Unwiderrufliche Vollmacht

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Kennen Sie es, dass Sie dringend etwas abholen müssen oder einen Termin wahrnehmen wollen, dafür aber so gar keine Zeit finden? In der heutigen vielfach hektischen Zeit ist es manchmal schwierig, alle Belange unter einen Hut zu bekommen und Fristen einzuhalten. Dabei ist dies in vielen Fällen sehr wichtig und kann für Sie eine große Rolle spielen. Wenn Sie Ihre Termine ordnen möchten, mehr freie Zeit schaffen wollen oder ganz allgemein mehr Zeit für sich selbst haben wollen, sollten Sie das nach Möglichkeit auch tun.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Sie haben die Möglichkeit, genau das zu tun. Sich selber mehr Freiräume einzurichten und dabei alle Termine auch einhalten zu können. Das Prinzip dahinter ist nicht schwierig – Sie nutzen dafür einfach Vollmachten. Damit können Sie andere Personen einfach delegieren und sie damit beauftragen, für Sie bestimmte Aufgaben durchzuführen. Vollmachten bieten sich dazu in vielen Fällen an und bieten Ihnen mehr Flexibilität. Zudem können Sie Vollmachten in aller Regel auch widerrufen. Nur in einigen Fällen ist eine Vollmacht nicht zu widerrufen.

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine unwiderrufliche Vollmacht verfassen können und welche Vorteile diese Art der Vollmacht eventuell hat. Zudem lernen Sie aber auch, wie Sie die Wirksamkeit einer unwiderruflichen Vollmacht beenden können und welcher Weg dazu erforderlich ist. So können Sie schon bald von (unwiderruflichen) Vollmachten profitieren und deren Prinzip ausnutzen.

Was ist eine unwiderrufliche Vollmacht?

Ein unwiderrufliche Vollmacht ist eine einseitige Willenserklärung, mit der Sie als Vollmachtgeber eine andere Person – den Bevollmächtigten – dazu berechtigen können, für Sie eine Tätigkeit auszuführen. Anders als eine klassische Vollmacht kann die unwiderrufliche Vollmacht allerdings nicht ohne Weiteres in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden. Daher sollte eine unwiderrufliche Vollmacht nur in Ausnahmefällen erteilt werden.

Beachten Sie:

Nur wenn Sie dem Bevollmächtigten zu 100 Prozent vertrauen, sollte für Sie eine Vollmacht ohne Widerruf überhaupt in Frage kommen. Eine Vollmacht dieser Art kann nämlich nicht so einfach beendet werden. Ändert sich das Vertrauensverhältnis, kann die Vollmacht dennoch weiterhin gelten. Normale Vollmachten lassen sich stets auf dem Weg der Erteilung auch widerrufen.

Wann bietet sich eine unwiderrufliche Vollmacht an?

Eine unwiderrufliche Vollmacht kann sich dennoch in einigen Fällen als sinnvoll erweisen. Beispielsweise dann, wenn Sie Angst haben, dass Ihre Erben eine von Ihnen erteilte Vollmacht widerrufen könnten. Im Erbrecht sind unwiderrufliche Vollmachten daher gar nicht so selten. In der Regel reicht eine Vollmacht allerdings aus, die einen Widerruf zulässt. Darauf sollten Sie dann im Text der Vollmacht auch entsprechend hinweisen und anmerken, dass Sie als Vollmachtgeber jederzeit zu einem Widerruf berechtigt sind.

Bleibt eine unwiderrufliche Vollmacht immer gültig?

Eine unwiderrufliche Vollmacht kann auf lange Sicht ihre Gültigkeit behalten. Sie kann mitunter auch über den Tod des Bevollmächtigten heraus gültig bleiben und geht dann gegebenenfalls an dessen Erben über. Dennoch muss eine Vollmacht ohne Widerruf nicht für immer gültig bleiben. Es gibt Gründe, weshalb diese dennoch ihre Wirksamkeit verliert. Beispielsweise dann, wenn das einstige Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Empfänger der Vollmacht nachweislich und unwiederbringlich beeinträchtigt wird. Aber auch das Überschreiten von Kompetenzen, die mit der Vollmacht einhergingen, kann dazu führen, dass die Nichtigkeit der Vollmacht möglich wird.

Wie?

Um eine unwiderrufliche Vollmacht auszuhebeln, muss diese allerdings angefochten werden. Die Anfechtung ist dabei ebenfalls in schriftlicher Form möglich, wie auch die unwiderrufliche Vollmacht erteilt wurde. Somit haben Sie eine Möglichkeit, eine Vollmacht trotz ihrer Unwiderruflichkeit für unwirksam zu erklären. Der einst Bevollmächtigte verliert dadurch auch das Recht, Sie entsprechend beim Finanzamt, in Steuersachen oder in anderen Fällen zu vertreten.

(Mustervorlage unwiderrufliche Vollmacht)

Nutzen Sie diese Vorlage für eine unwiderrufliche Vollmacht nur nach einer individuellen Anpassung und Angleichung an Ihre Bedürfnisse und Ansprüche. Vereinzelt kann es zudem ratsam sein, einen juristischen Beistand zu befragen.

Ich – nachfolgend als Vollmachtgeber bezeichnet – erteile Herrn / Frau ___________ (Name des Bevollmächtigten) – nachfolgend als Bevollmächtigter bezeichnet eine unwiderrufliche Vollmacht, die sich auf den nachfolgend beschriebenen Inhalt bezieht.

Vollmachtgebers:

Name und Adresse des Vollmachtgebers

Bevollmächtigter:

Name und Adresse des Vollmachtgebers

Inhalt der Vollmacht:

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_______________________________________

______________________________________

(Inhalt der Vollmacht möglichst detailliert beschrieben.)

Es handelt sich hierbei um eine unwiderrufliche Vollmacht, die somit auf lange Sicht erteilt wird. Eine Anfechtung der Vollmacht aus triftigen Gründen bleibt hiervon unberührt.

___________________

Ort, Datum

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Unterschrift des Vollmachtgebers

Mit einer solchen Mustervorlage ist es Ihnen möglich, einfach und mit wenig Aufwand eine Vollmacht ohne Widerruf zu erteilen. Dazu sollte diese von Ihnen aber in jedem Fall angepasst werden. Bei der Angabe der Inhalte für die Vollmacht sollten Sie darauf achten, möglichst genaue Tätigkeiten zu nennen. Auf diese Weise wird die unwiderrufliche Vollmacht eindeutig und kann nicht missverstanden werden. Zudem können Sie auf diesem Weg auch die Befugnisse des Bevollmächtigten ganz genau beschreiben.

Eine unwiderrufliche Vollmacht sollte vor der Erteilung aber in jedem Fall wohl überlegt sein und kommt wohl auch nur in wenigen Fällen tatsächlich in Frage. Handelt es sich um ein erbrechtliches Thema, ist eine unwiderrufliche Vollmacht vielfach noch angemessen und hindert mögliche Erben daran, einst erteilte Vollmachten einfach zu widerrufen. Ansonsten sollte zwischen Ihnen und dem Vollmachtsempfänger schon eine sehr enge Vertrauensbasis bestehen, sodass eine Vollmacht ohne Widerruf gerechtfertigt sein kann.

In allen anderen Fällen ist eine herkömmliche Vollmacht, die mit einem Widerruf beendet werden kann, eine deutlich bessere Option.