Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vielleicht kennen Sie das: In steuerlichen Sachen sind Sie nicht firm und brauchen für die Steuererklärung und für alle anderen steuerlichen Belange viele Stunden. Zahlreiche Menschen kennen das und haben schlichtweg nicht das erforderliche Wissen, um das Maximum aus der Steuererklärung herauszuholen oder auch einfach nicht die Zeit, die hierfür überhaupt notwendig wäre. Eine Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Sachen kann hier eine Lösung sein und Ihnen dabei helfen, mit allen Optionen rund um die Steuer weniger Aufwand zu haben.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wie wäre es, wenn Sie sich durch eine Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Sachen mehr freie Zeit generieren könnten und zudem die Sicherheit haben, dass Ihre steuerlichen Interessen bestmöglich umgesetzt werden. Diese Möglichkeit haben Sie! Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie einen Steuerberater damit beauftragen, in Ihrem Namen die steuerlichen Interessen umzusetzen und für Sie auch die Steuererklärung zu erledigen.

Sie können in den folgenden Abschnitten genau erfahren, wie Sie eine Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Sachen ausstellen können und wie genau Sie diese erteilen. Auf diese Weise ist es für Sie in Zukunft deutlich leichter, von der eigenen Steuererklärung zu profitieren. Lesen Sie außerdem, welche Optionen Sie bei der Erteilung der Vollmacht haben und worauf Sie dabei ganz allgemein achten sollten.

Wofür kann eine Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Sachen sinnvoll sein?

Es gibt einige Gründe, weshalb sich eine Vollmacht für die Vertretung in steuerlichen Sachen für Sie als sinnvoll erweisen kann. Dabei sind unter anderem folgende Gründe zu nennen, die für Sie eine Relevanz haben können:

  • Keine Zeit für die Steuererklärung
  • Kein entsprechendes Wissen
  • Sie möchten lieber einen Experten beauftragen
  • Sie möchten das Maximum herausholen

Grundsätzlich kann man sagen, dass alle aufgeführten Gründe legitim sind. Die meisten Menschen, die mit dem Thema Steuern an sich wenig zu tun haben, werden wohl einfach nicht über das erforderliche Wissen verfügen, um die eigene Steuererklärung zuverlässig und fristgerecht zu erledigen. Aber auch andere individuelle Gründe können vorkommen und sind zu akzeptieren. Eine Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Sachen fragt zudem auch nicht nach einem Grund, weshalb Sie eine Vertretung wünschen.

Wichtig:

In den meisten Fällen handelt es sich bei Ihrem Bevollmächtigten um einen Steuerberater, der beim Finanzamt in aller Regel bekannt ist. Die Vollmacht muss daher mitunter gar nicht vorgelegt werden.

Wie kann eine Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Sachen erteilt werden?

Sie müssen in aller Regel keine Formvorgaben einhalten, wenn Sie in steuerlichen Sachen eine Vertretungsvollmacht erteilen wollen. Es ist allerdings anzuraten, die Vollmacht schriftlich zu fixieren, sodass diese auf Verlangen auch vorgelegt werden kann. Sie können die Vollmacht handschriftlich erteilen oder auch mit dem Computer ein Schreiben aufsetzen.

Gut zu wissen:

Eine beglaubigte Vollmacht für die Vertretung in steuerlichen Sachen brauchen Sie nicht vorlegen. Es reicht auch eine ganz normale Vollmacht aus. In einigen Fällen wird Ihnen Ihr Steuerberater sicherlich auch eine Vorlage zur Unterschrift vorlegen, sodass Sie mit der Erteilung der Vollmacht kaum etwas zu tun haben.

Was sollte in der Vollmacht enthalten sein?

Neben Ihrem Namen und den Kontaktdaten Ihres Steuerberaters sollten Sie in der Vollmacht für die Vertretung in steuerlichen Sachen auch klar definieren, worauf sich Ihre Vollmacht bezieht. Soll Ihr Steuerberater lediglich rund um die Einkommenssteuererklärung Befugnisse erhalten? Oder darf er Sie auch in allen anderen steuerlichen Belangen vertreten? Das sollten Sie in Ihrer Vollmacht klar machen.

Ebenso können Sie auch die Gültigkeit der Vollmacht einschränken. So kann diese nur für einen vorgegebenen Zeitraum Gültigkeit bekommen oder aber unbefristet wirksam bleiben. Hier spielt es eine Rolle, ob Sie Ihren Steuerberater dauerhaft beauftragen möchten.

Allerdings:

Sie können eine erteilte Vollmacht für die Vertretung in steuerlichen Sachen auch immer widerrufen. Falls Sie sich also für einen anderen Steuerberater entscheiden oder aber die Steuersachen (wieder) selber übernehmen möchten.

Muss die Vollmacht persönlich unterschrieben sein?

Eine Vollmacht muss von Ihnen in jedem Fall persönlich unterschrieben werden, damit sie überhaupt gültig ist. Ansonsten könnte theoretisch jeder in Ihrem Namen eine Vollmacht verfassen und behaupten, dass diese von Ihnen erstellt wurde. Daher ist eine persönliche Unterschrift auf jeden Fall notwendig und Sie sollten diese am Ende auch keinesfalls vergessen.

(Mustervorlage Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Sachen)

Die Nutzung dieser Mustervorlage ist nur dann zu empfehlen, wenn Sie diese vorher angepasst und mit Ihren Daten ergänzt haben. In anderen Fällen ist die Kontaktierung eines Juristen möglicherweise sinnvoll.

Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Sachen

Ich erteile als Vollmachtgeber für steuerliche Angelegenheiten eine Vollmacht, die sich auf sämtliche Belange im Bezug auf meine Steuer bezieht.

Daten des Vollmachtgebers:

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(Ihre Daten, Anschrift und Name)

Steuernummer(n): ____________________________________________________

Als Bevollmächtigten setze ich ein:

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(Anschrift und Name des Steuerberaters)

Die von mir erteilte Vollmacht gilt bis auf Widerruf. Sie ist nicht übertragbar. Dem Bevollmächtigten wird ferner die Befugnis erteilt, notwendige Untervollmachten zu Erteilen.

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Datum, Ort der Ausstellung

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Unterschrift des Vollmachtgebers

Eine Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Sachen bietet für Sie als Vollmachtgeber in jedem Fall einiges an Komfort. Sie können so beruhigt sein, dass Ihre steuerlichen Belange bestmöglich umgesetzt werden und Sie in dieser Hinsicht optimal vertreten werden. Dabei sollten Sie die Mustervorlage für die Vollmacht aber grundsätzlich an Ihre Anforderungen anpassen. Nur dann und mit einer eigenhändigen Unterschrift ist diese wirklich gültig.