Vollmacht zur Rufnummernmitnahme

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie kennen das: Jahrelang waren Sie bei einem Mobilfunkanbieter zufrieden und dann werden – beinahe schon plötzlich – die Preise für den Tarif erhöht. Oftmals ist die Folge schnell klar: Sie wechseln den Mobilfunkanbieter. Doch Ihre Rufnummer möchten Sie natürlich behalten. Mit einer Rufnummernmitnahme ist das oftmals kein Problem und nahezu jeder Anbieter macht dies für Sie möglich. Lief der alte Vertrag allerdings auf eine andere Person, ist der Wechsel des Vertrags mit der gleichen Rufnummer nicht so einfach möglich. Eine Vollmacht zur Rufnummernmitnahme ist in diesem Fall erforderlich, sodass Sie Ihre bekannte Mobilfunknummer dennoch mitnehmen können.

Wie wäre es, wenn Sie ganz leicht von einer Vollmacht für die Rufnummernmitnahme profitieren könnten und wenn Ihnen der bisherige Vertragsinhaber diese kinderleicht ausstellen könnte? Genau das ist möglich und bietet für Sie die Chance, weiterhin die gewohnte Handynummer zu nutzen. Die Vollmacht zur Rufnummernmitnahme kann bequem erteilt werden und schafft auf diese Weise eine Option, um den Mobilfunkanbieter zu wechseln, dabei aber nach wie vor die gleiche Rufnummer zu verwenden.

Lesen Sie in den folgenden Abschnitten, wie leicht eine Vollmacht zur Rufnummernmitnahme erteilt werden kann und worauf Sie dabei achten müssen. So erhalten Sie Informationen zur Form der Vollmacht und zu den dabei relevanten Inhalten. Die Vollmacht zur Rufnummernmitnahme können Sie auf diese Weise einfach in Anspruch nehmen.

Wer muss die Vollmacht zur Rufnummernmitnahme erteilen?

Nicht Sie müssen in diesem Fall die Vollmacht für die Rufnummernmitnahme erteilen, sondern die Person, auf die bisher der Mobilfunkvertrag mit der entsprechenden Rufnummer lief. Dies kann beispielsweise Ihr Partner sein, ein Elternteil oder auch ein enger Freund. Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten und dabei die bisher verwendete Rufnummer weiterhin verwenden möchten, müssen Sie den Vertragsinhaber somit darum bitten, eine Vollmacht zu erteilen, sodass dieser auf die Rufnummer in Zukunft verzichtet und Sie diese nutzen dürfen.

Das Erteilen einer Vollmacht für die Mitnahme einer Rufnummer ist allerdings nicht schwierig und kann einfach vorgenommen werden. Wie genau das funktioniert, lesen Sie in den nächsten Absätzen.

Was muss in einer Vollmacht zur Rufnummernmitnahme stehen?

In der Vollmacht für die Rufnummernmitnahme sollten alle wichtigen Details zu finden sein, die mit dem bisherigen Vertrag und der Rufnummer in Zusammenhang stehen. Dazu zählen beispielsweise diese Informationen:

  • Die Daten des bisherigen Vertragsinhabers
  • Der bisherige Mobilfunkanbieter
  • Die betreffende Rufnummer
  • Die Daten des neuen Rufnummernnutzers
  • Der neue Mobilfunkanbieter
  • Eine Unterschrift des Vollmachtgebers

Auf diese Weise ist bereits klar, um welchen Handyvertrag es geht und welche Vertragspartner es gibt.

Aufgepasst:

Ebenso sollte in der Vollmacht klar zu erkennen sein, dass der bisherige Inhaber der Rufnummer – also der Vollmachtgeber – auf die betreffende Rufnummer in Zukunft verzichtet und diese somit an Sie abtritt. Nur dann ist auch sichergestellt, dass die Vollmacht von den Providern akzeptiert wird.

Die Form der Vollmacht: Worauf Sie achten sollten

Bezüglich der Form gibt es bei derlei Vollmachten keine direkten Vorgaben im Bezug auf die Form. Das bedeutet, dass rein theoretisch auch eine mündlich erteilte Vollmacht gültig wäre. Da eine solche Vollmacht aber nie nachzuweisen ist und nicht belegbar ist, sollten Sie in jedem Fall auf die Schriftform setzen. Eine handschriftliche Vollmacht ist ausreichend, sofern sie gut lesbar ist. Mit einer maschinengeschriebenen Vollmacht sind Sie allerdings immer auf der sicheren Seite und können davon ausgehen, dass diese auch tatsächlich akzeptiert wird.

Wichtig ist in jedem Fall, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht für die Rufnummernmitnahme auch tatsächlich unterschreibt, da diese ansonsten keine Gültigkeit hat. Ohne eine Unterschrift könnte jeder die Vollmacht ausgestellt haben, weshalb die Provider solche Dokumente dann gar nicht annehmen oder berücksichtigen dürfen.

Akzeptieren alle Mobilfunkanbieter eine Vollmacht zur Rufnummernmitnahme?

Die meisten Anbieter für Mobilfunkverträge werden eine Vollmacht für die Rufnummernmitnahme akzeptieren. Ob dies alle tun, ist allerdings nicht eindeutig zu sagen. Grundsätzlich handelt es sich bei einer erteilten Vollmacht um eine einseitige Willenserklärung durch die der Vollmachtgeber in diesem Fall die Rufnummer freigibt und diese somit für Sie zur Nutzung bereitstellt.

Ob der Mobilfunkanbieter dann aber auch die Rufnummer wirklich für Sie bereitstellt, muss gegebenenfalls individuell geklärt werden. Ein Blick in die AGB kann hier oft schon hilfreich sein.

(Mustervorlag Vollmacht zur Rufnummernmitnahme)

Diese Vorlage zur Vollmacht einer Rufnummernmitnahme sollte nur von Ihnen verwendet werden, nachdem diese von Ihnen angepasst wurde. Es kann unter Umständen ratsam sein, einen Juristen zu befragen.

Vollmacht zur Rufnummernmitnahme

Name des Vollmachtgebers

Adresse

Wohnort

Betreffende Rufnummer: _________________

Ich habe bisher bei Ihnen mit dem Mobilfunkvertrag ___________________ (Vertragsnummer) die oben genannte Rufnummer verwendet. Der betreffende Vertrag wurde gekündigt. Ich verzichte in Zukunft auf die Nutzung der oben genannten Rufnummer.

Diese Rufnummer möchte in Zukunft

Herr/Frau

Name des Bevollmächtigten

Adresse

Wohnort

verwenden. Der/Die Bevollmächtige schließt diesbezüglich einen Laufzeitvertrag/Prepaidvertrag beim Anbieter ____________________ ab. Ein Antrag auf die Portierung der Rufnummer zu diesem Anbieter wird bei Ihnen in den nächsten Tagen eingehen.

Ich bitte darum, diesem Portierungsantrag zuzustimmen.

_________________

Datum und Ort

_________________

Unterschrift Vollmachtgeber

Mit einer Vollmacht zur Rufnummernmitnahme haben Sie in jedem Fall eine große Chance, dass Sie eine Rufnummer, die bisher ein anderer Vertragsnehmer genutzt hat, zu übernehmen. Die Vollmacht gibt die Rufnummer somit frei, sodass Sie von Ihnen bei einem anderen Provider verwendet werden kann.

Wichtig zu wissen:

Viele Anbieter erheben für die Mitnahme einer Rufnummer Gebühren. Informieren Sie sich darüber!