Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht KostenDie Kosten für eine Vollmacht sind in der Regel nicht besonders hoch. Denn schließlich schreibt man eine Vollmacht oft selbst. Ein besonders einfaches Beispiel sind die Benachrichtigungskarten der Post, wenn man ein Päckchen nicht annehmen konnte. Diese Karten enthalten immer auch ein Formular, das wie eine Vollmacht aufgebaut ist und mit der man Dritte berechtigen kann, dieses Päckchen von der Poststelle abzuholen. Kosten entstehen einem dabei nicht. Der Bevollmächtigte muss nur daran denken auch seinen Personalausweis mitzunehmen, um sich bei der Post dann auszuweisen. Etwas anders kann sich aber ergeben, wenn die Vollmacht von einem Rechtsanwalt oder Notar verfasst wird. Auch eine Hinterlegung der Vollmacht kann mit Kosten verbunden sein. Mit welchen Kosten Sie dann rechnen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Eine Vollmacht ist gesetzlich grundsätzlich an keine besondere Form gebunden. Um gültig zu sein, bedarf es auch keiner Beglaubigung. Ausnahmen gibt es hiervon aber unter anderem im Immobilienrecht. Also kann an dieser Stelle zunächst einmal festgehalten werden, dass die Vollmacht kostenfrei erstellt werden kann. Warum also investieren und eine Vollmacht doch von einem Notar oder Anwalt erstellen und beglaubigen lassen, wenn es doch anders günstiger ist und doch rechtmäßig? Nun, eine beglaubigte Vollmacht hat einen anderen Stellenwert und wird statistisch seltener in Frage gestellt. Ein anderer, nicht zu verachtender Vorteil ist der, dass ein Jurist sich damit auskennt. Vor allem, wenn es um weitreichende Vollmachten geht, mit finanziellen Auswirkungen, wird Sie der Notar oder Anwalt besser beraten können und die dann erstellte Vollmacht wird genau dem entsprechen, was Sie damit beabsichtigt hatten. Welche Kosten bei der Vollmachtserteilung bzw. bei der Vollmachtbeglaubigung auf Sie zukommen können, hängt davon ab, wer dies vornimmt.

 

Vollmacht Kosten: Notar

Ein Notar kann Ihre Vollmacht nach Ihren Wünschen erstellen und auch beglaubigen. Natürlich können Sie die Vollmacht auch selbst erstellen und lediglich zur Beurkundung einem Notar vorlegen. Dieser würde dann bescheinigen, dass Sie die als Vollmachtgeber genannte Person sind und auch, dass Sie in dem Zeitpunkt der Unterschrift voll geschäftsfähig sind. Gerade letzteres kann später zum Problem werden. Dann nämlich, wenn Familienmitglieder Ihre Geschäftsfähigkeit anzweifeln und damit auch die von Ihnen erteilte Vollmacht.
Die Kosten des Notars richten sich nach dem Bundesnotarkostengesetz. Dieses besagt in § 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG, dass sich die Kosten für eine Vollmacht nach dem Gesamtvermögen des Vollmachtgebers richten. Die Hälfte des Gesamtvermögens (incl. Immobilien, Aktien etc.) ist Gegenstand der Kostenermittlung. Beträgt Ihr Vermögen beispielsweise 200.000 EUR, so werden die Kosten auf Basis von 100.000 Euro ermittelt. Dieser Betrag wird mit einem Faktor von 1 multipliziert. In diesem Beispiel müssten Sie also mit Kosten in Höhe von 273 EUR rechnen. Hinzu kämen noch Kosten für den Schriftverkehr und die Mehrwertsteuer. Weiter Informationen erhalten Sie hier.
Übrigens: Die Kosten des Notars schließen auch immer eine Beratung auch die Erstellung der Vollmacht mit ein.

Vollmacht Kosten: Rechtsanwalt

Die Kosten für einen Anwalt sind deutlich höher als die bei einem Notar. Hier muss man aber auch sagen, dass der Entwurf einer Vollmacht durch einen Anwalt nur dann in Anspruch genommen werden sollte, wenn Sie ein großes Vermögen verteilt auf verschiedene Aktiva haben. Der Jurist kennt sich hier besser im Bereich des Vertragsrechts aus und kann Sie entsprechend besser beraten. Dafür gibt es in der Anwaltsordnung keine konkrete Aussage zum Faktor der zur Berechnung herangezogen werden soll. Zwischen 0,5 und 2,5 ist möglich. Natürlich ausgehend von Ihrem Vermögen (dem Streitwert, wie es der Anwalt ausdrücken würde). Gerade wenn die Vollmacht Immobiliengeschäfte oder Handelsgeschäfte beinhaltet, muss die Vollmacht zudem von einem Notar beglaubigt werden. Es kommen also zweifache Kosten auf Sie zu. Diese Kosten sollten Sie jedoch nicht scheuen. Gerade, wenn es um „viel“ geht, sollten Sie besondere Sorgfalt bei der Erstellung einer Vollmacht walten lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vollmacht Kosten: Gericht

Das Amtsgericht kann Ihre Vollmacht beglaubigen. Jedoch nur solche aus dem „persönlichen Bereich“ wie die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung etc. Die Kosten halten sich in Grenzen und betragen etwa 5 EUR pro Beglaubigung.

Vollmacht Kosten: Vorsorgeregister

Sie können die (Vorsorge-) Vollmacht im Vorsorgeregister hinterlegen. Das hat den Vorteil, dass das Gericht darauf zugreifen kann. Die Kosten betragen etwa 10-25 Euro. So kann die Vorsorgevollmacht nicht verloren gehen und Sie können davon ausgehen, das Ihre Wünsche berücksichtigt und umgesetzt werden. Weiter Informationen zum Vorsorgeregister erhalten Sie hier.

Fazit:

Obwohl man zumindest für fast alle Bereiche eine „Vertretung“ bevollmächtigen kann, so gibt es doch einige Grenzen. So kann man sich bei einem Adoptionsverfahren, einer Hochzeit oder bei einer Testamentserrichtung, nicht vertreten lassen. Sind Sie sich mit Formulierungen so unsicher, dass Sie diese von einem Anwalt schreiben lassen möchte, müssen Sie sich auch darauf gefasst machen, dass dies zumindest einige hundert Euro kosten kann. Für alle anderen „Vertretungen“ gilt, dass Formfreiheit herrscht, mit der man in der Regel auch ohne einen Anwalt und die entsprechenden Kosten eine Vollmacht aufsetzen kann. Zumindest theoretisch gibt es auch in einigen Fällen die Möglichkeit, nur eine mündliche Vollmacht zu erteilen. Davon ist jedoch abzuraten. Auch wenn Vollmachten Gerichte oder Behörden betreffen, sollte diese schriftlich erteilt werden. Denn sonst fehlt es an der Beweisbarkeit.