Vollmacht Erbschein

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Möglicherweise kennen Sie das Prozedere, das nach dem Tod eines nahen Verwandten notwendig ist. In diesem Fall muss der Nachlass geklärt werden, das Erbe muss eröffnet werden und in aller Regel müssen Sie auch einen Erbschein beantragen. Dies geschieht beim Nachlassgericht und Sie müssen den Erbschein dort persönlich beantragen. Was ist aber, wenn Sie nicht direkt vor Ort wohnen oder aber aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage sind, den Erbschein zu beantragen? In diesem Fall kann sich für Sie eine Vollmacht für den Erbschein auszahlen, die Sie einfach erteilen können.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was wäre, wenn Sie den Erbschein auch einfach durch einen Dritten beantragen lassen können? Diese Möglichkeit gibt es. Sie können eine Vollmacht für den Erbschein ausstellen und damit eine dritte Person damit beauftragen, für Sie den Erbschein vor Ort zu beantragen. Dies macht den Aufwand für Sie geringer und schafft eine simple Lösung, um bei eigener Abwesenheit dennoch den notwendigen Erbschein zu erhalten.

Der folgende Text informiert Sie umfassend und hilfreich darüber, wie Sie eine Vollmacht zum Erbschein beantragen erteilen können und welche Inhalte darin zu finden sein müssen. Auch erfahren Sie, worauf Sie allgemein achten müssen, wenn Sie einer dritten Person eine Vollmacht für den Erbschein erteilen möchten.

Vollmacht zum Erbschein: Hilfreich in vielen Situationen

Die Vollmacht zur Erbschein-Beantragung kann für Sie aus verschiedenen Gründen nützlich sein oder Ihnen helfen, an den dringend benötigten Erbschein zu gelangen. Dazu zählen zum Beispiel diese Gründe. Sie:

  • wohnen weit entfernt vom Nachlassgericht
  • sind körperlich oder gesundheitlich eingeschränkt
  • sind aktuell verreist
  • haben zu viele Termine, um selber den Erbschein zu beantragen

In diesen – und natürlich auch weiteren Fällen – bietet eine Vollmacht für den Erbschein die Möglichkeit, diesen durch eine andere Person beantragen zu lassen. Hierbei sind Sie frei in der Auswahl Ihres Bevollmächtigten. Sie können somit nahezu jede Person damit beauftragen, in Ihrem Namen einen Erbschein zu beantragen.

Tipp für Sie:

Setzen Sie als Bevollmächtigten für die Beantragung eines Erbscheins eine Person ein, der Sie vertrauen oder der Sie nahestehen. Ein anderer Erbe oder ein Familienmitglied kann beispielsweise in Frage kommen, aber auch enge Freunde oder Bekannte sind denkbar. Immerhin übertragen Sie durch Ihre Vollmacht eine große Verantwortung.

Was muss die Vollmacht für die Erbschein Beantragung enthalten?

Damit die von Ihnen bevollmächtigte Person auch mit der Vollmacht für den Erbschein diesen tatsächlich beantragen kann, sollten in der Vollmacht einige wichtige Details zu finden sein. Die nachfolgend zu findenden Daten sollten in Ihrer Erbschein Vollmacht auf jeden Fall zu finden sein:

  • Ihre Daten wie Name und Adresse
  • Die Daten des Verstorbenen / Die Erbsache als solche
  • Die Daten des Bevollmächtigten
  • Das zuständige Gericht
  • Inhalt der Vollmacht
  • Widerrufsmöglichkeit
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

Somit sollten Sie auf jeden Fall Ihre vollständigen Daten hinterlegen und auch Ihren Bevollmächtigten klar identifizieren. Zusätzlich sollte auch klar werden, aus welchem Grund Sie einen Erbschein benötigen.

Wichtig:

Erst durch Ihre Unterschrift wird die Vollmacht gültig. Sie müssen die Vollmacht daher per Hand unterschreiben und Sie dem Bevollmächtigen dann übergeben. Vergessen Sie die Unterschrift, muss diese nicht akzeptiert werden.

Die Form der Vollmacht für den Erbschein

Es gibt keine besonderen Vorgaben für die Form einer durch Sie erteilten Vollmacht. Das bedeutet, dass auch eine mündlich erteilte Vollmacht gültig ist und Sie somit keine schriftliche Vollmacht erteilen müssen. Sinnvoller ist das allerdings, da eine mündliche Vollmacht immer schwer nachzuweisen ist. Eine schriftliche Vollmacht – beispielsweise per Hand verfasst oder per PC geschrieben – bietet mehr Sicherheit, dass Sie auch akzeptiert wird.

Sie haben zudem auch die Möglichkeit, die Vollmacht durch einen Notar beglaubigen zu lassen. Dies ist in einigen Fällen notwendig, oftmals aber nicht. Somit können Sie in den meisten Fällen auf einen Notar verzichten. Wird eine notarielle Vollmacht benötigt, wird Ihnen dies das Nachlassgericht mitteilen. In allen anderen Fällen reicht eine herkömmliche Vollmacht aus.

(Mustervorlage Vollmacht für den Erbschein)

Nutzen Sie diese Mustervorlage für eine Vollmacht zur Erbschein Beantragung nur, nachdem Sie diese zuvor angepasst haben. Sie sollten einzelne Inhalte ergänzen oder Details anpassen. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen Anwalt zu befragen.

Vollmacht zur Erbschein Beantragung

Vollmachtgeber: (Name, Anschrift von Ihnen)

Bevollmächtigter: (Name, Anschrift des Bevollmächtigten)

Nachlassgericht: _______________________

Erbsache/Todesfall: _______________________

Da es mir nicht möglich ist, den für oben bezeichnete Erbsache benötigten Erbschein persönlich zu beantragen, erteile ich für meinen oben genannten Bevollmächtigten eine entsprechende Vollmacht.

Diese ist einmalig gültig und berechtigt den Bevollmächtigten dazu, für mich den Erbschein zu beantragen. Die Vollmacht kann von mir zu jeder Zeit widerrufen werden.

Sie umfasst keine weiteren Berechtigungen und ist nur gültig, wenn sich der Bevollmächtigte entsprechend durch ein amtliches Dokument ausweist.

_______________________

Ort mit Datum

_______________________

Unterschrift Erteilender der Vollmacht

Die Vollmacht zur Erbschein Beantragung kann für Sie die Nachlassabwicklung beschleunigen und Sie können davon auf jeden Fall profitieren. Sie kann von Ihnen einfach erteilt werden und Sie haben somit die Option, einen Dritten mit der Beantragung zu beauftragen.

Berücksichtigen Sie, dass die Vollmacht auch abgeholt werden muss, falls diese nicht per Post versandt wird. Unter Umständen kann für Sie auch zur Abholung des Erbscheins eine Vollmacht sinnvoll sein. Somit können Sie den Erbschein einfach beantragen und später auch durch einen Bevollmächtigten abholen lassen.