Untervollmacht Vorsorgevollmacht: Wasserdicht und rechtssicher

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Infos zu Untervollmacht Vorsorgevollmacht
Durch eine Untervollmacht können Sie jemanden bestimmen, der Ihre Aufgaben aus einer Vorsorgevollmacht übernimmt.

Eine Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, die als Bevollmächtigter persönliche Angelegenheiten erledigen darf, wenn der Vollmachtgeber dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Allerdings gibt es Situationen, in denen es notwendig oder sinnvoll sein kann, dass der Bevollmächtigte eine Untervollmacht erteilt. Durch die Untervollmacht überträgt er seine Vertretungsmacht auf einen Dritten. Dieser Dritte kann ein Angehöriger, eine Vertrauensperson aus dem nahen Umfeld, aber zum Beispiel auch eine Pflegeeinrichtung sein. Wirksam werden kann so eine Untervollmacht aber nur, wenn der ursprüngliche Vollmachtgeber damit einverstanden ist. Was Sie sonst noch zur Untervollmacht für eine Vorsorgevollmacht wissen sollten, erklären wir in diesem Beitrag.

Die Vollmacht gibt es in verschiedenen Formen und sie kommt in diversen Bereichen zum Einsatz. Dabei gilt für jede Vollmacht, dass sie den Bevollmächtigten dazu befugt, den Vollmachtgeber zu vertreten und bestimmte Rechtsgeschäfte oder Handlungen in seinem Namen zu erledigen. Welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat und wie umfangreich sie sind, ergibt sich aus der Vollmacht selbst.

Nun gibt es neben der Vollmacht aber auch noch die Untervollmacht. Was es damit auf sich hat und warum die Untervollmacht im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht zum Thema werden kann, erfahren Sie im Folgenden.

Die Untervollmacht kurz erklärt

Wer eine Vollmacht erteilt, überträgt durch ein Rechtsgeschäft eine Vertretungsmacht auf den Bevollmächtigten. Der Vollmachtgeber bestimmt also einen Vertreter und ermächtigt diesen Vertreter dazu, ihn in gewissen Angelegenheiten zu vertreten.

Dabei wird eine Vollmacht erteilt, indem der Vollmachtgeber eine entsprechende Erklärung abgibt. Diese Erklärung kann der Vollmachtgeber gegenüber seinem Bevollmächtigten abgeben. Dann handelt es sich um eine sogenannte Innenvollmacht.

Gibt der Vollmachtgeber die Erklärung hingegen gegenüber dem Dritten ab, bei dem er durch den Bevollmächtigten vertreten werden soll, ist das eine Außenvollmacht. Geregelt ist das Ganze in § 166 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und § 167 BGB.

Überträgt der Bevollmächtigte die Vertretungsmacht nun seinerseits auf einen Dritten, erteilt er eine Untervollmacht.

Grafik zu Untervollmacht VorsorgevollmachtDas Prinzip bei einer Untervollmacht ist also dieses: Der Vollmachtgeber bestimmt per Vollmacht eine Person zu seinem Vertreter. Der Vertreter, der auch Hauptbevollmächtigter genannt wird, gibt seine Vertretungsmacht per Untervollmacht an einen Dritten weiter. Dieser Dritte wird damit zum Unterbevollmächtigten.

In dieser Funktion ist er nun dazu befugt, den Vollmachtgeber zu vertreten. Allerdings wurde der Unterbevollmächtigte nicht durch den Vollmachtgeber selbst zum Vertreter bestimmt, sondern eben durch den Hauptbevollmächtigten.

Die Zulässigkeit einer Untervollmacht

Damit eine Untervollmacht wirksam werden kann, muss der Unterbevollmächtigte dazu befugt sein, überhaupt eine Untervollmacht zu erteilen. Der Bundesgerichtshof hat dazu erklärt, dass hier entscheidend ist, ob der Vollmachtgeber erkennbar daran Interesse hat, dass der Hauptbevollmächtigte die Vertretung persönlich übernimmt.

Das heißt im Klartext: Ist der Vollmachtgeber einverstanden, kann der Bevollmächtigte eine Untervollmacht erteilen. Möchte der Vollmachtgeber hingegen, dass ihn der Bevollmächtigte selbst vertritt, kann dieser die Vertretungsmacht nicht auf einen Dritten übertragen.

In den meisten Fällen ist aber schon in der ursprünglichen Vollmacht festgelegt, ob eine Untervollmacht zulässig ist oder ob nicht. Sollte dem nicht so sein, sind Sie gut beraten, wenn Sie sich im Vorfeld die Zustimmung des Vollmachtgebers einholen. Bestehen Zweifel an der Gültigkeit Ihrer Untervollmacht, kann sie nämlich erst greifen, wenn der Vollmachtgeber ihre Wirksamkeit bestätigt.

