Notarielle Vollmacht

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Möglicherweise kennen Sie das: Sie möchten einen Dritten mit einer Aufgabe betrauen und benötigen hierfür in aller Regel eine Vollmacht. Doch Ihr eigentlicher Vertragspartner möchte die Vollmacht nicht akzeptieren und verlangt einen entsprechenden Nachweis darüber, dass Sie die Vollmacht auch tatsächlich erteilt haben. Wie sollen Sie das nur anstellen? Haben Sie hierzu überhaupt eine Gelegenheit, die Vollmacht doch noch durchzusetzen? Ja, und das bedeutet für Sie nicht zwingend einen großen Aufwand – eine notarielle Vollmacht kann für Sie hier bereits eine einfache Lösung sein.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wie wäre es, wenn Sie eine notarielle Vollmacht ganz einfach in Anspruch nehmen könnten und auf diese Weise doch noch von den Vorteilen einer Vollmacht profitieren könnten? Genau diese Möglichkeit haben Sie nämlich. Durch einen Notar können Sie eine von Ihnen erteilte Vollmacht ganz einfach beglaubigen lassen, sodass diese am Ende auch von nahezu allen Stellen akzeptiert wird.

Ganz einfach erfahren Sie in den folgenden Abschnitten, worauf Sie bei einer notariellen Vollmacht achten müssen und welche Unterschiede es zu einer herkömmlich erteilten Vollmacht gibt. Auf diese Weise fällt es Ihnen am Ende deutlich leichter, eine Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen, falls dies gefordert wird. Ebenso erfahren Sie, was eine notarielle Vollmacht enthalten muss und in welcher Form Sie diese erteilen sollten.

Was unterscheidet eine notarielle Vollmacht von einer herkömmlichen Vollmacht?

Eine Vollmacht stellt in jedem Fall eine einseitige Willenserklärung dar, durch die Sie einfach und ohne viel Aufwand anderen Personen Aufgaben oder Tätigkeiten übertragen können. Inhaltlich unterscheidet sich eine notarielle Vollmacht somit gar nicht von einer anderen Vollmacht. Vielmehr müssen Sie mit einer Vollmacht, die notariell beglaubigt werden soll, einen zusätzlichen Schritt gehen und diese einem Notar vorlegen. Dieser prüft die erteilte Vollmacht und beglaubigt diese am Ende mit seinem Siegel.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Vollmacht tatsächlich von Ihnen verfasst und erteilt wurde – das notarielle Siegel bestätigt genau dies. Somit wird die Vollmacht von nahezu allen Stellen – wie Ämtern, Behörden oder auch Gerichten – anerkannt.

Gut zu wissen:

Eine notarielle Vollmacht bestätigt lediglich, dass die Vollmacht von Ihnen erteilt wurde. Der Inhalt bleibt hiervon allerdings in den meisten Fällen unbeachtet.

Wofür wird eine notarielle Vollmacht benötigt?

In den meisten Fällen ist eine notarielle Vollmacht nicht notwendig. Dies ist beispielsweise für die Abholung von Unterlagen, für den Abschluss eines Handyvertrags oder auch zur Abholung eines Pakets nicht erforderlich. Anders sieht es aus, wenn es sich um wichtige Rechtsgeschäfte handelt. Möchten Sie beispielsweise

  • eine GmbH gründen,
  • eine Immobilie kaufen oder
  • etwas im Grundbuch eintragen lassen

so wird in diesen Fällen grundsätzlich eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig.

In diesem Fall müssen Sie einen Termin beim Notar vereinbaren und sich die Vollmacht entsprechend beglaubigen lassen. Vielfach bietet der Notar auch an, direkt für Sie eine rechtssichere Vollmacht zu verfassen.

Aufgepasst:

Hierfür fallen Kosten an! Sollten Sie eine notarielle Vollmacht nicht zwingend benötigen, können Sie also darauf verzichten und sich die anfallenden Gebühren für den Notar sparen.

In welcher Form kann eine notarielle Vollmacht erteilt werden?

Eine Vollmacht können Sie – ganz allgemein betrachtet – auch immer mündlich erteilen. Eine mündliche Vollmacht hat allerdings stets den Nachteil, dass weder Sie, noch der Bevollmächtigte diese nachweisen kann.

Aus diesem Grund ist eine schriftlich festgehaltene Vollmacht in jedem Fall zu bevorzugen und so ist es auch bei einer notariellen Vollmacht. Der Notar benötigt eine schriftliche Vollmacht, damit diese mit seinem Siegel versehen werden kann. Ob es sich dabei um eine handschriftliche Vollmacht handelt oder um eine per PC getippte Vollmacht, spielt keine Rolle. Nur lesbar muss die Vollmacht sein, sodass sie letzten Endes auch akzeptiert werden kann.

Was muss die notarielle Vollmacht enthalten?

Wie angemerkt, gibt es inhaltlich keine Unterschiede. Somit sollte die notariell zu beglaubigende Vollmacht in jedem Fall folgende Angaben enthalten:

  • Ihre Daten
  • Die Daten des Bevollmächtigten
  • Den Inhalt der Vollmacht an sich
  • Gültigkeit und möglicher Widerruf
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

(Mustervorlage notarielle Vollmacht)

Verwenden Sie die nachfolgende Mustervorlage für eine notarielle Vollmacht nur nach vorheriger Anpassung. Dabei sollten Sie insbesondere unpassende Stellen streichen oder auch an anderen Stellen Ergänzungen vornehmen. In einigen Fällen kann das Hinzuziehen eines Juristen erforderlich sein.

Vollmacht für folgende Tätigkeit: ______________________________ (Aufgabe beschreiben)

Ich – Name, Adresse, Anschrift des Vollmachtgebers – erteile eine Vollmacht für oben bezeichnete Tätigkeit. Diese Vollmacht ist nur gültig für meinen unten bezeichneten Bevollmächtigten und erfordert, dass sich dieser mit einem gültigen, amtlichen Dokument ausweisen kann. Die Vollmacht gilt bis zum ______________________________ (Datum) / bis auf Widerruf.

Bevollmächtigter (mit Namen und Adresse):

______________________________

______________________________

______________________________

Die Vollmacht wurde notariell beglaubigt durch (Name und Anschrift des Notars, sowie Siegel/Stempel):

______________________________

______________________________

______________________________

Datum und Ort der Vollmacht

______________________________

Unterschrift des Bevollmächtigenden

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Durch eine notarielle Vollmacht – also eine durch einen Notar beglaubigte oder beurkundete Vollmacht – können Rechtsgeschäfte wie der Kauf von Immobilien beispielsweise auch in Ihrer Abwesenheit durchgeführt und abgewickelt werden. Liegt eine notarielle Vollmacht vor, wird der geschlossene Vertrag sofort gültig.

Allerdings fallen für eine notarielle Vollmacht immer auch Kosten an, die Ihnen der Notar in Rechnung stellt. Daher ist es oftmals sinnvoll, sich genau zu überlegen, ob eine Vollmacht mit notarieller Beglaubigung wirklich erforderlich ist – in zahlreichen Fällen kann hierauf nämlich auch verzichtet werden. Grundsätzlich aber schafft eine notarielle Vollmacht viele Möglichkeiten.