Vollmacht beglaubigen

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sicherlich kennen Sie das Problem, dass von Ihnen erteilte Vollmachten an entsprechender Stelle schlichtweg nicht akzeptiert werden und man sich nicht darauf verlassen möchte, dass diese auch tatsächlich von Ihnen ausgestellt wurden. Das ist ein ärgerliches Phänomen und der Ärger ist in der Regel auch nachvollziehbar. Immerhin haben Sie durch die Erteilung der Vollmacht das Ziel gehabt, eine Aufgabe an eine andere Person weiterzugeben – und dieses Ziel wird durch eine mangelnde Akzeptanz schlichtweg nicht erreicht. Grund genug also, sich hier nach Möglichkeiten umzusehen, wie Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche dennoch umsetzen können.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Es gibt eine einfache Option, wie Sie die Akzeptanz Ihrer Vollmachten erhöhen können und sich Ämter und Co. dann auch dazu durchringen, Ihren Bevollmächtigten Dokumente, Unterlagen und anderes auszuhändigen. Die Option dafür ist wirklich simpel, allerdings müssen Sie diese auch erst einmal kennen. Vielen Menschen, die Vollmachten ausstellen, ist diese Möglichkeit bisher nämlich nicht oder nur unzureichend bekannt.

Nehmen Sie sich nun einige Minuten Zeit und lesen Sie, wie Sie mit dem Beglaubigen einer Vollmacht eine deutlich höhere Akzeptanz erfahren. Eine Vollmacht beglaubigen zu lassen, ist ein gern gewähltes Mittel, um die Rechtmäßigkeit einer erteilten Vollmacht noch deutlicher zu machen. Der folgende Text bietet Ihnen alle Informationen dazu, wie Sie eine Vollmacht beglaubigen lassen können und was dafür eigentlich notwendig ist.

Welche Vorteile bietet es, eine Vollmacht beglaubigen zu lassen?

Vielerorts werden reguläre Vollmachten nicht oder nur widerwillig akzeptiert. Das gilt selbst dann, wenn diese im Original vorgelegt werden und Sie diese eigenhändig unterschrieben haben. Vereinzelt wird verlangt, dass eine Vollmacht beglaubigt werden muss – was in Wirklichkeit aber nur in einigen Fällen tatsächlich erforderlich sein sollte.

Wussten Sie:

Eine Vollmacht ist in aller Regel auch dann gültig, wenn diese nicht beglaubigt ist. Dennoch sind Sie mit einer beglaubigten Vollmacht natürlich immer auf der sicheren Seite und die Wahrscheinlichkeit ist deutlich größer, dass man Ihre Vollmacht auch wirklich anerkennt.

Eine beglaubigte Vollmacht bietet den Vorteil, dass sie viel häufiger als „echt“ akzeptiert wird und Ihrem Bevollmächtigten auch geglaubt wird, dass er Sie in entsprechenden Fällen vertreten und Aufgaben für Sie ausführen darf.

Wann ist eine beglaubigte Vollmacht sinnvoll oder vorgeschrieben?

Es gibt natürlich Fälle, in denen es sinnvoll oder auch vorgeschrieben ist, dass eine von Ihnen erteilte Vollmacht beglaubigt wurde. Das ist beispielsweise in diesen Situationen der Fall:

  • Im Rahmen notarieller Beurkundungen
  • In Liegenschaftsfällen
  • Bei Vorsorgevollmachten

In allen anderen Fällen sind beglaubigte Vollmachten nicht vorgeschrieben. Sie können sogar formlos, also auch mündlich erteilt werden. Durch eine schriftliche Vollmacht sind Sie als Vollmachtgeber allerdings auf der sicheren Seite und eine beglaubigte Vollmacht stützt diese Sicherheit entsprechend noch mehr.

Übrigens:

In einigen Fällen können Sie Ihre Vollmacht auch durch einen Zeugen – also eine dritte Person – stützen, die für die Echtheit der Vollmacht einsteht und diese belegt. Auch wenn Behörden, Banken und andere Institutionen vielfach eine Beglaubigung fordern, kann ein zusätzlicher Zeuge beispielsweise bei der Paketabholung ausreichend sein. Außerdem empfiehlt es sich, der Vollmacht eine Kopie eines Ihrer Ausweisdokumente beizulegen. Auf diese Weise kann zumindest die Echtheit der eigenen Unterschrift nachgewiesen werden.

Wer kann eine Vollmacht beglaubigen? Wer ist befugt?

Grundsätzlich kann jeder die Echtheit einer Vollmacht bezeugen. Eine konkrete Beglaubigung darf allerdings nicht jeder durchführen. Befugt sind dazu nur wenige Personen. So sind Notare in jedem Fall dazu berechtigt, eine Vollmacht zu beglaubigen. Sie sind von Amts wegen und aufgrund des Berufs dazu befugt, Vollmachten auszustellen.

Bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Stadt ist in aller Regel aber auch eine Person zugegen, die Beglaubigungen durchführen darf. Hierzu ist die Vorlage des eigenen Ausweises erforderlich. Die Beglaubigung ist dabei aber nur auf die Echtheit der Unterschrift bezogen, nicht aber auf den Inhalt der Vollmacht.

Sonderfall im Ausland:

Im deutschen Konsulat im Ausland kann eine Vollmacht ebenfalls beglaubigt werden. Die hier arbeitenden Mitarbeiter sind dazu ebenfalls befugt und können somit bei Ihrem Aufenthalt im Ausland ebenfalls eine Vollmacht beglaubigen. Dabei ist die Beglaubigung mit der eines Notars gleichzusetzen, sodass dieser dann nicht mehr herangezogen werden muss.

(Mustervorlage beglaubigte Vollmacht)

Nutzen Sie diese Mustervorlage für eine Vollmacht nur nach einer individuellen Anpassung und der Angleichung an Ihre Anforderungen. In einigen Fällen kann es außerdem sinnvoll sein, einen juristischen Beistand heranzuziehen.

Als vollmachterteilende Person bevollmächtige ich – Name sowie Anschrift des Vollmachtgebers – die nachfolgend genannte Person damit, in meinem Namen und auf meine Rechnung die ebenfalls nachfolgend beschriebene Tätigkeit durchzuführen und diese als meine Vertretung auch zu quittieren.

Empfänger der Vollmacht:

Name des Bevollmächtigten

Adresse des Bevollmächtigten

Eventuell Geburtsdatum

Die Vollmacht bezieht sich auf nachfolgend beschriebene Tätigkeit:

_____________________________________

_____________________________________

_____________________________________

(möglichst genaue Beschreibung der übertragenen Tätigkeit)

Diese Vollmacht hat eine Gültigkeit bis zum ___________ (Datum) / auf Widerruf. Der Widerruf ist durch den Vollmachtgeber in jedem Fall möglich und kann ebenfalls in schriftlicher Form durchgeführt werden.

_________________

Datum und Ort

_________________

Unterschrift Vollmachtgeber

Die Grundlage für eine Vollmacht ist bei einer beglaubigten und bei einer nicht beglaubigten Vollmacht grundsätzlich identisch. Erst die Beglaubigung durch einen Notar, das Konsulat oder einen Vertreter der Gemeinde macht den Unterschied am Ende aus. Eine entsprechende Vollmacht sollte – bei Verwendung der Mustervorlage – dabei in jedem Fall durch Sie angepasst werden. Zudem sollten Sie bei der Beschreibung der auszuführenden Aufgaben möglichst konkret werden oder auch einzelne Details ausschließen.