Und beachten Sie: Eine Untervollmacht kann nie weiter reichen als die ursprüngliche Vollmacht. Sie können dem Unterbevollmächtigten also keine Befugnisse einräumen, die Sie selbst nicht haben.

Die Wirkung einer Untervollmacht

Eine gültige Untervollmacht bewirkt grundsätzlich, dass der Unterbevollmächtigte zum Vertreter des Vollmachtgebers wird. Obwohl der Unterbevollmächtigte vom Bevollmächtigten – und nicht vom Vollmachtgeber – bevollmächtigt wurde, vertritt er also trotzdem den Vollmachtgeber und nicht den Bevollmächtigten.

Damit es klarer wird, ein Beispiel: Angenommen, Ihre Mutter hat in einer Vollmacht festgelegt, dass Sie behördliche Angelegenheiten für sie erledigen sollen. Sie hat Ihnen aber auch erlaubt, Ihrem Ehepartner hierzu eine Untervollmacht zu erteilen. Steht dann ein Behördengang an und beauftragen Sie Ihren Ehegatten per Untervollmacht damit, vertritt Ihr Ehegatte Ihre Mutter. Ihr Ehepartner agiert vor der Behörde also nicht als Ihr Vertreter, sondern handelt im Namen Ihrer Mutter.

Dass eine Untervollmacht den Unterbevollmächtigten zum Vertreter des Vollmachtgebers macht, ist grundsätzlich so. Der Bundesgerichtshof hat aber erklärt, dass der Unterbevollmächtigte auch zum Vertreter des Bevollmächtigten werden kann. Er ist damit also der Vertreter des Vertreters.

Die Idee dahinter ist, dass die Haftung des Unterbevollmächtigten auf diese Weise beschränkt werden kann. Denn obwohl er im Namen des Vollmachtgebers handelt, haftet er nur für Mängel innerhalb der Untervollmacht. Für Fehler, die in der ursprünglichen Vollmacht vorhanden sind, kann er im Sinne von § 179 BGB nicht haftbar gemacht werden.

Die Anwendung einer Untervollmacht

Ein Unternehmen erteilt mitunter eine Untervollmacht. Und auch ein Rechtsanwalt greift regelmäßig auf eine Untervollmacht zurück. Kann er zum Beispiel einen Gerichtstermin selbst nicht wahrnehmen, kann er eine Untervollmacht zur Terminsvertretung erteilen und sich dadurch von einem anderen Anwalt vertreten lassen.

Im Unterschied dazu sind Untervollmachten im privaten Bereich eher selten. Geht es um persönliche Dinge und private Angelegenheiten, werden Sie sich schließlich gut überlegen, wen Sie mit diesen Aufgaben betrauen. Und oft werden Sie von Anfang an eine oder mehrere Ersatzpersonen benennen, die einspringen oder nachrücken, wenn Ihr Bevollmächtigter ausfällt. Denn Sie werden vermutlich vermeiden wollen, dass Ihr Bevollmächtigter irgendeinen Vertreter für Sie aussucht.

Eine Untervollmacht für eine Vorsorgevollmacht

Allerdings sind Ausnahmen möglich. Und vor allem eine Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht spielt an dieser Stelle eine Rolle. Denn es kann gut sein, dass eine Person durch eine Vorsorgevollmacht Vorkehrungen für den Ernstfall getroffen hat. Doch wenn der Vertreter, der als Vertrauensperson eingesetzt ist, die Aufgaben nur bedingt erfüllen kann oder vorübergehend selbst einen Stellvertreter braucht, kann er eine Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht erteilen.

Ein Beispiel: Ihre Schwester hat eine Vorsorgevollmacht erstellt und Sie darin als bevollmächtigte Vertrauensperson eingesetzt. Nun erleidet Ihre Schwester einen Schlaganfall und kann sich danach nicht mehr selbst versorgen. Deshalb zieht sie in ein Pflegeheim an Ihrem Wohnort. Sie selbst wohnen in einer anderen Stadt.

Damit Sie nicht ständig vor Ort sein müssen, sondern die Heimleitung alltägliche Aufgaben übernehmen und bei Bedarf notwendige Entscheidungen eigenständig treffen kann, können Sie der Heimleitung eine Untervollmacht erteilen. Durch die Untervollmacht übertragen Sie Ihre Vertretungsmacht aus der Vorsorgevollmacht auf die Heimleitung. Dabei legen Sie gleichzeitig fest, wozu die Heimleitung befugt ist und wozu nicht.

