Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

ErbschaftsvollmachtEine Erbschaftsvollmacht kann man in mehreren verschiedenen Situationen ausstellen. Zum einen kann man schon als Erblasser eine Erbschaftsvollmacht ausstellen und damit vorsorgen, wer sich um die Abwicklung der Erbschaftsangelegenheiten kümmern soll. Aber auch als Erbe kann man andere damit bevollmächtigen sich um Erbschaftsangelegenheiten zu kümmern. Dabei geht es dann um Dinge wie z.B. den Erbschein etc. zu beantragen und ggf. eine Auszahlung durch die Bank zu erreichen. Gerade wenn es um Erbschaftsangelegenheiten auch um „Familienangelegenheiten“ geht, kann es durchaus mal sein, dass es schwierig wird Behörden und Unternehmen dazu zu bewegen, eine Vollmacht zu akzeptieren. Damit es etwas leichter fällt, sollte man hier unbedingt immer auch daran denken, die Vollmacht beglaubigen zu lassen.

Erbschaftsvollmacht: was ist das?

Was ist mit einer Erbschaftsvollmacht eigentlich gemeint? Die Erbschaftsvollmacht wird erteilt, damit eine oder mehrere Personen Zugriff auf beispielsweise das Bankkonto des Erblassers haben, bevor ein Erbschein ausgestellt worden ist. In der Regel dauert es ein paar Tage bis der Erbschein vorliegt und dann kann in der Regel auch nur die Erbengemeinschaft gemeinsam über das Vermögen verfügen. Das ist unpraktisch und kostet Zeit. Um das zu vermeiden wird die Erbschaftsvollmacht ausgestellt. Diese muss als Bevollmächtigten nicht zwingend an einen Erben erteilt werden. Jede voll geschäftsfähige Person kann zum Erbschaftsbevollmächtigten ernannt werden.

Erbschaftsvollmacht: Bank

Nach dem Tod eines Menschen bleibt irdisch noch einiges zu regeln. Dazu zählen vor allem auch finanzielle Angelegenheiten. Die Erben tragen sorge dafür, dass das Konto nicht unerwartet ins Minus läuft und damit entweder hohe Dispozinsen fällig werden oder aber, dass Lastschriften nicht weiter eingezogen werden können und Daueraufträge ausgeführt werden können. Banken sind es aber auch in aller Regel, die erst einmal einen Erbschein sehen wollen, bevor Sie Zugriff auf das Konto bekommen. Das kann aber dauern. Wollen Sie verhindern, dass sich Ihre Erben damit befassen müssen und sofort Zugriff auf Ihr Konto erhalten, so können Sie hier vorsorgen. Zum einen können Sie zu Lebzeiten eine Kontovollmacht erteilen und diese bei der Bank hinterlegen. Damit hat Ihr Bevollmächtigter allumfassenden Zugriff zu Ihrem Konto. Wollen Sie das nicht, können Sie eine Erbschaftsvollmacht für die Bank erstellen. Die Erbschaftsvollmacht wird erst wirksam, wenn der Erblasser verschieden ist. Mit der Erbschaftsvollmacht kann dann der Bevollmächtigte oder die Bevollmächtigten alle notwendigen Handlungen vornehmen und Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln. Beachten Sie hier, dass die meisten Banken eine Erbschaftsvollmacht nur akzeptieren, wenn diese notariell beglaubigt wurde. Der Notar setzt die Erbschaftsvollmacht auch für Sie auf. Diese Leistung ist im Preis der Beglaubigung inklusive.

Welche Form braucht die Erbscheinvollmacht?

Zur Form sagt das Bürgerliche Gesetzbuch, das die Vollmacht, worunter auch die Erbscheinvollmacht fällt, grundsätzlich formfrei erklärt werden kann. Damit ist die Erbscheinvollmacht auch gültig, wenn Sie mündlich gegenüber dem Bevollmächtigten oder Dritten erklärt wird. Jedoch ist es aus Beweisgründen sicherer, eine Erbscheinvollmacht schriftlich zu erklären. Weiterhin ist es empfehlenswert, die Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen. Das Fehlen der Beglaubigung führt zwar regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit der Vollmacht, aber sie verfehlt Ihren Zweck, wenn beispielsweise die Bank die nicht beurkundete Vollmacht nicht anerkennt. Auch Behörden weißen eine Vollmacht in der Regel zurück, die nicht beurkundet ist. Die Beurkundung selbst ist auch nicht sehr teuer. Weiter Informationen erhalten Sie hier.

Wer beglaubigt die Erbschaftsvollmacht?

Wer ist eigentlich dazu legitimiert eine Erbschaftsvollmacht zu beglaubigen? In Frage kommt da eine Reihe von Ansprechpartner. Das Amtsgericht kann beglaubigen, der Rechtsanwalt, der Notar. Im Fall der Erbschaftsvollmacht sollten Sie die Vollmacht am besten durch einen Notar beglaubigen lassen. Wenngleich das nirgends gesetzlich vorgeschrieben ist, ersparen Sie Ihrem Bevollmächtigten oft nicht vorhergesehene Schwierigkeiten bei der Nutzung Ihrer Vollmacht.

Musterschreiben: Erbschaftsvollmacht

Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

Vollmacht zur Erledigung der Erbschaftsangelegenheiten
Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau …, Anschrift, Ort, Geburtsdatum, Geburtsort mich in den Erbschaftsangelegenheiten aus dem Nachlass von Herr/Frau …, verstorben am (Datum) zu vertreten. Die Vertretung soll vor dem Nachlassgericht und allen gerichtlichen und außergerichtlichen Behörden erfolgen.

Der Bevollmächtigte ist befugt auch alle notwendigen Erklärungen aufzusetzen und zu unterzeichnen, welche in dieser Nachlasssache erforderlich werden.

 

Ort, Datum

_________________

(Unterschrift)

 

Name (ggf. Geburtsname), Vorname

 

Anschrift

(Beglaubigungsvermerk)

Musterschreiben: Vollmacht zur Erledigung der Erbschaftangelegenheiten als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Widerruf der Erbscheinvollmacht

Die Erbscheinvollmacht kann jederzeit durch den Erblasser oder nach dessen Tod durch seine Erben widerrufen werden. Normalerweise wird der Erblasser zu den Personen, die er bevollmächtigt ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis haben. Andernfalls sollte von der Erbscheinvollmacht abgesehen werden. Wenn Erben aber das Gefühl haben, der Bevollmächtigte handelt nicht im Interesse des Erblassers, so sollten die Erben die Erbscheinvollmacht unverzüglich widerrufen und hier besser die Konsequenzen tragen die dadurch entstehen. Bedenken Sie, dass der Bevollmächtigte meist die Befugnis hat über das Vermögen des Erblassers zu Verfügen. Er kann es also genau genommen auch auf sein eigenes Konto überweisen und sich damit selbst bereichern.

 

Erlöschen der Erbscheinvollmacht

Sie können die Erbscheinvollmacht auch so formulieren, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt Ihre Gültigkeit verliert. Als Termin bietet sich beispielsweise der Zeitpunkt an, in dem das Testament in Kraft tritt und die Erben den Erbschein vorlegen können. So müssen die Erben die Erbscheinvollmacht nicht nachträglich widerrufen.