etwas anders formuliert, als gewöhnliche Vollmachten aus einem privaten Bereich. Wenn z.B. ein Mitarbeiter dazu berechtigt wird, mit einem Lieferanten über einen Einkauf zu verhandeln, heißt das ja noch lange nicht, dass er auch gleichzeitig eine Vollmacht dafür bekommt, die Rechnung vom Firmenkonto überweisen zu dürfen.
Jeder der einen Ratgeber für eine Vollmacht in die Hand nimmt sollte sich deshalb zu aller erst klarmachen, dass eine Vollmacht nur in dem Rahmen erteilt werden sollte, wie es wirklich nötig ist. Während es bei einer geschäftlichen Vollmacht ziemlich selbstverständlich erscheint, dass ein Mitarbeiter nur die „Erlaubnis zur Vertretung des Chefs“ für gezielte Einzelfälle erhält, ist es im privaten Bereich doch leider oft so, dass die Vollmachten viel zu umfangreich vergeben werden und dadurch später weitere Probleme entstehen. Ein weiteres großes Problem taucht dann auf, wenn Sie die Vollmacht unwiderruflich ausstellen.

Vollmachten im privaten Bereich

Ob man nun eine Vollmacht für einen Vertragsabschluss oder für ein gemeinsames Konto erteilen möchte, sollte man sich immer sehr genau überlegen, in welchem Umfang man das tun möchte und ob es wirklich notwendig ist. Schließlich gestattet man damit einer anderen Person die eigene Identität zu verwenden bzw. zu vertreten. Alle Handlungen die Ihr Bevollmächtigter, im Rahmen seiner Vertretung macht, werden Ihnen zugeschrieben als hätten Sie es selbst vorgenommen. Sprechen Sie mit Ihrem Bevollmächtigten also darüber, was Ihre Erwartungen sind. Sprechen Sie ebenso an, was Sie nicht wollen. So können Sie beide vom selben Wissenstand her agieren und es kommt seltener zu ungewollten Handlungen.
Agiert Ihr Bevollmächtigter, bewusst oder unbewusst, außerhalb seiner Befugnisse, so ist Ihnen dieses Verhalten nicht zuzurechnen. Alle Rechtsgeschäfte sind, bis zu Ihrer Genehmigung, schwebend unwirksam. Dennoch kann das einfach auch mehr Arbeit für Sie bedeuten.

Inhaltliche Grenzen sind sehr wichtig

Wir können es gar nicht oft genug sagen. Inhaltliche Grenzen einer Vollmacht sind sehr wichtig. Denn nur so können Missverständnisse vermieden werden, die letzten Endes Ihnen zugerechnet werden würden. Vermeiden Sie Sätze wie:
„Hiermit erlaube ich Herrn Max über mein Konto zu verfügen. Er darf jeden Monat 10 Euro abheben.“
Interpretiert bedeutet dieser Satz: Herr Max darf jeden Monat 10 Euro von meinem Konto abheben. Darüber hinaus kann er aber auch Überweisungen tätigen, Lastschriften erzeugen und Daueraufträge einrichten. Das haben Sie so sicher nicht gemeint.
Besser ist es, Sie schreiben jede Handlung ganz konkret auf. Das macht vielleicht mehr Arbeit, aber die lohnt sich!

Beispiel:
Herr Max darf jeden Monat 10 Euro von meinem Konto abheben.
Frau Butz darf jeden Monat das Firmenkonto mit 100 Euro für Einkäufe im Laden __ belasten.
Meine Tochter Beate darf mein Auto an jedem Montag nutzten.
Herr Blau soll in meinem Namen ein Haus in der Größe bis zu 100qm in Berlin für mich anmieten. Die Wohnung muss über mindestens 2 Zimmer verfügen. Eine Einbauküche wäre schön, ist aber nicht zwingend. Die Miete darf 1000 Euro zzgl. Nebenkosten nicht überschreiten.