Aber auch bei einer Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht gilt, dass sie nur wirksam wird, wenn Ihre Schwester einverstanden ist. Wie so eine Untervollmacht für eine Vorsorgevollmacht aussehen kann, zeigen wir Ihnen gleich noch.

Der Widerruf einer Untervollmacht

Gemäß § 168 BGB kann eine Vollmacht widerrufen werden, solange sie noch nicht eingesetzt wurde. Es sei denn, die Vollmacht war von vorneherein unwiderruflich vereinbart. Der Widerruf erfolgt dann, wie zuvor schon die Erteilung, durch eine Erklärung. Bei einer Untervollmacht gelten die gleichen Regelungen.

Wurde die Vollmacht oder Untervollmacht schon eingesetzt, ist kein Widerruf mehr möglich. Dann besteht nur noch die Möglichkeit einer Anfechtung.

Nun kann eine Vollmacht aber zeitlich begrenzt sein. Durch die Befristung erlischt sie am vereinbarten Stichtag automatisch. Eine dazugehörige Untervollmacht muss so eine Befristung berücksichtigen. Gleiches gilt für die Widerrufsmöglichkeit.

Das heißt: Ist die Vollmacht zeitlich befristet und widerrufbar, muss auch die Untervollmacht zeitlich befristet sein und widerrufen werden können. Dass die Untervollmacht unbefristet und unwiderrufbar vereinbart wird, ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Muster: Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht

Erteilen Sie eine Untervollmacht zu einer Vorsorgevollmacht, in die Sie als Vertrauensperson eingesetzt sind, legen Sie die Befugnisse Ihres Vertreters fest. Sie bestimmen also darüber, was Ihr Vertreter darf und was nicht. Das gilt auch dann, wenn Ihnen zum Beispiel ein Pflegedienst oder die Leitung eines Heims ein Formular vorlegt. Regelungen, mit denen Sie nicht einverstanden sind, können Sie streichen.

Setzen Sie die Urkunde selbst auf, können Sie die Untervollmacht eher knapp halten, wenn die Vereinbarungen im Wesentlichen klar sind. Andersherum können Sie aber auch jeden einzelnen Punkt sehr ausführlich erläutern und die entsprechenden Rechtsgeschäfte auflisten.

Behalten Sie nur im Hinterkopf, dass Ihre Ermächtigungen nicht über Ihre eigenen Befugnisse hinausgehen dürfen und dass der Vollmachtgeber einverstanden sein muss. Und damit Sie sich ein Bild machen können, ist hier ein Muster, wie so eine Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht aussehen kann:

Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht

Hiermit erteile ich, (Name, Anschrift, Geburtsdatum)

als Bevollmächtige/r und Untervollmachtgeber/in

UNTERVOLLMACHT

an (Name, Anschrift, Geburtsdatum).

Ich bevollmächtige die/den Unterbevollmächtigte/n dazu, (Name, Anschrift, Geburtsdatum) als ursprünglichen Vollmachtgeber, soweit gesetzlich zulässig, außergerichtlich wie gerichtlich in den nachfolgend genannten Angelegenheiten zu vertreten:

– Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
– Aufenthalt und Wohnung
– Behörden, Versicherungen und Träger von Sozialleistungen
– Post- und Fernmeldeverkehr
– digitales Vermächtnis
– Vermögenssorge
– Vertretung vor Gericht
– Betreuungsverfügung
– Regelung der Bestattung

Weiterhin soll die/der Unterbevollmächtigte dafür Sorge tragen, dass der in der Patientenverfügung geäußerte Wille des Vollmachtgebers durchgesetzt wird.

Folgende Rechtsgeschäfte soll die/der Unterbevollmächtigte nicht wahrnehmen: …

Diese Untervollmacht soll vermeiden, dass eine vom Gericht angeordnete Betreuung notwendig wird. Daher bleibt sie auch für den Fall in Kraft, dass ich vorübergehend oder dauerhaft geschäftsunfähig werden sollte. Weiterhin gilt sie über meinen Tod hinaus.

Gleichwohl ist die Untervollmacht nur wirksam, wenn die/der Unterbevollmächtigte diese Urkunde im Original besitzt und sie bei Rechtsgeschäften vorlegen kann. Untervollmacht darf die/der Unterbevollmächtigte nicht erteilen.

Ort, Datum Unterschriften Untervollmachtgeber und Unterbevollmächtigte/r